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   OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00   

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OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00 (https://dejure.org/2000,24547)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.06.2000 - 3 R 114/00 (https://dejure.org/2000,24547)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. Juni 2000 - 3 R 114/00 (https://dejure.org/2000,24547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für einen Zivildienstleistenden zur individuellen Betreuung eines Behinderten während des Besuchs der Sonderschule; Abgrenzung der Kostentragungspflichten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe von denen des örtlichen Sozialhilfeträgers; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Auszug aus OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00
    Derartige, den jeweiligen Einzelfall betreffende Maßnahmen wie etwa erforderliche Fahrtkosten zur Sonderschule unterfallen (hierzu BVerwG, Urteil vom 10.09.1992 - 5 C 7.87 -, FEVS 43, 265, Beschluß des Senats vom 13.07.1999 - 3 Q 3/99 -) typischerweise den Kosten einer angemessenen Schulbildung im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG bzw. § 12 Eingliederungshilfeverordnung (siehe in diesem Zusammenhang auch Beschluß des VG Frankfurt am Main vom 12.08.1996 - 7 G 1843/96-(1) -).

    Deren Übernahme obliegt vielmehr nach § 99 BSHG dem Beigeladenen als dem örtlichen Träger der Sozialhilfe (siehe in diesem Zusammenhang vor allem auch BVerwG, Urteil vom 10.09.1992 - 5 C 7.87 -, Buchholz 436.0 § 39 Nr. 8.).

  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87

    Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von

    Auszug aus OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00
    Der Nachranggrundsatz des § 2 BSHG ist im übrigen nur dann anwendbar, wenn Ansprüche eines Hilfesuchenden gegen Dritte realisierbar sind und der Hilfesuchende - bei aufschiebbarem Bedarf - durch rechtzeitiges Tätigwerden die Deckung des Bedarfs durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten hätte herbeiführen können (BVerwG, Urteil vom 21.11.1991 - 5 C 13.87 -, FEVS 42, 177, OVG Münster, Beschluß vom 28.06.1996 - 8 B 122/96 -, FEVS 47, 153 siehe in diesem Zusammenhang auch Entscheidung der Zentralen Spruchstelle vom 27.06.1991 - B 31/30 - in Entscheidungssammlung Bd. 47, 81.).
  • OVG Brandenburg, 04.06.1996 - 4 A 29/96
    Auszug aus OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00
    Von dieser Einschätzung abzuweichen, gibt auch die von dem Beigeladenen angeführte Entscheidung (Urteil des OVG Frankfurt/Oder vom 04.06.1996 - 4 A 29/96 -, FEVS 47, 373.) keinen Anlaß.
  • BVerwG, 16.07.1985 - 5 C 27.84

    Pauschaliertes Pflegegeld - Kürzung wegen teilstationärer Betreuung -

    Auszug aus OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00
    Dem entspricht es, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Tatbestand der "teilstationären Betreuung" im Bundessozialhilfegesetz - und zwar sowohl in § 69 Abs. 4 S. 3 BSHG wie auch in dem hier maßgeblichen § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG - stets eine von der Sozialhilfe getragenen Maßnahme bzw. von dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe (oder einer von ihm beauftragten Stelle) veranlaßte und hinsichtlich der Kosten verantwortete Maßnahme voraussetzt (hierzu BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 5 C 8.87 -, E, 88, 86 = Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 19 und vom 16.07.1985 - 5 C 27.84 - in Buchholz a.a.O., Nr. 12 = FEVS 35, 89.).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87

    Pflegegeldkürzung - Teilstationäre Betreuung - Pflegegeld

    Auszug aus OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00
    Dem entspricht es, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Tatbestand der "teilstationären Betreuung" im Bundessozialhilfegesetz - und zwar sowohl in § 69 Abs. 4 S. 3 BSHG wie auch in dem hier maßgeblichen § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG - stets eine von der Sozialhilfe getragenen Maßnahme bzw. von dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe (oder einer von ihm beauftragten Stelle) veranlaßte und hinsichtlich der Kosten verantwortete Maßnahme voraussetzt (hierzu BVerwG, Urteil vom 14.03.1991 - 5 C 8.87 -, E, 88, 86 = Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 19 und vom 16.07.1985 - 5 C 27.84 - in Buchholz a.a.O., Nr. 12 = FEVS 35, 89.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1996 - 8 B 122/96

    Sozialhilferecht: Anspruch auf Eingliederungshilfe eines behinderten Schülers

    Auszug aus OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00
    Der Nachranggrundsatz des § 2 BSHG ist im übrigen nur dann anwendbar, wenn Ansprüche eines Hilfesuchenden gegen Dritte realisierbar sind und der Hilfesuchende - bei aufschiebbarem Bedarf - durch rechtzeitiges Tätigwerden die Deckung des Bedarfs durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten hätte herbeiführen können (BVerwG, Urteil vom 21.11.1991 - 5 C 13.87 -, FEVS 42, 177, OVG Münster, Beschluß vom 28.06.1996 - 8 B 122/96 -, FEVS 47, 153 siehe in diesem Zusammenhang auch Entscheidung der Zentralen Spruchstelle vom 27.06.1991 - B 31/30 - in Entscheidungssammlung Bd. 47, 81.).
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 9 UE 348/87

    Kostentragungspflicht des überörtlichen Sozialhilfeträgers - Betreuung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00
    Der 1969 offenbar im Anschluß an eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (hierzu BVerwG, Urteil vom 31.08.1966 - VC 185.65 -, E 25, 28) eingefügte Ausnahmetatbestand ist dahin zu verstehen, daß der überörtliche Träger der Sozialhilfe dann nicht für die Hilfe für einen Behinderten zuständig ist, wenn für die Hilfe in einer Einrichtung zur stationären oder teilstationären Betreuung zwar unter anderem auch die Behinderung oder das Leiden des Behinderten sprechen, die Hilfegewährung in der Einrichtung aber "überwiegend aus anderem Grunde" als der Behinderung oder dem Leiden erforderlich ist (hierzu etwa Urteil des HessVGH vom 19.02.1991 - 9 UE 348/87 - FEVS 41, 358 und Beschluß vom 25.11.1996 - 9 TG 3721/96 - FEVS 47, 549.).
  • VGH Hessen, 25.11.1996 - 9 TG 3721/96

    Zum Umfang der Eingliederungshilfe - hier: Begleitperson für den Schulunterricht

    Auszug aus OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00
    Der 1969 offenbar im Anschluß an eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (hierzu BVerwG, Urteil vom 31.08.1966 - VC 185.65 -, E 25, 28) eingefügte Ausnahmetatbestand ist dahin zu verstehen, daß der überörtliche Träger der Sozialhilfe dann nicht für die Hilfe für einen Behinderten zuständig ist, wenn für die Hilfe in einer Einrichtung zur stationären oder teilstationären Betreuung zwar unter anderem auch die Behinderung oder das Leiden des Behinderten sprechen, die Hilfegewährung in der Einrichtung aber "überwiegend aus anderem Grunde" als der Behinderung oder dem Leiden erforderlich ist (hierzu etwa Urteil des HessVGH vom 19.02.1991 - 9 UE 348/87 - FEVS 41, 358 und Beschluß vom 25.11.1996 - 9 TG 3721/96 - FEVS 47, 549.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97

    Sozialhilfe - zum Anspruch auf Kostenübernahme für eine sonderpädagogische

    Auszug aus OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00
    Der Schulträger hat die Personal- und Sachkosten zu tragen, die zur Erfüllung der Schulpflicht in einer Sonderschule angemessen und üblich sind, nämlich hierzu qualifiziertes Lehrpersonal (hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228).
  • VG Frankfurt/Main, 12.08.1996 - 7 G 1843/96
    Auszug aus OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00
    Derartige, den jeweiligen Einzelfall betreffende Maßnahmen wie etwa erforderliche Fahrtkosten zur Sonderschule unterfallen (hierzu BVerwG, Urteil vom 10.09.1992 - 5 C 7.87 -, FEVS 43, 265, Beschluß des Senats vom 13.07.1999 - 3 Q 3/99 -) typischerweise den Kosten einer angemessenen Schulbildung im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG bzw. § 12 Eingliederungshilfeverordnung (siehe in diesem Zusammenhang auch Beschluß des VG Frankfurt am Main vom 12.08.1996 - 7 G 1843/96-(1) -).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.1991 - 4 M 148/89

    Zum Vorliegen einer Einrichtung zur teilstationären Betreuung- Sonderschule für

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02

    Asperger-Syndrom; Autismustherapie; Behinderter; Eingliederungshilfe;

    Denn hierdurch wird nicht ausgeschlossen, dass der Antragsteller als Folge der in dem Therapiezentrum durchzuführenden Autismustherapie in die Lage versetzt wird, die Schule erfolgreicher zu besuchen (in diesem Sinne für eine vergleichbare Fallgestaltung im Hinblick auf eine sog. Petö-Therapie: Urteil des 4. Senats des erkennenden Gerichts v. 11.10.2000 - 4 L 6857/99 - insoweit durch das im Revisionsverfahren ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 30.5.2002 - BVerwG 5 C 36.01 -, ZFSH/SGB 2002, 602 ff. unbeanstandet; vgl. in diesem Zusammenhang auch: BVerwG, Urt. v. 10.9.1992 - BVerwG 5 C 7/87 -, FEVS 43, 265 ff.; OVG des Saarlandes, Urt. v. 19.6.2000 - 3 R 114/00 -).
  • VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 02.2188

    Integrationshelfer für behinderte Kinder in einer Förderschule, keine

    Die Kosten für die Individualhilfe gehörten daher nicht zum Personalaufwand im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (vgl. OVG Saarl vom 19.6.2000 Az. 3 R 114/00).
  • VG Stuttgart, 19.03.2003 - 10 K 2399/01

    Erforderliche Begleitung eines Sonderschülers durch Zivildienstleistenden als

    Die maßgeblichen Kriterien entsprechen  übergreifend der gegebenen Rechtslage (so auch für das jeweilige Landesrecht: OVG Schleswig, Urteil vom 15.12.1995, SPE n.F. 698 - Schulbegleiter -, Nr. 1; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.05.2000. FEVS 52, 140; OVG Saarlouis, Urteil vom 19.06.2000 - 3 R 114/00 -, zitiert nach juris; VG Gießen, Beschluss vom 27.08.1997 - 6 G 754/97 -, zitiert nach juris; s. auch OVG Berlin, Beschluss vom 30.09.2002, SPE, 3. Folge, 698 -Schulbegleiter-, Nr. 2, und aus dem Schrifttum: Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 1 Schulrecht, 3. Aufl., Rdnr. 378; offengelassen bei OVG Münster, Urteil vom 15.06.2000, OVGE 48, 131; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.01.2003, SFSH/SGB 2003, 351).
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