Rechtsprechung
   BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1623
BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95 (https://dejure.org/1996,1623)
BSG, Entscheidung vom 17.04.1996 - 3 RK 28/95 (https://dejure.org/1996,1623)
BSG, Entscheidung vom 17. April 1996 - 3 RK 28/95 (https://dejure.org/1996,1623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95
    In diesen Fällen ist in einem zweiten Schritt zu ermitteln, ob der konkrete Hilfebedarf eine Gleichstellung mit einem eindeutig Schwerpflegebedürftigen rechtfertigt (BSGE 73, 146, 155f. = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4).

    In jedem Fall liegen jedoch Umstände vor, die im Urteil des BSG vom 30. September 1993 (4 RK 1/92 = BSGE 73, 146, 156 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4) als Gleichstellungssachverhalte beschrieben worden sind.

  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 47/79

    Beschaffung einer Krankenpflegeperson - Kreis der Krankenpflegefachkräfte -

    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95
    Die Behandlungspflege wurde schon zu § 185 Reichsversicherungsordnung (RVO) a.F. als Teil der häuslichen Krankenpflege angesehen, die medizinische Hilfeleistungen erfaßte, z.B. Verabreichen von Medikamenten, Anlegen von Verbänden, Spülungen und Einreibungen (BSGE 50, 73, 76 = SozR 2200 § 185 Nr. 4).

    Die Rechtsprechung hat auch in bezug auf die § 37 Abs. 1 SGB V entsprechende Regelung in § 185 Abs. 1 RVO betont, daß die Behandlungspflege Bestandteil der ärztlichen Heilbehandlung ist (BSGE 50, 73, 76 = SozR 2200 § 185 Nr. 4; Urteil vom 11. Oktober 1979, 3 RK 72/78 = USK 79162; Urteil vom 21. Oktober 1980, 3 RK 33/79 = USK 80211; BSGE 63, 140, 142).

  • BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93

    Anspruch auf Pflegegeld der Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95
    Nach den Feststellungen des LSG liegen auch keine Anzeichen für eine Berechtigung der Beklagten vor, aufgrund des ihr nach § 57 Abs. 1 SGB V a.F. grundsätzlich zustehenden Ermessens (vgl. BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6) anstelle des vom Kläger beantragten Pflegegeldes Pflegesachleistung (gemäß § 55 SGB V aF) zu gewähren.

    Der Begriff umfaßt vielmehr insbesondere bei geistig Behinderten auch Anleitung und Überwachung, obgleich auch dieser Hilfebedarf durch die Art der Erkrankung bedingt ist, was zunächst zweifelhaft war, dann aber durch die Rechtsprechung geklärt (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6) und in § 14 SGB XI näher geregelt wurde und sich auch auf Maßnahmen zur Vermeidung von Fremd- und Eigengefährdung erstreckt (vgl. Udsching, SGB XI, § 36 RdNr 6 und § 14 RdNr 11).

  • BSG, 21.10.1980 - 3 RK 33/79
    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95
    Hingegen ist die Zuordnung zur KV geboten, wenn die Behandlungspflege von fachlich qualifizierten Krankenpflegekräften zu erbringen ist (vgl. zur Abgrenzung von Krankenhaus und Pflegeheim: BSG, Urteil vom 21. Oktober 1980, 3 RK 33/79 = USK 80211; Igl/Welti, VSSR 1995, 117, 135), und zwar als Bestandteil einer laufenden ärztlichen Behandlung und in diese eingebunden (vgl. Gerlach, in Hauck/Haines, SGB V, K § 37 RdNr 8; Igl/Welti, VSSR 1995, 117, 137).

    Die Rechtsprechung hat auch in bezug auf die § 37 Abs. 1 SGB V entsprechende Regelung in § 185 Abs. 1 RVO betont, daß die Behandlungspflege Bestandteil der ärztlichen Heilbehandlung ist (BSGE 50, 73, 76 = SozR 2200 § 185 Nr. 4; Urteil vom 11. Oktober 1979, 3 RK 72/78 = USK 79162; Urteil vom 21. Oktober 1980, 3 RK 33/79 = USK 80211; BSGE 63, 140, 142).

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 14/89

    Anfechtung einer rechtswidrige Begünstigung, die befristet ist

    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95
    Die beiden Entscheidungen, in denen der 9. Senat des BSG in Mucoviscidosefällen einen Anspruch auf den Nachteilsausgleich "H" wegen fehlender Hilflosigkeit verneint hat (BSGE 67, 204, 205f. = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1; BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 3), geben zu keiner anderen Beurteilung Anlaß und nötigen nicht zur Anrufung des Großen Senats (§ 41 Sozialgerichtsgesetz ).
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95
    Die beiden Entscheidungen, in denen der 9. Senat des BSG in Mucoviscidosefällen einen Anspruch auf den Nachteilsausgleich "H" wegen fehlender Hilflosigkeit verneint hat (BSGE 67, 204, 205f. = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1; BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 3), geben zu keiner anderen Beurteilung Anlaß und nötigen nicht zur Anrufung des Großen Senats (§ 41 Sozialgerichtsgesetz ).
  • BSG, 09.02.1994 - 1 RK 45/92

    Schwerstpflegebedürftige - Pflegekatalog

    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95
    Dies hat seinen Grund, ähnlich wie beim Umlagern (vgl. BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 5) darin, daß es sich um eine Grundfunktion handelt, die bei Ausfällen oder erheblichen Störungen einen breit gefächerten Hilfebedarf auslöst.
  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 14/94

    Pflegegeld - Zeitaufwand - Kinder - geistige Behinderung - Down-Syndrom -

    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95
    Auf Kinder im Alter des Klägers, der zu Beginn der streitigen Bezugszeit das dritte Lebensjahr vollendet hatte und damit zu der Altersgruppe der Kinder von 3 bis zumindest 8 Jahren gehörte, sind die für Erwachsene entwickelten Grundsätze nur modifiziert anzuwenden (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 8).
  • BSG, 11.10.1979 - 3 RK 72/78
    Auszug aus BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95
    Die Rechtsprechung hat auch in bezug auf die § 37 Abs. 1 SGB V entsprechende Regelung in § 185 Abs. 1 RVO betont, daß die Behandlungspflege Bestandteil der ärztlichen Heilbehandlung ist (BSGE 50, 73, 76 = SozR 2200 § 185 Nr. 4; Urteil vom 11. Oktober 1979, 3 RK 72/78 = USK 79162; Urteil vom 21. Oktober 1980, 3 RK 33/79 = USK 80211; BSGE 63, 140, 142).
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 11/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in Einrichtung der

    Handelt es sich danach zB um eine Einrichtung, deren vorrangige Aufgabe darin besteht, Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten zu leisten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen (vgl § 55 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX) , gehören einfachste medizinische Maßnahmen (vgl dazu auch BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 10) , die für Versicherte im eigenen Haushalt praktisch von jedem erwachsenen Haushaltsangehörigen erbracht werden können und keine medizinische Fachkunde erfordern, wie die Einnahme von Medikamenten und das Blutdruckmessen, regelmäßig der Natur der Sache nach zum Aufgabenkreis der Einrichtung.
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Die Beklagte hat die Ablehnung ihrer Leistungspflicht zunächst, wie zahlreiche Krankenkassen bundesweit auch, damit begründet, das BSG habe mit Urteil vom 17. April 1996 (3 RK 28/95 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 10) zwischen der einfachen Behandlungspflege, die keine Fachkunde voraussetze und der Behandlungspflege durch fachlich qualifizierte Krankenpflegekräfte unterschieden und die einfache Behandlungspflege den Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit (§§ 53 ff SGB V aF) zugeordnet.
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung

    Im Hinblick auf die frühere, bis zum 31. März 1995 geltende Gesetzeslage zur Schwerpflegebedürftigkeit iS der §§ 53 ff SGB V aF hatte der Senat mit Urteil vom 17. April 1996 (3 RK 28/95 - SozR 3-2500 § 53 Nr. 10) entschieden, dass krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, insbesondere wenn sie zur Aufrechterhaltung von Grundfunktionen bzw Vitalfunktionen erforderlich sind, zum Pflegebedarf iS der §§ 53 ff SGB V aF zählen, soweit sie im zeitlichen Zusammenhang mit den von den Spitzenverbänden der Krankenkassen geforderten sog 18 Katalogtätigkeiten (BSGE 73, 146 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 3, 5 und 6) erforderlich werden und nicht die Fachkunde eines Gesundheitsberufs erfordern, sondern auch von pflegenden Angehörigen erbracht werden können (einfache Behandlungspflege).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht