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   BSG, 30.11.1965 - 3 RK 10/61   

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https://dejure.org/1965,1231
BSG, 30.11.1965 - 3 RK 10/61 (https://dejure.org/1965,1231)
BSG, Entscheidung vom 30.11.1965 - 3 RK 10/61 (https://dejure.org/1965,1231)
BSG, Entscheidung vom 30. November 1965 - 3 RK 10/61 (https://dejure.org/1965,1231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche der Krankenkasse - Aufrechnungsmöglichkeit der Krankenkasse - Voraussetzung der Aufrechnung - Unpfändbare Forderung - Aufrechnungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 131
  • NJW 1966, 424
  • MDR 1966, 364
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.08.1961 - 1 RA 233/59
    Auszug aus BSG, 30.11.1965 - 3 RK 10/61
    Aus dem Fehlen solcher näheren Bestimmungen ist zu schließen, daß die Sozialversicherungsgesetze, wenn sie die Aufrechnung behandeln, von einem anderweit bestimmten Begriff der Aufrechnung ausgegangen sind, wie er vor allem im bürgerlichen Recht seine Ausprägung gefunden hat (vgl. BSG 15, 36, 37).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Greifen die sozialrechtlichen Beschränkungen nicht ein, bleibt die Aufrechnung an die zivilrechtlichen Voraussetzungen geknüpft; einer anderweitigen Rechtsgrundlage bedarf es nicht (vgl BSGE 24, 131 = SozR Nr. 1 zu § 223 RVO).
  • BSG, 11.10.1979 - 3 RK 88/77

    Ermessen des Sozialleistungsträgers - Aufrechnung - Pfändungsschutzgrenze

    Zu dem der letzteren Vorschrift im Bereich der Krankenversicherung vorausgegangenen § 223 Abs. 2 und 3 RVO hat der Senat in seinem Urteil vom 30. November 1965 - 3 RK 10/61 - (SozR Nr. 1 zu § 223 RVO) ausgesprochen, das Verbot der Aufrechnung gegen eine unpfändbare Forderung (§ 394 Satz 1 BGB) gelte nicht für Aufrechnungen nach § 223 Abs. 2 RVO; in einem solchen Falle finde die Aufrechnung ihre alleinige Schranke in § 223 Abs. 3 RVO, wonach Ansprüche auf Krankengeld nur bis zur Hälfte aufgerechnet werden dürfen.
  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 16/80

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Umlagebeträgen zum Ausgleich der Arbeitgeber

    Der Klägerin stünde entsprechend den §§ 387, 390 Satz 2 BGB das Recht zu, gegen Umlageforderungen mit Erstattungsansprüchen aufzurechnen vgl. Kehrmann - Pelikan aaO § 13 RdNr. 7), auch wenn letztere verjährt wären (vgl. zur grundsätzlichen Anwendung der Aufrechnungsvorschriften im Sozialversicherungsrecht BSGE 24, 131, 132 = SozR Nr. 1 zu § 223 RVO).
  • LSG Bayern, 24.10.1979 - L 4/Kr 53/76

    Aufrechnung von Beitragsansprüchen gegen Ansprüche auf Kranken- bzw.

    Denn auch gegen Beitragsansprüche aus sonstigen Sozialversicherungsverhältnissen konnte die Beklagte aufrechnen (BSGE 24, 131).
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