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   OLG Hamm, 15.02.2011 - III-3 RBs 30/11   

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https://dejure.org/2011,5054
OLG Hamm, 15.02.2011 - III-3 RBs 30/11 (https://dejure.org/2011,5054)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2011 - III-3 RBs 30/11 (https://dejure.org/2011,5054)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - III-3 RBs 30/11 (https://dejure.org/2011,5054)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    StPO § 267; StVO § 3
    Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteilsfeststellungen, Anforderungen, Geständnis

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, Anforderungen, Geständnis

  • openjur.de

    Urteilsgründe, Geschwindigkeitsüberschreitung, Geständnis, Messverfahren, Toleranzabzug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 267 Abs. 1; OWiG § 46 Abs. 1 StVG § 24; StVO §§ 3, 41 Abs. 1 Zeichen 274
    Urteilsgründe, Geschwindigkeitsüberschreitung, Geständnis, Messverfahren, Toleranzabzug

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bedeutung eines glaubhaften Geständnisses des Betroffenen im Verfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem Ordnungswidrigkeiten-Täter

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Urteil und Mindestangaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 17 Abs. 2; OWiG § 79 Abs. 6
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem OWi-Täter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Geständnis

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    OLG Hamm zur Geschwindigkeitsüberschreitung und Geständnis

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 13 Js 1986/10
  • AG Bielefeld - 35 OWi 1291/10
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - III-3 RBs 30/11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.08.1993 (NZV 1993, 485 ff.) zu den Feststellungen zum Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt es keinen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entweder auf ein uneingeschränktes, glaubhaftes Geständnis des Betroffenen oder auf die Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt.

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 39, 291, 301; ebenso: OLG Köln NZV 2003, 100; ).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 39, 291, 301) ausgeführt, dass der Begriff des Geständnisses im Einzelfall unterschiedliche Bedeutung haben könne, ein Geständnis aber insbesondere auch dann vorliege, wenn der Betroffene an den konkreten Vorfall überhaupt keine Erinnerung habe, aufgrund seines regelmäßigen Fahrverhaltens oder der anders gelagerten Zielrichtung seines Verteidigungsvorbringens die Zuverlässigkeit der Geräte und das Ergebnis der Messung aber nicht bezweifeln will (BGH, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 22/07

    Abstandsunterschreitung; Feststellungen; Geständnis; standardisiertes

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Beide Entscheidungsgrundlagen stehen nach der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alternativ nebeneinander, so dass es der Mitteilung des Messverfahrens und der Messtoleranz dann nicht bedarf, wenn ein uneingeschränktes, glaubhaftes Geständnis des Betroffenen vorliegt (Senat, Beschluss vom 01.02.2008 - 3 Ss OWi 22/07- iuris = NStZ-RR 2008, 355; ebenso nunmehr auch: OLG Hamm , Beschluss vom 25.02.2010 - III-(5) 6 Ss OWi 980/09; vgl. auch Saarl.

    Aber auch in der Beweiswürdigung sind Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug dann entbehrlich, wenn der Betroffene die Tat eingestanden hat (Senat, Beschluss vom 1.02.2008, 3 Ss OWi 22/07, Saarländisches OLG, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Das Bußgeldverfahren dient nicht der Ahndung kriminellen Unrechts, sondern der verwaltungsrechtlichen Pflichtenmahnung (BVerfGE 27, 18,28 f.; 45, 272,288 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; lückenhaft,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug nicht Teil der den Schuldspruch wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung tragenden Feststellungen sind, sondern zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung gehören (Beschluss v. 22.06.2004 3 Ss OWi 350/04 ; Beschluss v. 18.03.2004 3 Ss OWi 11/04 , Beschluss v. 9.12.2004 - 3 Ss 679/04).
  • OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06

    Lückenhaftigkeit eines Urteils im Sinne von § 267 Abs. 1 Strafprozessordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Soweit Einzelrichter des Senats dies in der Vergangenheit vereinzelt anders entschieden haben (etwa Beschluss vom 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06; Beschluss v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 960/06 - beide iuris ) wird daran nicht mehr festgehalten.
  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 3 Ss 679/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung, tatsächliche Feststellungen; Geständnis;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug nicht Teil der den Schuldspruch wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung tragenden Feststellungen sind, sondern zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung gehören (Beschluss v. 22.06.2004 3 Ss OWi 350/04 ; Beschluss v. 18.03.2004 3 Ss OWi 11/04 , Beschluss v. 9.12.2004 - 3 Ss 679/04).
  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 3 Ss OWi 350/04

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Urlaub; Beschäftigung eines Fahrers

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzabzug nicht Teil der den Schuldspruch wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung tragenden Feststellungen sind, sondern zu der ihm zugrunde liegenden Beweiswürdigung gehören (Beschluss v. 22.06.2004 3 Ss OWi 350/04 ; Beschluss v. 18.03.2004 3 Ss OWi 11/04 , Beschluss v. 9.12.2004 - 3 Ss 679/04).
  • OLG Köln, 15.11.2002 - Ss 458/02

    Wirksame Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 39, 291, 301; ebenso: OLG Köln NZV 2003, 100; ).
  • OLG Hamm, 22.07.1993 - 4 Ss OWi 737/93

    Erhöhung des Höchstmaßes des Bußgeldrahmens; Fahrlässige Zuwiderhandlung; Maß an

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Das hierdurch die reduzierte (zweimonatige) Verhängung eines im Bußgeldbescheid vorgesehenen (dreimonatigen) Fahrverbotes ausgeglichen werden sollte, rechtfertigt eine andere Beurteilung nicht (zu vgl. OLG Hamm, NZV 1994, 201).
  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Toleranzwert, Darstellung,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
    Gerade in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, die, wie das vorliegende, durch einen einfach gelagerten Sachverhalt, einen vergleichsweise unbedeutenden Tatvorwurf und eine verhältnismäßig geringfügige Sanktion gekennzeichnet sind, reicht deshalb, anders als bei komplexen Sachverhalten oder gar in Strafverfahren, die Angabe aus, dass der Betroffene die Tat gestanden hat (OLG Jena, DAR 2004, 663, Schleswig-Holsteinisches OLG, NZV 2003, 394; OLG Koblenz, NStZ 2004, 396).
  • OLG Jena, 07.06.2004 - 1 Ss 27/04

    Verkehr

  • OLG Schleswig, 26.02.2003 - 1 Ss OWi 12/03

    Anforderungen an ein Geständnis in Bußgeldsachen

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

  • OLG Brandenburg, 30.09.2019 - 2b Ss OWi 218/19

    Urteilsgründe bei standardisiertem Geschwindigkeitsmessverfahren ohne

    Grundsätzlich genügt ein Urteil bzw. ein Beschluss in Bußgeldsachen den Anforderungen der §§ 79 Abs. 3 OWiG, 267 StPO, wenn im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung, bei der der Tatnachweis mittels eines standardisierten Messverfahrens erfolgt, das verwendete Verfahren und das nach Abzug der Messtoleranz gewonnene Messergebnis mitgeteilt wird (BGH NStZ 1993, 592 = BGHSt 39, 291; OLG Köln NZV 2000, 97; OLG Hamm, Beschluss vom 15. August 2006, Az.: 2 Ss OWi 455/06; Beschluss vom 1. Februar 2008, Az.: 3 Ss OWi 22/07; Beschluss vom 15. Februar 2011, Az.: 3 RBs 30/11, alle zitiert nach juris; OLG Koblenz NZV 2010, 212).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2019 - 53 Ss OWi 587/19

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen im Falle einer

    Grundsätzlich genügt ein Urteil bzw. ein Beschluss in Bußgeldsachen den Anforderungen der §§ 79 Abs. 3 OWiG , 267 StPO , wenn im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung, bei der der Tatnachweis mittels eines standardisierten Messverfahrens erfolgt, das verwendete Verfahren und das nach Abzug der Messtoleranz gewonnene Messergebnis mitgeteilt wird (BGH NStZ 1993, 592 = BGHSt 39, 291 ; OLG Köln NZV 2000, 97 ; OLG Hamm, Beschluss vom 15. August 2006, Az.: 2 Ss OWi 455/06; Beschluss vom 1. Februar 2008, Az.: 3 Ss OWi 22/07; Beschluss vom 15. Februar 2011, Az.: 3 RBs 30/11, alle zitiert nach juris; OLG Koblenz NZV 2010, 212 ).
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