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   OLG Hamm, 01.03.2012 - III-3 RBs 55/12   

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https://dejure.org/2012,2898
OLG Hamm, 01.03.2012 - III-3 RBs 55/12 (https://dejure.org/2012,2898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2012 - III-3 RBs 55/12 (https://dejure.org/2012,2898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2012 - III-3 RBs 55/12 (https://dejure.org/2012,2898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    StPO § 267; OWiG § 74
    Verwerfungsurteil, genügende Entschuldigung, Anforderungen, Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhandlungsunfähigkeit bei Unzumutbarkeit des Erscheinens vor Gericht infolge der Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2
    Verhandlungsunfähigkeit bei Unzumutbarkeit des Erscheinens vor Gericht infolge der Erkrankung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.10.2002 - 2 Ss OWi 873/02

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde, Ausbleiben des Betroffenen, genügende

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 RBs 55/12
    In einem Verwerfungsurteil sind die Gründe, die nach Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben entschuldigen, ebenso ausführlich und vollständig anzugeben wie, die Erwägungen des Tatrichters, diese als nicht ausreichend anzusehen (vgl. OLG Hamm, NZV 2003, 152 m.w.N.; BayObLG NZV 1998, 426 m.w.N.; Karlsruher Kommentar zum OWiG a.a.O., Rdnr. 40 m.w.N.).
  • BayObLG, 11.05.1998 - 1 ObOWi 169/98

    Fehlen des Vortrags eines schlüssigen Entschuldigungsgrundes

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 RBs 55/12
    In einem Verwerfungsurteil sind die Gründe, die nach Auffassung des Betroffenen sein Fernbleiben entschuldigen, ebenso ausführlich und vollständig anzugeben wie, die Erwägungen des Tatrichters, diese als nicht ausreichend anzusehen (vgl. OLG Hamm, NZV 2003, 152 m.w.N.; BayObLG NZV 1998, 426 m.w.N.; Karlsruher Kommentar zum OWiG a.a.O., Rdnr. 40 m.w.N.).
  • KG, 22.03.2002 - 3 Ws (B) 48/02

    Voraussetzungen genügender Entschuldigung bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 RBs 55/12
    Denn bei einer Erkrankung ist das Ausbleiben des Betroffenen nicht erst dann genügend entschuldigt, wenn bereits Verhandlungsunfähigkeit vorliegt, sondern es reicht aus, wenn dem Betroffenen infolge der Erkrankung das Erscheinen vor Gericht nicht zuzumuten ist (vgl. KG NZV 2002, 421 m.w.N.; Karlsruher Kommentar zum OWiG - Senge, 3. Auflage, § 74, Rdnr. 33).
  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 RBs 106/17

    Heilung; Zustellung; unwirksame; tatsächlicher Zugang; Bußgeldbescheid;

    Die bestehenden Zweifel an der genügenden Entschuldigung durfte das Amtsgericht nicht zu Lasten des Betroffenen übergehen (Senat, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 3 Ss OWi 401/04, juris; Beschluss vom 1. März 2012 - III-3 RBs 55/12; Beschluss vom 16. Juni 2016 - III-3 RBs 203/16; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2006 - 1 Ss Owi 621/05, juris; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 74, Rdnr. 29 m.w.N.).
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