Rechtsprechung
LG Kassel, 21.12.2010 - 3 Qs 311/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Beiordnung, rückwirkende, Einstellung, § 154 StPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers trotz beabsichtigter Einstellung nach § 154 Strafprozessordnung (StPO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers trotz beabsichtigter Einstellung nach § 154 Strafprozessordnung ( StPO )
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Rückwirkende Beiordnung des Pflichtverteidigers
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Braunschweig, 28.12.2000 - 43 Qs 52/00
Auszug aus LG Kassel, 21.12.2010 - 3 Qs 311/10
Liegen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vor und ist der Antrag auf Beiordnung bereits gestellt, indessen aufgrund gerichtsinterner Vorgänge nicht beschieden worden, bevor eine Einstellung absehbar wurde, so ist ein Interesse anzunehmen, dem Verteidiger notfalls auch nachträglich einen Vergütungsanspruch zu sichern (vgl. LG Braunschweig, StV 2001, 447; LG Hamburg, StV 2000, 17 ). - BGH, 21.04.1999 - 5 StR 115/99
Eingeschränkte Schuldfähigkeit; Totschlag; Gesamtschau
Auszug aus LG Kassel, 21.12.2010 - 3 Qs 311/10
Liegen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung vor und ist der Antrag auf Beiordnung bereits gestellt, indessen aufgrund gerichtsinterner Vorgänge nicht beschieden worden, bevor eine Einstellung absehbar wurde, so ist ein Interesse anzunehmen, dem Verteidiger notfalls auch nachträglich einen Vergütungsanspruch zu sichern (vgl. LG Braunschweig, StV 2001, 447; LG Hamburg, StV 2000, 17 ).