Rechtsprechung
LG Stuttgart, 10.09.2010 - 3 Qs 37/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Beschwerde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerderecht eines entpflichteten Pflichtverteidigers gegen die Rücknahme seiner Bestellung im Falle eines groben und schwerwiegenden Verfahrensfehlers oder im Falle von Willkür
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 142 Abs. 1
Beschwerderecht eines entpflichteten Pflichtverteidigers gegen die Rücknahme seiner Bestellung im Falle eines groben und schwerwiegenden Verfahrensfehlers oder im Falle von Willkür - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Was häufig übersehen wird: I.d.R. kein Rechtsmittel des entpflichteten Verteidigers
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 04.08.2010 - 27 Gs 1527/10
- LG Stuttgart, 10.09.2010 - 3 Qs 37/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus LG Stuttgart, 10.09.2010 - 3 Qs 37/10
Die Pflichtverteidigerbestellung dient ausschließlich dazu, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE 39, 238 ). - OLG Köln, 24.07.1981 - 2 Ws 378/81
Ausschließung des Verteidigers; Wahlverteidiger; Pflichtverteidiger
Auszug aus LG Stuttgart, 10.09.2010 - 3 Qs 37/10
Dem früheren Pflichtverteidiger steht jedoch gegen die Rücknahme seiner Bestellung, mangels Beschwer, kein eigenes Beschwerderecht zu (vgl. u.a. OLG Köln NStZ 1982, 129 ). - BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56
Staat als Beschwerdeführer
Auszug aus LG Stuttgart, 10.09.2010 - 3 Qs 37/10
Willkürlich ist eine Maßnahme, die auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und unter keinen Umständen mehr vertretbar erscheint (BVerfGE 6, 45). - AG Stuttgart, 04.08.2010 - 27 Gs 1527/10
Auszug aus LG Stuttgart, 10.09.2010 - 3 Qs 37/10
Die Beschwerde des früheren Pflichtverteidigers der Beschuldigten, Rechtsanwalt K., gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.08.2010 ( 27 Gs 1527/10) wird als unzulässig verworfen. - BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97
Verfassungsrechtliche Kontrolle der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung
Auszug aus LG Stuttgart, 10.09.2010 - 3 Qs 37/10
Die Stellung als Pflichtverteidiger ist auch nicht durch das Grundrecht der freien Berufsausübung gewährleistet (BVerfG NJW 1998, 444 ).