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   LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20   

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LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20 (https://dejure.org/2020,38338)
LG Ansbach, Entscheidung vom 09.11.2020 - 3 Qs 48/20 (https://dejure.org/2020,38338)
LG Ansbach, Entscheidung vom 09. November 2020 - 3 Qs 48/20 (https://dejure.org/2020,38338)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Köln, 13.12.2002 - 2 Ws 634/02

    Gebührenrechtliche Rückwirkung einer späteren Pflichtverteidigerbestellung auf

    Auszug aus LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20
    a) Eine nachträgliche, ruckwirkende Bestellung abgeschlossene Verfahren ist auch nach der aktuellen Rechtslage nach Anderung der §§ 141 ff StPO schlechthin unzulassig und unwirksam und mithin grundsätzlich ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, seine Bestellung nach § 141 Abs. 1 StPO beantragt hatte (vgl. zur bisherigen Rechtslage BGH StV 1997, 238, StV 1989, 378, KG, a.a.O., OLG Köln NJW 2003, 2038, OLG Düsseldorf StraFO 2003, 94, NStZ-RR 1996, 171, StV 1984, 66, JurBuro 1984, 718, OLG Hamm StraFO 2002, 397, OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NStZ-RR 1997, 384, OLG Celle NdsRpfl, 19, OLG Karlsruhe RPfl 1986, 149).
  • BGH, 23.06.2004 - 2 StR 491/03

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; unerreichbarer Zeuge (Schizophrenie; fehlende

    Auszug aus LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20
    b) Die rückwirkende Bestellung wurde allerdings, unter verbaler Wahrung des Grundsatzes, wonach sie regelmaßig unwirksam ist, in Teilen der landgerichtlichen Rechtsprechung dann fur geboten gehalten, wenn der Antrag auf Beiordnung - wie hier auch - rechtzeitig gestellt und vom Gericht nicht, nicht rechtzeitig, ohne Grunde (vgl. LG Potsdam StraFO 2004, 381 = StV 2005, 83) oder fehlerhaft (vgl. LG Magdeburg StraFO 2003, 420 = StV 2005, 84 Ls) beschieden worden ist und die Voraussetzungen der Beiordnung vorgelegen hatten Begrundet wurde dies - schon nach der alten Rechtslage - damit, dass der Antrag des Verteidigers nicht dem Zweck gedient habe, ihm einen Vergutungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, sondern die ordnungsgemäße Verteidigung des Angeklagten sicherstellen sollte Verzogerungen oder Fehler von Seiten des Genchts oder der Staatsanwaltschaft durften sich dann nicht zum Nachteil des Beschuldigten (oder damals des Angeklagten) auswirken.
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1995 - 4 Ws 317/95
    Auszug aus LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20
    a) Eine nachträgliche, ruckwirkende Bestellung abgeschlossene Verfahren ist auch nach der aktuellen Rechtslage nach Anderung der §§ 141 ff StPO schlechthin unzulassig und unwirksam und mithin grundsätzlich ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, seine Bestellung nach § 141 Abs. 1 StPO beantragt hatte (vgl. zur bisherigen Rechtslage BGH StV 1997, 238, StV 1989, 378, KG, a.a.O., OLG Köln NJW 2003, 2038, OLG Düsseldorf StraFO 2003, 94, NStZ-RR 1996, 171, StV 1984, 66, JurBuro 1984, 718, OLG Hamm StraFO 2002, 397, OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NStZ-RR 1997, 384, OLG Celle NdsRpfl, 19, OLG Karlsruhe RPfl 1986, 149).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20
    Fur die Fuhrung der Verteidigung besteht demnach kein Bedürfnis mehr (vgl. OLG Dusseldorf JZ 1984, 756, KG Beschl. v 9.3.2006 - 5 Ws 563/05, BeckRS 2006, 3283, beck-online) Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht dem Kosteninteresse des Angeklagten oder seines Verteidigers dient (BGH, NStZ-RR 2009, 348, beck-online), sondern allein den Zweck verfolgt, im offentlichen Interesse dafur zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fallen rechtskundigen Beistand erhalt und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (vgl. BVerfGE 39, 238, 242, OLG Dusseldorf StV 1984, 66, wistra 1992, 320, Senat, Beschluss vom 11.2.2005 - 5 Ws 656/04 - in www burhoff de -).
  • BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76

    Entscheidungserheblichkeit der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten

    Auszug aus LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20
    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil fur den Betroffenen enthalt, seine Rechte und geschutzten Interessen eine unmittelbare Beeintrachtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwagung dem Beschwerdefuhrer die Aussicht auf eine andere, ihm gunstigere Entscheidung eroffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293, 7, 153, BGH wistra 1999, 347).
  • BGH, 21.05.1999 - 2 StR 366/98

    Berechtigung des Konkursverwalter zur Einlegung eines Rechtsmittels im

    Auszug aus LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20
    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil fur den Betroffenen enthalt, seine Rechte und geschutzten Interessen eine unmittelbare Beeintrachtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwagung dem Beschwerdefuhrer die Aussicht auf eine andere, ihm gunstigere Entscheidung eroffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293, 7, 153, BGH wistra 1999, 347).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 627/88

    Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20
    a) Eine nachträgliche, ruckwirkende Bestellung abgeschlossene Verfahren ist auch nach der aktuellen Rechtslage nach Anderung der §§ 141 ff StPO schlechthin unzulassig und unwirksam und mithin grundsätzlich ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, seine Bestellung nach § 141 Abs. 1 StPO beantragt hatte (vgl. zur bisherigen Rechtslage BGH StV 1997, 238, StV 1989, 378, KG, a.a.O., OLG Köln NJW 2003, 2038, OLG Düsseldorf StraFO 2003, 94, NStZ-RR 1996, 171, StV 1984, 66, JurBuro 1984, 718, OLG Hamm StraFO 2002, 397, OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NStZ-RR 1997, 384, OLG Celle NdsRpfl, 19, OLG Karlsruhe RPfl 1986, 149).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20
    Fur die Fuhrung der Verteidigung besteht demnach kein Bedürfnis mehr (vgl. OLG Dusseldorf JZ 1984, 756, KG Beschl. v 9.3.2006 - 5 Ws 563/05, BeckRS 2006, 3283, beck-online) Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht dem Kosteninteresse des Angeklagten oder seines Verteidigers dient (BGH, NStZ-RR 2009, 348, beck-online), sondern allein den Zweck verfolgt, im offentlichen Interesse dafur zu sorgen, dass ein Betroffener in schwerwiegenden Fallen rechtskundigen Beistand erhalt und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (vgl. BVerfGE 39, 238, 242, OLG Dusseldorf StV 1984, 66, wistra 1992, 320, Senat, Beschluss vom 11.2.2005 - 5 Ws 656/04 - in www burhoff de -).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20
    Voraussetzung fur die Zulassigkeit eines jeden Rechtsmittels ist unter anderem das Vorliegen einer Beschwer des Rechtsmittelführers (vgl. BGHSt 28, 327, 330, 16, 374, Meyer-Goßner, vor § 296 StPO Rn 8 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus LG Ansbach, 09.11.2020 - 3 Qs 48/20
    a) Eine nachträgliche, ruckwirkende Bestellung abgeschlossene Verfahren ist auch nach der aktuellen Rechtslage nach Anderung der §§ 141 ff StPO schlechthin unzulassig und unwirksam und mithin grundsätzlich ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu bestellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, seine Bestellung nach § 141 Abs. 1 StPO beantragt hatte (vgl. zur bisherigen Rechtslage BGH StV 1997, 238, StV 1989, 378, KG, a.a.O., OLG Köln NJW 2003, 2038, OLG Düsseldorf StraFO 2003, 94, NStZ-RR 1996, 171, StV 1984, 66, JurBuro 1984, 718, OLG Hamm StraFO 2002, 397, OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NStZ-RR 1997, 384, OLG Celle NdsRpfl, 19, OLG Karlsruhe RPfl 1986, 149).
  • OLG Hamm, 20.07.2000 - 1 Ws 206/00

    Pflichtverteidigerbestellung nach Berufungsrücknahme

  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die

  • LG Bremen, 12.01.2004 - 27 Qs 197/03
  • OLG Koblenz, 13.03.1997 - 2 Ws 148/97

    Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers durch schlüssiges Verhalten

  • OLG Düsseldorf, 01.06.1992 - 1 Ws 427/92
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2002 - 2 Ws 307/02

    Bestellung eines Verteidigers für das Hauptverfahren nach Beendigung des

  • KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04

    Pflichtverteidigergebühren: Anwendbares Gebührenrecht für den zuvor als

  • LG Aachen, 15.02.2021 - 61 Qs 3/21

    Pflichtverteidiger, Rückwirkende Bestellung, Kosteninteresse

    (OLG Hamburg, Beschluss vom 16.09.2020 - 2 Ws 112/20; vgl. zur fehlenden Beschwer auch LG Ansbach, Beschluss vom 09.11.2020 - 3 Qs 48/20).
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