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   OLG Karlsruhe, 27.01.1993 - 3 Re Miet 2/92   

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https://dejure.org/1993,5678
OLG Karlsruhe, 27.01.1993 - 3 Re Miet 2/92 (https://dejure.org/1993,5678)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.01.1993 - 3 Re Miet 2/92 (https://dejure.org/1993,5678)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Januar 1993 - 3 Re Miet 2/92 (https://dejure.org/1993,5678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 S. 1
    Mietrecht; Eigenbedarf; Alternativwohnung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 S. 1
    Mietrecht; Eigenbedarf; Alternativwohnung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 660
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15

    Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters

    Denn der kündigende Vermieter ist, um die mit dem Verlust der angestammten Wohnung für den Mieter verbundenen Nachteile im Rahmen des Möglichen zu mindern und so die sozial unerwünschten Folgen der aus der Sphäre des Vermieters herrührenden Lösung des Vertrages gering zu halten, zur besonderen Rücksichtnahme auf die betroffenen Mieterinteressen verpflichtet (vgl. Senatsurteil vom 9. November 2005 - VIII ZR 339/04, aaO; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 660, 661).
  • BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 311/02

    Zur sogenannten Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarf

    Dies ist in Literatur und Rechtsprechung anerkannt (OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 660, LG Osnabrück WuM 1998, 318, LG Berlin GE 1997, 240, LG Mannheim WuM 1996, 475, LG Bochum WuM 1994, 473, LG Hamburg WuM 1992, 192, Emmerich/Sonnenschein, aaO, Rdnr. 59, Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Aufl., § 573 Rdnr. 95, Grapentin in: Bub/Treier, aaO, IV Rdnr. 75, Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Rdnr. 112 ff., Palandt/Weidenkaff, BGB, 61. Aufl., § 573 Rdnr. 24, a.A. Soergel/Heintzmann, aaO, Rdnr. 53).
  • BGH, 09.07.2003 - VIII ZR 276/02

    Zur sogenannten Anbietpflicht des Vermieters gegenüber einem wegen Eigenbedarf

    Nach dem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 27. Januar 1993 (NJW-RR 1993, 660) obliege es dem wegen Eigenbedarfs berechtigt kündigenden Vermieter, dem gekündigten Mieter eine nach Zugang der Kündigung frei gewordene Wohnung im selben Hausanwesen zur Anmietung anzubieten.
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 10 U 149/08

    Pflichten des Vermieters bei einer Eigenbedarfskündigung

    Anderenfalls ist die Kündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam (BGH NJW 2003, 2624;NJW 2008, 642; Oberlandesgericht Karlsruhe WuM 1993, 105 = ZMR 1993, 159 = DWW 1993, 40).
  • BVerfG, 23.11.1993 - 1 BvR 904/93

    Eigenbedarfskündigung und Anbietepflicht des Vermieters

    Das Bestehen einer solchen Pflicht ist einfachrechtlich umstritten (vgl. aus jüngerer Zeit den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe, DWW 1993, S. 40 f.).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Der Senat hat bereits in seinem Rechtsentscheid vom 27.01.1993 - ReMiet 2/92 - (ZMR 1993, 159) darauf hingewiesen, daß bei Wohnraummietverhältnissen rechtlich geschützte Interessen von hohem Rang in Wiederstreit geraten können.
  • AG Brandenburg, 01.04.2003 - 32 C 181/00

    Klage des Vermieters auf Beseitigung einer vom Mieter angebrachten

    Die herrschende Rechtssprechung hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass bei Wohnraummietverhältnissen rechtlich geschützte Interessen von hohem Rang in Widerstreit geraten können (OLG Karlsruhe, ZMR 1993, Seite 159 = WuM 1993, Seite 105; OLG Karlsruhe, WuM 1993, Seiten 525 ff.).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99

    Landgerichtliche Auffassung zur fehlenden Verpflichtung des Vermieters zum

    Zwar müsse ein Vermieter nach dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. Januar 1993 (NJW-RR 1993, 660 = DWW 1993, 40 = WuM 1993, 105 = ZMR 1993, 159) dem Mieter eine Ersatzwohnung anbieten, wenn eine Wohnung im selben Hausanwesen frei sei oder frei werde.

    Das Gericht ist in seinem Urteil von dem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 27. Januar 1993 (NJW-RR 1993, 660 = WuM 1993, 105) ausgegangen, demzufolge es dem wegen Eigenbedarfs nach § 564 b BGB berechtigt kündigenden Vermieter zur Vermeidung der Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Räumungsbegehrens obliege, dem gekündigten Mieter eine nach Zugang der Kündigung frei gewordene andere Wohnung im selben Hausanwesen zur Anmietung anzubieten, sofern nicht Umstände die Neubegründung eines Mietverhältnisses mit diesem Mieter als unzumutbar erscheinen ließen.

  • BVerfG, 26.11.1997 - 1 BvR 1698/95

    Eigenbedarf; Hindernis für Nutzungswunsch; Alternativwohnung

    Es hat seine Entscheidung darüber hinaus darauf gestützt, daß die Beschwerdeführerin der Beklagten keine vergleichbare Wohnung im selben Hause zu zumutbaren Bedingungen angeboten habe, und sich insoweit auf den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. Januar 1993 (WuM 1993, S. 105 = ZMR 1993, S. 159) bezogen; danach ist ein Räumungsbegehren, selbst wenn im übrigen berechtigter Eigenbedarf geltend gemacht wird, rechtsmißbräuchlich, wenn ein entsprechendes Tauschangebot nicht abgegeben worden ist.
  • VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 199/03

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des rechtlichen

    Rechtsmissbräuchlich verhält sich der Vermieter nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls dann nicht, wenn er eine freie Wohnung im selben Haus nicht anbietet, die nicht weiterhin vermietet werden soll (vgl. BGH, NJW 2003, 2604; OLG Karlsruhe, WuM 1993, 105 f.; BVerfG, NJW 1990, 309 und NJW 1994, 435 f.; vgl. darüber hinaus zum Zeitpunkt einer gegebenenfalls bestehenden Anbietpflicht BGH, NJW 2003, 2604 ).
  • LG Berlin, 19.11.2001 - 61 S 620/00
  • AG Frankfurt/Main, 30.12.2003 - 33 C 3211/03
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