Rechtsprechung
LG Koblenz, 10.10.2017 - 3 Qs 84/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Verhältnismäßigkeit, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
- IWW
StGB § 52, § 240 Abs. 1 u. 2, § 315b Abs. 1 Nr. 3, § 315c Abs. 1 Nr. 2b) u. Abs. 3 Nr. 1 StPO § 34, § 111a, § 304
- strafrechtsiegen.de
Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung - Unverhältnis bei erheblichem Zeitablauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und …
Auszug aus LG Koblenz, 10.10.2017 - 3 Qs 84/17
Bei einer vorläufigen Entziehung erst längere Zeit nach der Tatbegehung ist jedoch, da es sich bei § 111a StPO um eine Eilentscheidung handelt, besonders sorgfältig die Einhaltung und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu prüfen (OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2001 - 2 Ws 304/01). - LG Zweibrücken, 17.09.2010 - Qs 94/10
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis - Begründung und Zulässigkeit
Auszug aus LG Koblenz, 10.10.2017 - 3 Qs 84/17
Dazu reicht im Falle der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO die knappe Mitteilung des Sachverhalts, seine strafrechtliche Würdigung und die Angabe der Gründe, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (vgl. LG Zweibrücken, Beschluss vom 17.09.2010, Qs 94/10,-juris).
- OLG Stuttgart, 22.10.2021 - 1 Ws 153/21
Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis 16 Monate nach …
Er hat bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch die von der Verteidigung vorgebrachte Rechtsprechung der Landgerichte Ravensburg, Saarbrücken und Koblenz berücksichtigt, die in den dortigen Einzelfällen bei sechs, acht bzw. neun Monaten Zeitablauf die Entziehung der Fahrerlaubnis als unverhältnismäßig beurteilen (vgl. LG Ravensburg, Beschluss vom 22. Mai 1995 - 1 Qs 139/95 - LG Saarbrücken, Beschluss vom 15. März 2007 - 3 Qs 70/07 - und LG Koblenz, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 3 Qs 84/17 - jeweils juris).