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   BSG, 10.07.1996 - 3 RK 27/95   

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BSG, 10.07.1996 - 3 RK 27/95 (https://dejure.org/1996,1085)
BSG, Entscheidung vom 10.07.1996 - 3 RK 27/95 (https://dejure.org/1996,1085)
BSG, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 3 RK 27/95 (https://dejure.org/1996,1085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hilfsmittelerbringer - Zulassung - Mischkalkulation - Fortsetzungsfeststellungsklage - Schadensersatzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung als Hilfsmittelerbringer, Zulässigkeit von Mischkalkulationen für Leistungserbringer, Fortsetzungsfeststellungsklage bei beabsichtigter Schadensersatzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 79, 33
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 14.12.1978 - III ZR 77/76

    Zeitlicher Umfang der entschädigungslosen Duldung von Veränderungssperren

    Auszug aus BSG, 10.07.1996 - 3 RK 27/95
    - wenn es sich um eine einfache, leicht zu beantwortende Rechtsfrage handelt und das Kollegialgericht trotz klarer und eindeutiger Gesetzesbestimmungen die Rechtslage verkannt oder eine eindeutige Gesetzesbestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (RGZ 156, 34, 51; BGHZ 27, 338, 343; BGHZ 73, 161, 164 f [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76]; BGH NJW 1959, 35, 37; BGH VersR 1963, 628, 630; BGH VersR 1980, 459; BGH NJW 1985, 42, 43),.

    - wenn das Gericht das Verhalten mit Blick auf die Amtspflichtverletzung entscheidend nicht unter zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten gewürdigt hat (BGH VersR 1961, 176; BGHZ 73, 161, 165 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76]; BGHZ 103, 242, 249),.

    - wenn es infolge unzureichender Tatsachenfeststellung von einem anderen Sachverhalt als der Beamte ausgegangen ist (BGHZ 73, 161, 165 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76]; BGH VersR 1989, 367, 368; BGH WM 1992, 1497, 1500; BGH WM 1992, 1533, 1536; BGH VersR 1992, 1092, 1094; BGH NJW-RR 1992, 772, 773 und 1176, 1178),.

    - wenn es um die Beurteilung rechtlicher Spezialfragen ging, mit denen die Gerichte wenig befaßt werden, die jedoch dem tätig gewordenen Beamten in besonderem Maße hätten vertraut sein müssen und die er wie ein Gericht sach- und rechtskundig in ruhiger Abwägung aller Gesichtspunkte und unter Benutzung allen einschlägigen Materials habe beantworten können (BGHZ 73, 161, 165 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76]; BGH VersR 1963, 628, 630; BGH VersR 1963, 845, 848).

  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 192/61
    Auszug aus BSG, 10.07.1996 - 3 RK 27/95
    Ein derartiges Feststellungsinteresse hat die Klägerin hinreichend dargelegt; die von ihr angekündigten Schadensersatzklagen wären jedenfalls nicht offensichtlich aussichtslos und können daher nach der ständigen Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte das Feststellungsinteresse in ausreichendem Maße begründen (BSGE 8, 178, 182; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1982, 560, 561; 1985, 265, 267; 1989, 1156 f; BGH VersR 1963, 628, 629).

    - wenn es sich um eine einfache, leicht zu beantwortende Rechtsfrage handelt und das Kollegialgericht trotz klarer und eindeutiger Gesetzesbestimmungen die Rechtslage verkannt oder eine eindeutige Gesetzesbestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (RGZ 156, 34, 51; BGHZ 27, 338, 343; BGHZ 73, 161, 164 f [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76]; BGH NJW 1959, 35, 37; BGH VersR 1963, 628, 630; BGH VersR 1980, 459; BGH NJW 1985, 42, 43),.

    - wenn es um die Beurteilung rechtlicher Spezialfragen ging, mit denen die Gerichte wenig befaßt werden, die jedoch dem tätig gewordenen Beamten in besonderem Maße hätten vertraut sein müssen und die er wie ein Gericht sach- und rechtskundig in ruhiger Abwägung aller Gesichtspunkte und unter Benutzung allen einschlägigen Materials habe beantworten können (BGHZ 73, 161, 165 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76]; BGH VersR 1963, 628, 630; BGH VersR 1963, 845, 848).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95

    Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des

    Auszug aus BSG, 10.07.1996 - 3 RK 27/95
    Im vorliegenden Fall kann dahinstehen, ob die in § 126 Abs. 1 SGB V geforderte Anerkennung der Vereinbarungen bei verfassungskonformer Auslegung unter Berücksichtigung der Grundrechte des Antragstellers aus den Art. 12 und 14 GG nur auf die in diesen Verträgen festgelegten reinen Versorgungsbedingungen - wie etwa Art und Weise der Leistungserbringung, Qualitätserfordernisse uä - bezieht (so Heinze in Schulin, Handbuch des SV-Rechts, Bd 1, KV-Recht, 1994, § 40 RdNr 37 - offengelassen in BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 3) oder auch auf die dort vereinbarten Höchstpreise.

    Das gilt für Heilmittelerbringer, die nur ihre Dienste schulden, bei Fehlen staatlich festgesetzter Gebühren nach § 612 BGB, bei Heil- und Hilfsmittelerbringern, die ein "Werk" schulden, nach § 632 Abs. 2 BGB (vgl BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 3) und in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens auf andere Fälle der Leistungserbringung durch zugelassene Heil- oder Hilfsmittelerbringer - zB beim Werklieferungsvertrag (§ 651 BGB) oder beim Kaufvertrag (§ 433 BGB) - in Auslegung der Vereinbarung, die zumindest stillschweigend bei der tatsächlichen Durchführung der Versorgung des Versicherten zwischen Kasse und Leistungserbringer getroffen wurde.

  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R

    Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis

    Daraus folgt, dass das Vertreten einer solchen Ansicht keinen Schuldvorwurf begründen kann (zur Verschuldensverneinung im Amtshaftungsrecht nach Rechtmäßigkeitsbeurteilung durch ein Kollegialgericht s zB BSGE 34, 248, 251 f; BSGE 79, 33, 34 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 2 S 15; ebenso zB Clemens in Schulin , Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1: Krankenversicherungsrecht, 1994, § 36 RdNr 52; vgl ferner BVerwG NVwZ 2004, 104, 105; BVerwG, Beschluss vom 11.9.2008 - 2 B 69/07 - Juris RdNr 20) .
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 44/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung eines Vertrages zur

    In entsprechender Anwendung der zur Fortsetzungsfeststellungsklage entwickelten Grundsätze genügt ein durch die Sachlage vernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein kann (BSG Urteil vom 10.7.1996 - 3 RK 27/95 - BSGE 79, 33 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 2, Juris RdNr 15) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 255/18

    Rechtmäßigkeit eines befristeten Bewilligungsbescheides nach dem SGB II;

    Insoweit genügt ein durch die Sachlage vernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein kann (BSG, Urteil vom 10. Juli 1996 - 3 RK 27/95 - BSGE 79, 33); abzustellen ist für die Beurteilung des Feststellungsinteresses auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BSG, Urteil vom 21. September 2005 - B 12 KR 6/04 R - SozR 4-2500 § 266 Nr. 10).
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Rechtsprechung
   BSG, 08.09.1997 - 3 RK 27/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,16848
BSG, 08.09.1997 - 3 RK 27/95 (https://dejure.org/1997,16848)
BSG, Entscheidung vom 08.09.1997 - 3 RK 27/95 (https://dejure.org/1997,16848)
BSG, Entscheidung vom 08. September 1997 - 3 RK 27/95 (https://dejure.org/1997,16848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Beschlusses über den Gegenstandswert mit ordentlichen Rechtsmitteln - Ausnahmen vom Grundsatz der Unabänderbarkeit unanfechtbarer Beschlüsse - Beachtlichkeit einer Gegenvorstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.02.1992 - 10 BAr 8/91
    Auszug aus BSG, 08.09.1997 - 3 RK 27/95
    Danach muß Rechtssicherheit einkehren (vgl Bundessozialgericht vom 18. Februar 1992, 10 BAr 8/91 ; Bundesgerichtshof Kartell-Senat vom 23. Februar 1988, WuW -E BGH 2478; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz , 5. Aufl 1993, vor § 143 RdNr 16; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 317).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BSG, 08.09.1997 - 3 RK 27/95
    Einer am Rechtsstaatsgedanken orientierten Auslegung des Verfahrensrechts entspricht es, für die Selbstkontrolle der Fachgerichtsbarkeiten ein entsprechendes Rechtsinstitut zuzulassen, was auch zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) beiträgt (vgl BVerfG vom 8. Juli 1986, BVerfGE 73, 322, 326 ff mwN).
  • BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B

    Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde, Statthaftigkeit der Gegenvorstellung

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat dies - unter Berücksichtigung insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - angenommen, wenn die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt (Senatsbeschluß vom 12. November 1997 - 8 BH (Kn) 5/97 - BSG vom 8. September 1997 - 3 RK 27/95 - 18. Februar 1992 - 10 BAr 8/91 - offengelassen BSG vom 3. August 1992 - 7 RAr 24/89 - keine Umgehung des § 160a Sozialgerichtsgesetz , um nach Ablauf der Begründungsfrist weitere Zulassungsgründe geltend zu machen: Senatsbeschluß vom 15. April 1988 - 8 BKn 9/88 - BSG vom 6. Oktober 1983 - 2 BU 167/83 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - L 10 AR 25/00

    Sonstige Angelegenheiten

    Nach Ablauf der Monatsfrist muss Rechtssicherheit einkehren (vgl. Bundessozialgericht (BSG) vom 18.02.1992, 10 BAr 8/91 (nicht veröffentlicht); BSG vom 08.09.1997, 3 RK 27/95 (nicht veröffentlicht); Bundesgerichtshof Kartell-Senat vom 23.02.1988, WuW-E BGH 2478; Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 23.07.1997, L 12 Ar 22260/97 A; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz (SGG), 6. Aufl., vor § 143 RdNr 16; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr. 317).
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