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   LG Darmstadt, 31.01.2011 - 3 Qs 66/11, 3 Qs 66/11-1100 Js 95011/10   

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https://dejure.org/2011,15020
LG Darmstadt, 31.01.2011 - 3 Qs 66/11, 3 Qs 66/11-1100 Js 95011/10 (https://dejure.org/2011,15020)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 31.01.2011 - 3 Qs 66/11, 3 Qs 66/11-1100 Js 95011/10 (https://dejure.org/2011,15020)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 3 Qs 66/11, 3 Qs 66/11-1100 Js 95011/10 (https://dejure.org/2011,15020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 407 Abs 1 S 4 StPO, §§ 304 StPO, § 170 StPO, § 162 StPO, § 111a StPO
    Eine prozessual überholte Beschwerde ist auch bei bestehender Personenidentität des nicht mehr zuständigen Ermittlungsrichters und des nunmehr mit der Sache befassten Strafrichters als Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu behandeln.

  • verkehrslexikon.de

    Zur Behandlung einer Beschwerde bei Zuständigkeitswechsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung einer prozessual überholten Beschwerde gegen eine ermittlungsrichterliche vorläufige Fahrerlaubnisentziehung als Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • blutalkohol PDF, S. 194
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung einer prozessual überholten Beschwerde gegen eine ermittlungsrichterliche vorläufige Fahrerlaubnisentziehung als Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 217
  • NZV 2011, 411
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 10.05.2000 - 3 ARs 9/00

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Ermittlungsrichter:

    Auszug aus LG Darmstadt, 31.01.2011 - 3 Qs 66/11
    2 Mit einer Beschwerde können grundsätzlich nur aktuelle Entscheidungen des jeweils mit der Sache befassten Gerichts angefochten werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2000, Az: 3 ARs 9/00, Rz. 9, zitiert nach Juris).

    Ihr Sinn und Zweck besteht vornehmlich darin, dass das nach Klageerhebung mit der Sache befasste Gericht, das im vorliegenden Fall auch über die endgültige Entziehung nach § 69 StGB zu entscheiden haben wird, erneut die Möglichkeit erhalten soll, nach neuestem Erkenntnisstand eine sachgerechte und aktuelle - ggf. zwischenzeitlich eingetretene Änderungen der Sachlage berücksichtigende - Entscheidung zu der Frage der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu treffen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2000, Az: 3 ARs 9/00, Rz. 9, zitiert nach Juris).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 1 Ws 324/00

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Beschwerde; Gericht; Zuständigkeit; Wechsel;

    Auszug aus LG Darmstadt, 31.01.2011 - 3 Qs 66/11
    Durch den nach Beschwerdeeinlegung des Beschuldigten ergangenen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass des Strafbefehls vom 28.12.2010 ist ein Zuständigkeitswechsel bezüglich der Entscheidung über eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO von dem nach § 162 StPO zunächst zuständigen Ermittlungs- zum in der Sache selbst erkennenden Strafrichter eingetreten (vgl. dazu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2000, Az: 1 Ws 324/00, zitiert nach Juris).
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