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   LG Koblenz, 10.10.2017 - 3 Qs 84/17   

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https://dejure.org/2017,39702
LG Koblenz, 10.10.2017 - 3 Qs 84/17 (https://dejure.org/2017,39702)
LG Koblenz, Entscheidung vom 10.10.2017 - 3 Qs 84/17 (https://dejure.org/2017,39702)
LG Koblenz, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 3 Qs 84/17 (https://dejure.org/2017,39702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Verhältnismäßigkeit, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • IWW

    StGB § 52, § 240 Abs. 1 u. 2, § 315b Abs. 1 Nr. 3, § 315c Abs. 1 Nr. 2b) u. Abs. 3 Nr. 1 StPO § 34, § 111a, § 304

  • strafrechtsiegen.de

    Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung - Unverhältnis bei erheblichem Zeitablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus LG Koblenz, 10.10.2017 - 3 Qs 84/17
    Bei einer vorläufigen Entziehung erst längere Zeit nach der Tatbegehung ist jedoch, da es sich bei § 111a StPO um eine Eilentscheidung handelt, besonders sorgfältig die Einhaltung und Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu prüfen (OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2001 - 2 Ws 304/01).
  • LG Zweibrücken, 17.09.2010 - Qs 94/10

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis - Begründung und Zulässigkeit

    Auszug aus LG Koblenz, 10.10.2017 - 3 Qs 84/17
    Dazu reicht im Falle der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO die knappe Mitteilung des Sachverhalts, seine strafrechtliche Würdigung und die Angabe der Gründe, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (vgl. LG Zweibrücken, Beschluss vom 17.09.2010, Qs 94/10,-juris).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2021 - 1 Ws 153/21

    Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis 16 Monate nach

    Er hat bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch die von der Verteidigung vorgebrachte Rechtsprechung der Landgerichte Ravensburg, Saarbrücken und Koblenz berücksichtigt, die in den dortigen Einzelfällen bei sechs, acht bzw. neun Monaten Zeitablauf die Entziehung der Fahrerlaubnis als unverhältnismäßig beurteilen (vgl. LG Ravensburg, Beschluss vom 22. Mai 1995 - 1 Qs 139/95 - LG Saarbrücken, Beschluss vom 15. März 2007 - 3 Qs 70/07 - und LG Koblenz, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 3 Qs 84/17 - jeweils juris).
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