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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2020 - 3 R 111/20   

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https://dejure.org/2020,14649
OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2020 - 3 R 111/20 (https://dejure.org/2020,14649)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.06.2020 - 3 R 111/20 (https://dejure.org/2020,14649)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Juni 2020 - 3 R 111/20 (https://dejure.org/2020,14649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 Nr 1 CoronaV6V ST, § 2 Abs 3 CoronaV6V ST
    Regelbetrieb an Grundschulen im Land Sachsen-Anhalt in Zeiten der Corona-Pandemie; Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags mit dem Ziel des Erlasses einer Norm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schulischer Regelbetrieb ohne Mindestabstand

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schulen in der Coronakrise: Präsenzunterricht auch ohne Mindestabstand

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abweichungen vom Mindestabstand in Schulen zulässig

  • iurado.de (Kurzinformation)

    Präsenzunterricht darf auch ohne Mindestabstand stattfinden

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Sachsen-Anhalt darf in Schulen vom Mindestabstand abweichen

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Abweichungen vom Mindestabstand in Schulen zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Grundschullehrer muss auch mit weniger als 1,5 Metern Abstand unterrichten

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20

    Grundschule; Mindestabstand; Schutzpflicht; körperliche Unversehrtheit; Corona

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2020 - 3 R 111/20
    Deshalb liegt es nahe anzunehmen, dass § 15 Abs. 1 Satz 2 der 6. SARS-CoV-2-EindV nur die Schülerschaft erfasst und den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer nicht (unmittelbar) regelt (anders offenbar SächsOVG, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 3 B 194/20 - Rn. 14).

    Eine Konkretisierung der Schutzpflicht in dem Sinn, dass allein das Ergreifen einer bestimmten Maßnahme verfassungsmäßig ist, kommt nur selten in Betracht und nur dann, wenn die Gefahr einer schweren Grundrechtsbeeinträchtigung droht und zudem lediglich eine bestimmte Abwehrmaßnahme sachgerecht ist (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 3 B 194/20 - Rn. 19 m.w.N.).

    Eine konkrete Gefährdung von Schülern und Lehrkräften bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1, 50 m dürfte dagegen bislang wissenschaftlich nicht eindeutig erwiesen sein (vgl. zur Gefahr für Lehrkräfte auch SächsOVG, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 3 B 194/20 - Rn. 22).

    Neben der beschriebenen niedrigschwelligen Infektionslage im Land Sachsen-Anhalt ist vorliegend zu berücksichtigen, dass Kinder im Grundschulalter den Mindestabstand regelmäßig nicht einhalten (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 3 B 194/20 -) und ein sicherer Umgang mit einem Mund-Nasen-Schutz zum Ausgleich dieses Defizit nicht gewährleistet ist (anders wohl im Bereich der Sekundarschulen I und II, wo angesichts der Altersstruktur ein sicherer Umgang eher denkbar sein dürfte).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 5 KN 79/16

    Artikelgesetz; Einschätzungsprärogative; Evidenzkontrolle; Förderschule;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2020 - 3 R 111/20
    In diesen Fällen verfolgt der Antragsteller das Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit des normgeberischen Unterlassens als "Minus" zum Antrag auf Unwirksamkeitserklärung (vgl. NdsOVG, Urteil vom 12. Februar 2019 - 5 KN 79/16 - juris Rn. 50 ff.).

    Andererseits kann der Antragsteller aber im Verfahren nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 6 VwGO geltend machen, willkürlich nicht in den Kreis der von der Rechtsvorschrift Begünstigten einbezogen zu sein (vgl. hierzu NdsOVG, Urteil vom 12. Februar 2019, a.a.O. Rn. 52, VGH BW, Beschluss vom 7. September 1994 - 3 S 1648/92 - juris Rn. 17).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2020 - 3 R 111/20
    Hierbei kommt ihm bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele und der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung der Ziele für geeignet, erforderlich und angemessen halten darf, ein weiter - gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer - Einschätzungs- und Prognosespielraum zu (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - juris Rn. 66; s. auch Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - juris Rn. 10).
  • VGH Hessen, 02.06.2020 - 8 B 1399/20

    Bestimmungen zum eingeschränkten Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2020 - 3 R 111/20
    Der Antragsteller selbst trägt unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 2. Juni 2020 - 8 B 1399/2020 - juris) vor, dass gesicherte Erkenntnisse darüber, welche Rolle Kinder bei der Verbreitung des Virus einnähmen, noch nicht vorlägen, weil nur wenige Daten zur Verfügung stünden.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2020 - 1 S 1314/20

    Corona-Epidemie; Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und nicht öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2020 - 3 R 111/20
    Zwar ist das legitime Ziel des Verordnungsgebers nicht lediglich darin angelegt, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, sondern auch die Zahl der Neuinfektionen unabhängig davon wegen des potentiell tödlichen Verlaufs der Krankheit und der zurzeit noch fehlenden medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten zu reduzieren (vgl. VGH BW, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 S 1314/20 - juris Rn. 47 f.).
  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2020 - 3 R 111/20
    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 - juris Rn. 72 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2020 - 3 R 111/20
    Es ist somit vornehmlich Sache des Normgebers, unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebietes zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 1789/10 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2020 - 3 R 111/20
    In diesem Rahmen muss er nach dem Gleichheitssatz im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und hat sich von sachfremden Erwägungen freizuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1985 - 2 BvL 17/83 - juris Rn. 39 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2020 - 3 R 111/20
    Hierbei kommt ihm bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele und der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung der Ziele für geeignet, erforderlich und angemessen halten darf, ein weiter - gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer - Einschätzungs- und Prognosespielraum zu (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - juris Rn. 66; s. auch Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 - juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.06.2020 - 3 R 102/20

    Anordnung einer sog. Maskenpflicht für den öffentlichen Personenverkehr und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2020 - 3 R 111/20
    Der Senat hat bereits zu mehreren Regelungen der 4. und 5. SARS-CoV-2-EindV und zwischenzeitlich auch zur 6. SARS-CoV-2-EindV entschieden, dass § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG nach summarischer Prüfung nicht gegen den Parlamentsvorbehalt ("Wesentlichkeitstheorie") verstößt (im Einzelnen: vgl. Beschlüsse vom 16. April 2020 - 3 R 52/50, 3 R 67/20 und 3 R 70/20 - jeweils zu § 7 der 4. SARS-CoV-2-EindV [Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm] sowie 3 R 60/20 zu § 6 Abs. 1 der 4. SARS-CoV-2-EindV [Gaststätten]; Beschluss vom 6. Mai 2020 - 3 R 73/20 - zu § 4 Abs. 3 Nr. 8 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Freizeitpark]; Beschluss vom 13. Mai 2020 - 3 R 78/20 - zu § 5 Abs. 1 der 5. SARS-CoV-2-EindV [Ferienhauspark]; Beschluss vom 11. Juni 2020 - 3 R 102/20 - zu §§ 3 Abs. 2 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 der 6. SARS-CoV-2-EindV [Maskenpflicht]).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2020 - 3 R 78/20

    Untersagung der touristischen Beherbergung durch die Fünfte

  • BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 2.14

    Regionalplan; Gemeindeverwaltungsverband; Unterzentrum; Antragsbegehren; Norm;

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 MN 211/20

    Corona

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 6 S 1126/04

    Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Verkürzung der Sperrzeit

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1994 - 3 S 1648/92

    Regelmäßig fehlende Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren zwecks

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2020 - 3 R 73/20

    Nutzung einer in einem Freizeitpark befindlichen Offroadstrecke als isolierte

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2020 - 3 M 234/19

    Räumliche Kumulation von Sportwettenvermittlung und Angebot der Nutzung von

  • LSG Hamburg, 13.12.2022 - L 3 R 60/20

    Anspruch auf Gewährung von Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen

  • LSG Hamburg, 28.02.2023 - L 3 R 67/20

    Grenzen der Ermittlungspflicht des Gerichts bei beantragter

  • OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 B 337/21

    Corona; Testpflicht; Schüler; Präsenzunterricht; unechter Normenerlassantrag

    Zielt ein Normenkontrollantrag dagegen auf Ergänzung einer vorhandenen Norm, ohne deren Wirksamkeit in Frage zu stellen, ist der Weg der Normenkontrolle nicht eröffnet (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2020 - 13 MN 211/20 - juris Rn. 8; OVG LSA, Beschl. v. 15. Juni 2020 - 3 R 111/20 -, Rn. 45 juris).
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