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   LG Darmstadt, 05.08.2019 - 3 Qs 311/19   

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https://dejure.org/2019,24593
LG Darmstadt, 05.08.2019 - 3 Qs 311/19 (https://dejure.org/2019,24593)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 05.08.2019 - 3 Qs 311/19 (https://dejure.org/2019,24593)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 05. August 2019 - 3 Qs 311/19 (https://dejure.org/2019,24593)
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  • Burhoff online

    Adhäsionsverfahren, Pflichtverteidigerbestellung, Erstreckung

 
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  • OLG Jena, 14.04.2008 - 1 Ws 51/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gesonderte Beiordnung im Wege der PKH auch für den

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.08.2019 - 3 Qs 311/19
    Denn das Adhäsionsverfahren nimmt gerade eine Sonderstellung ein, da es nicht der Verwirklichung des staatlichen Strafanspruchs, sondern der Geltendmachung der zivilrechtlichen Schadensersatz-und Schmerzensgeldforderungen dient und nur aus prozessökonomischen Gründen an das Strafverfahren angegliedert wurde (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2008, 1 Ws 142/08; OLG Jena, Beschluss vom 14.04.2008, 1 Ws 51/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2006, 1 Ws 347/06; OLG München.
  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 25/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Nebenkläger erstreckt sich nicht auf die

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.08.2019 - 3 Qs 311/19
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 30.03.2001 (BGH NJW 2001, 2486 ff) nur entschieden, dass sich die Bestellung eines Beistandes für den Nebenkläger nach § 397 a Abs. 1 StPO nicht auf das Adhäsionsverfahren erstreckt.
  • OLG Brandenburg, 30.09.2008 - 1 Ws 142/08

    Pflichtverteidigervergütung: Erstreckung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.08.2019 - 3 Qs 311/19
    Denn das Adhäsionsverfahren nimmt gerade eine Sonderstellung ein, da es nicht der Verwirklichung des staatlichen Strafanspruchs, sondern der Geltendmachung der zivilrechtlichen Schadensersatz-und Schmerzensgeldforderungen dient und nur aus prozessökonomischen Gründen an das Strafverfahren angegliedert wurde (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2008, 1 Ws 142/08; OLG Jena, Beschluss vom 14.04.2008, 1 Ws 51/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2006, 1 Ws 347/06; OLG München.
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 1 Ws 347/06

    Gebühr des Pflichtverteidigers im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus LG Darmstadt, 05.08.2019 - 3 Qs 311/19
    Denn das Adhäsionsverfahren nimmt gerade eine Sonderstellung ein, da es nicht der Verwirklichung des staatlichen Strafanspruchs, sondern der Geltendmachung der zivilrechtlichen Schadensersatz-und Schmerzensgeldforderungen dient und nur aus prozessökonomischen Gründen an das Strafverfahren angegliedert wurde (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2008, 1 Ws 142/08; OLG Jena, Beschluss vom 14.04.2008, 1 Ws 51/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.09.2006, 1 Ws 347/06; OLG München.
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