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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 3 R 90/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 3 R 90/20 (https://dejure.org/2020,22487)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.06.2020 - 3 R 90/20 (https://dejure.org/2020,22487)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 3 R 90/20 (https://dejure.org/2020,22487)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 3 R 90/20
    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 - juris Rn. 72 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - 4 B 710/15

    Untersagung der Bereitstellung von EC-Kartenautomaten zur Bargeldabhebung in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 3 R 90/20
    Eine Spielhalle ist ein Raum, der ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient (OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2015 - 4 B 710/15 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 25.90

    Gewerberecht: Berechnung der Grundfläche einer Spielhalle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 3 R 90/20
    Hauptnutzungszweck einer Spielhalle ist also das Spielen, insbesondere an aufgestellten Gewinnspielgeräten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1991 - 1 C 25/90 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 3 R 90/20
    In diesem Rahmen muss er nach dem Gleichheitssatz im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und hat sich von sachfremden Erwägungen freizuhalten (BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1985 - 2 BvL 17/83 - juris Rn. 39 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2020 - 3 R 218/20

    Corona-Pandemie: Eilantrag von Hotelbetrieben u.a. gegen das im Rahmen des

    Sie müssen jedoch von sachlichen Gründen getragen sein (vgl. etwa Beschluss vom 8. Mai 2020 - 3 R 77/20 - juris Rn. 40; Beschluss vom 16. Juni 2020 - 3 R 90/20 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 3 R 22/21

    Corona-Krise; Öffnung des Einzelhandels; Sachsen-Anhalt

    Sie müssen jedoch von sachlichen Gründen getragen sein (vgl. etwa Beschluss vom 8. Mai 2020 - 3 R 77/20 - juris Rn. 40; Beschluss vom 16. Juni 2020 - 3 R 90/20 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2021 - 3 R 186/21

    Test- und Maskenpflicht in Schulen

    Nach der Rechtsprechung des Senates bewegt sich der Verordnungsgeber grundsätzlich innerhalb des ihm eingeräumten Spielraums, wenn er nur schrittweise die vormaligen Beschränkungen der früheren Verordnungen lockert bzw. nach und nach auflöst (vgl. z. B. Beschlüsse des Senates vom 5. März 2021 - 3 R 27/21 - juris Rn. 49, vom 8. Mai 2020 - 3 R 77/20 - juris Rn. 40 und vom 16. Juni 2020 - 3 R 90/20 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2020 - 3 R 219/20

    Schließung von Gaststätten im Rahmen des "Teil-Lockdowns"

    Sie müssen jedoch von sachlichen Gründen getragen sein (vgl. etwa Beschluss vom 8. Mai 2020 - 3 R 77/20 - juris Rn. 40; Beschluss vom 16. Juni 2020 - 3 R 90/20 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2020 - 3 R 225/20

    Schließung von Prostitutionsstätten im Rahmen des "Teil-Lockdowns"

    Sie müssen jedoch von sachlichen Gründen getragen sein (vgl. etwa Beschluss vom 8. Mai 2020 - 3 R 77/20 - juris Rn. 40; Beschluss vom 16. Juni 2020 - 3 R 90/20 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20

    Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der

    Sie mussten jedoch von sachlichen Gründen getragen sein (vgl. etwa Beschluss des Senates vom 8. Mai 2020 - 3 R 77/20 - juris Rn. 40; Beschluss des Senates vom 16. Juni 2020 - 3 R 90/20 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 R 27/21

    Zur Schließung von Spielhallen aufgrund der Corona-Pandemie

    Sie müssen jedoch von sachlichen Gründen getragen sein (vgl. etwa Beschluss vom 8. Mai 2020 - 3 R 77/20 - juris Rn. 40; Beschluss vom 16. Juni 2020 - 3 R 90/20 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2020 - 3 R 254/20

    Corona-Krise; Schließung von Fitnessstudios; verlängerter Teil-Lockdown;

    Sie müssen jedoch von sachlichen Gründen getragen sein (vgl. etwa Beschluss vom 8. Mai 2020 - 3 R 77/20 - juris Rn. 40; Beschluss vom 16. Juni 2020 - 3 R 90/20 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2020 - 3 R 216/20

    Schließung von Fitnessstudios im Rahmen des "Teil-Lockdowns"

    Sie müssen jedoch von sachlichen Gründen getragen sein (vgl. etwa Beschluss vom 8. Mai 2020 - 3 R 77/20 - juris Rn. 40; Beschluss vom 16. Juni 2020 - 3 R 90/20 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2020 - 3 R 223/20

    Vorübergehende Schließung von Gaststätten während der Corona-Pandemie

    Sie müssen jedoch von sachlichen Gründen getragen sein (vgl. etwa Beschluss vom 8. Mai 2020 - 3 R 77/20 - juris Rn. 40; Beschluss vom 16. Juni 2020 - 3 R 90/20 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2020 - 3 R 214/20

    Vorübergehende Schließung von Spielhallen aufgrund der Corona-Pandemie

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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - L 3 R 90/20   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - L 3 R 90/20 (https://dejure.org/2020,78889)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.03.2020 - L 3 R 90/20 (https://dejure.org/2020,78889)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. März 2020 - L 3 R 90/20 (https://dejure.org/2020,78889)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.11.2022 - L 1 R 292/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - Entscheidung über Berufung

    Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die Berufungen mit rechtskräftigen Urteilen vom 3. Februar 2022 (L 3 R 53/20) und vom 2. Juni 2022 (L 3 R 90/20) zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten L 3 R 90/20 und L 3 R 53/20 Bezug genommen.

  • SG Magdeburg, 20.09.2022 - S 5 R 167/17

    Voraussetzungen einer Zulässigkeit des Antrags auf mündliche Verhandlung nach §

    Mit Urteil vom 2. Juni 2022 hat das Landessozialgericht die Berufung zurückgewiesen (L 3 R 90/20).

    Es wird zudem auf den die Rechtsauffassung des Gerichts bestätigenden Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. April 2022 und das Urteil vom 2. Juni 2022 (L 3 R 90/20) Bezug genommen.

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