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   OLG Hamm, 04.12.2012 - III-3 RBs 222/12   

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https://dejure.org/2012,38716
OLG Hamm, 04.12.2012 - III-3 RBs 222/12 (https://dejure.org/2012,38716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2012 - III-3 RBs 222/12 (https://dejure.org/2012,38716)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - III-3 RBs 222/12 (https://dejure.org/2012,38716)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zum spätesten Zeitpunkt für eine Änderung der Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Ergänzung eines aus dem Dienstbereich gelangten Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StPO § 41; OWiG § 77b
    Unzulässigkeit der Ergänzung eines aus dem Dienstbereich gelangten Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    Wenn der Richter zu schnell zustellt...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 16.12.2008 - 3 Ss OWi 1060/08

    Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der nachträglichen Ergänzung eines abgekürzten

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2012 - 3 RBs 222/12
    Sobald ein alle erforderlichen Bestandteile (mit Ausnahme der Gründe) enthaltendes Urteil in einer Bußgeldsache - hier das im Hauptverhandlungsprotokoll zugleich mitenthaltene abgekürzte Urteil - im Wege der Zustellung aus dem inneren Dienstbereich des Gerichtes herausgegeben worden ist, darf es - auch innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist - nicht mehr verändert und damit auch nicht mehr um Urteilsgründe ergänzt werden, es sei denn, die nachträgliche Urteilsbegründung ist ausnahmsweise - namentlich nach § 77b Abs. 2 OWiG - zulässig (Senat, Beschluss vom 4. Juni 2012 - III-3 RBs 156/12 -, BeckRS 2012, 18142; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2010 - IV-1 RBs 188/09 -, BeckRS 2010, 21267 m. w. N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 3 Ss OWi 1060/08 - m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - 1 RBs 188/09

    Zulässigkeit der nachträglichen Begründung eines ohne Gründe an die

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2012 - 3 RBs 222/12
    Sobald ein alle erforderlichen Bestandteile (mit Ausnahme der Gründe) enthaltendes Urteil in einer Bußgeldsache - hier das im Hauptverhandlungsprotokoll zugleich mitenthaltene abgekürzte Urteil - im Wege der Zustellung aus dem inneren Dienstbereich des Gerichtes herausgegeben worden ist, darf es - auch innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist - nicht mehr verändert und damit auch nicht mehr um Urteilsgründe ergänzt werden, es sei denn, die nachträgliche Urteilsbegründung ist ausnahmsweise - namentlich nach § 77b Abs. 2 OWiG - zulässig (Senat, Beschluss vom 4. Juni 2012 - III-3 RBs 156/12 -, BeckRS 2012, 18142; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2010 - IV-1 RBs 188/09 -, BeckRS 2010, 21267 m. w. N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 3 Ss OWi 1060/08 - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 04.06.2012 - 3 RBs 156/12

    Unwirksamkeit der Beschränkung der Rechtsbeschwerde bei Fehlen der Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2012 - 3 RBs 222/12
    Sobald ein alle erforderlichen Bestandteile (mit Ausnahme der Gründe) enthaltendes Urteil in einer Bußgeldsache - hier das im Hauptverhandlungsprotokoll zugleich mitenthaltene abgekürzte Urteil - im Wege der Zustellung aus dem inneren Dienstbereich des Gerichtes herausgegeben worden ist, darf es - auch innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist - nicht mehr verändert und damit auch nicht mehr um Urteilsgründe ergänzt werden, es sei denn, die nachträgliche Urteilsbegründung ist ausnahmsweise - namentlich nach § 77b Abs. 2 OWiG - zulässig (Senat, Beschluss vom 4. Juni 2012 - III-3 RBs 156/12 -, BeckRS 2012, 18142; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2010 - IV-1 RBs 188/09 -, BeckRS 2010, 21267 m. w. N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 3 Ss OWi 1060/08 - m. w. N.).
  • OLG Hamm, 20.01.2014 - 1 RBs 8/14

    Unzulässigkeit einer nachträglichen Ergänzung der Gründe eines bereits

    Sobald aber ein alle erforderlichen Bestandteile enthaltendes Urteil im Wege der Zustellung aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist, darf es - auch innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist - nicht mehr verändert und damit auch nicht mehr um Urteilsgründe ergänzt werden, es sei denn, die nachträgliche Urteilsbegründung ist ausnahmsweise - namentlich nach § 77b Abs. 2 OWiG - zulässig (zu vgl. OLG Hamm NJOZ 2013, 1037 m. w. N.).

    Enthält das Urteil aber - wie im vorliegenden Fall - keine für das Rechtsbeschwerdegericht beachtlichen Gründe, ist die Rechtsbeschwerde bereits deshalb mit der Sachrüge begründet, weil das Rechtsbeschwerdegericht ein Urteil ohne Gründe keiner materiell-rechtlichen Prüfung unterziehen kann (zu vgl. OLG Hamm NJOZ 2013, 1037).".

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 RBs 181/12

    Zustellung eines Bußgeldurteils ohne Gründe; Kein Rückschluss aus Unterzeichnung

    Es mag dahinstehen, ob der von zahlreichen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04. Oktober 2012, 3 RBs 222/12; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 2008, 3 Ss OWi 1060/08, zitiert nach juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. April 2004, 2 SsBs 59/12, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2010, IV - 1 RBs188/09, zitiert nach juris) vertretenen Auffassung zuzustimmen ist, dass die Nachholung der Urteilsgründe auch innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist - mit Ausnahme der Zulässigkeit nachträglicher Urteilsbegründung gemäß § 77 b OWiG - generell nicht mehr zulässig ist, wenn ein alle erforderlichen Bestandteile (mit Ausnahme der Gründe) enthaltendes Urteil in einer Bußgeldsache aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist.
  • OLG Hamm, 20.03.2014 - 3 RBs 16/14

    Keine nachträgliche Ergänzung der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren nach

    4. Juni 2012 - III-3 RBs 156/12 - BeckRS 2012, 18142; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - III-3 RBs 222/12, BeckRS 2013, 00034; OLG Düsseldorf, Beschluss vom.
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