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   BSG, 30.04.1968 - 3 RK 100/64   

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https://dejure.org/1968,2091
BSG, 30.04.1968 - 3 RK 100/64 (https://dejure.org/1968,2091)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1968 - 3 RK 100/64 (https://dejure.org/1968,2091)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1968 - 3 RK 100/64 (https://dejure.org/1968,2091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Zahlungen, die eine Lastenausgleichsbank einer Reihe von bei ihr beschäftigten weiblichen Angestellten geleistet hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57

    Berechnung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung von Bankangestellten

    Auszug aus BSG, 30.04.1968 - 3 RK 100/64
    Das LSG hat ferner die von der Klägerin gezahlten Abgeltungen zutreffend als einmalige Zuwendungen im Sinne des § 160 Abs. 3 RVO angesehen; denn solche Abgeltungen gehören ihrem Wesen nach nicht zu den laufenden, in jedem Monat zu erwartenden Bezügen, sondern werden nur aus besonderem Anlaß gezahlt, wenn nämlich entgegen der gesetzlichen Regel der monatliche Hausarbeitstag wegen Zeitablaufs nicht mehr durch Freistellung von der Arbeit gewährt werden kann (zum Begriff der einmaligen Zuwendungen vgl. BSG 16, 91, 95; 22, 162, 166 und vor allem das schon genannte Urteil des Senats, in dem auch Urlaubsabgeltungen zu den einmaligen Zuwendungen gerechnet worden sind).
  • BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 437/55

    Hausarbeitstagsgesetz: Lohnabgeltung

    Auszug aus BSG, 30.04.1968 - 3 RK 100/64
    ist ein nicht gewährter Hausarbeitstag in bar abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und deswegen Freizeit nicht mehr gewährt werden kann, oder wenn der Anspruchszeitraum und der folgende Monat abgelaufen sind, so daß der Hausarbeitstag nach seinem Sinn und Zweck nicht mehr in Natur gewährt werden darf (BAG 3, 225).
  • BAG, 17.01.1958 - 1 AZR 256/57

    Vereinbarkeit mit GG - Arbeitnehmerinnen - Volle Beschäftigung im Betrieb -

    Auszug aus BSG, 30.04.1968 - 3 RK 100/64
    Später hatte sie jedoch aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17. Januar 1958 (BAG 5, 187) ihre Rechtsauffassung geändert und im Frühjahr 1958 für die ganze zurückliegende Zeit (19 Monate) Barabgeltungen für die nicht gewährten Hausarbeitstage in einer Summe nachgezahlt.
  • BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60

    Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen

    Auszug aus BSG, 30.04.1968 - 3 RK 100/64
    Daß es bei verspäteten Zahlungen in der Tat allein auf den Zeitpunkt der Fälligkeit ankommen kann, hat der Senat für Lohnnachzahlungen schon entschieden (BSG 22, 162).
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Der Senat knüpft insoweit an die von ihm zur familienhaften Mithilfe entwickelten Grundsätze an (vgl BSG Urteil vom 29.3.1962 - 3 RK 83/59 - BSGE 17, 1 = SozR Nr. 3 zu § 1399 RVO; BSG Urteil vom 30.4.1968 - 3 RK 100/64 - SozR Nr. 24 zu § 160 RVO) und entwickelt seine Rechtsprechung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung ehrenamtlicher Betätigung in diesem Sinne fort (zur Berücksichtigung der Höhe der Honoraransprüche bei der Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Entscheidung vgl auch die Entscheidung des Senats vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 30) .
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 26/78

    Nachtarbeitszuschlag - Lohnsteuerfreiheit - Rückwirkung

    Diese Rechtsprechung hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 17. Dezember 1964 - 3 RK 74/60 (BSGE 22, 162, 166) für die rückwirkende Lohnerhöhung und vom 30. April 1968 - 3 RK 100/64 (SozR Nr. 24 zu § 160 RVO ) für die nachträgliche Zahlung einer Barabgeltung für einen nicht gewährten Hausarbeitstag fortgeführt.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.09.1976 - L 5 K 36/75
    Auf den Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs kommt es für die Berechnung der Beiträge nur an, wenn das Urlaubsgeld nachträglich gezahlt wird (Anschluß an BSG vom 1964-12-17 3 RK 74/60 = SozR Nr. 16 zu § 160 RVO und BSG vom 1968-04-30 3 RK 100/64 = SozR Nr. 24 zu § 160 RVO).2.
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