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   BSG, 13.07.1977 - 3 RK 3/77   

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https://dejure.org/1977,11466
BSG, 13.07.1977 - 3 RK 3/77 (https://dejure.org/1977,11466)
BSG, Entscheidung vom 13.07.1977 - 3 RK 3/77 (https://dejure.org/1977,11466)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 1977 - 3 RK 3/77 (https://dejure.org/1977,11466)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 04.10.1971 - BT-Drs VI/2649
    Auszug aus BSG, 13.07.1977 - 3 RK 3/77
    Durch die mit dem 3. Aan-KOV (Art. 1 Nr. 11) vorgenommene Änderung des 5 18 c BVG sollte allerdings "dafür Sorge getragen werden, daß bei der Heilbehandlung wegen Nichtschädigungsfolgen und bei der Krankenbehandlung andere Rechtsträger, die im konkreten Fall nur zur Gewährung von Kannleistungen oder Zuschüssen verpflichtet sind, ihre Leistungen nicht unter Hinweis auf den nach dem BVG bestehenden Rechtsanspruch oder auf das Fehlen eigener Aufwendungen des Berechtigten verweigern und sich damit auf Kosten des Bundes entlasten können" (Begründung zum Regierungsentwurf des 3. Aan-KOV; BT-Drucksache VI/2649 S. 8 zu Nr. 11).
  • BSG, 15.12.1976 - 3 RK 34/76

    Zeitpunkt für die Erfüllung der Voraussetzungen des BVG

    Auszug aus BSG, 13.07.1977 - 3 RK 3/77
    Wie der erkennende Senat bereits in zwei Urteilen vom 15. Dezember 1976 (3 RK 31/76 und 3 RK 34/76) klargestellt hat, erschöpft sich der Sinn des Ersatzanspruchs nach 5 18 c Abs. 6 Satz 2 BVG jedoch nicht darin, dem Träger der Kriegsopferversorgung (KOV) die Leistungen zukommen zu lassen, die andere öffentlich-rechtliche Leistungsträger dem Versicherten gegenüber wegen einer in Aussicht stehenden Leistung nach dem BVG ablehnen.
  • BSG, 16.12.1976 - 10 RV 201/75

    Versorgungsverwaltung - Ersatzanspruch - Ausschluß - Antrag - Anderer

    Auszug aus BSG, 13.07.1977 - 3 RK 3/77
    Urteil vom 16. Dezember 1976 (10 RV 201/75) für den Fall ausgesprochen, daß der Antrag des Versicherten nicht zu den materiell-rechtlichen Leistungsvoraussetzungen gehört.
  • BSG, 15.12.1976 - 3 RK 31/76

    Ersatzanspruch der Versorgungsverwaltung gegen eine KK nach BVG

    Auszug aus BSG, 13.07.1977 - 3 RK 3/77
    Wie der erkennende Senat bereits in zwei Urteilen vom 15. Dezember 1976 (3 RK 31/76 und 3 RK 34/76) klargestellt hat, erschöpft sich der Sinn des Ersatzanspruchs nach 5 18 c Abs. 6 Satz 2 BVG jedoch nicht darin, dem Träger der Kriegsopferversorgung (KOV) die Leistungen zukommen zu lassen, die andere öffentlich-rechtliche Leistungsträger dem Versicherten gegenüber wegen einer in Aussicht stehenden Leistung nach dem BVG ablehnen.
  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 9/01 KR R

    Krankenkasse - Kostentragung - Kostenbeteiligung - Beschädigter - Heilbehandlung

    Dass der Beigeladene die Gewährung dieser Leistung bei der Beklagten nicht beantragt hat, steht dem in § 18c Abs. 5 Satz 2 BVG als Ausgleichsanspruch zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern geregelten Erstattungsanspruch des Versorgungsträgers nicht entgegen (BSG Urteile vom 16. Dezember 1976 - 10 RV 201/75 - SozR 3100 § 18c Nr. 3, vom 13. Juli 1977 - 3 RK 84/76 - BSGE 44, 133, 135 f = SozR 1500 § 31 Nr. 1 und - 3 RK 3/77 - SozR 3100 § 18c Nr. 6 sowie vom 30. Mai 1978 - 1 RA 81/77 - SozR 3100 § 18c Nr. 9 - jeweils zur gleich lautenden Vorgängerregelung in § 18c Abs. 6 Satz 2 BVG).
  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 9/01.KR R

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs des Versorgungsträgers für

    Dass der Beigeladene die Gewährung dieser Leistung bei der Beklagten nicht beantragt hat, steht dem in § 18c Abs. 5 Satz 2 BVG als Ausgleichsanspruch zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern geregelten Erstattungsanspruch des Versorgungsträgers nicht entgegen (BSG Urteile vom 16. Dezember 1976 - 10 RV 201/75 - SozR 3100 § 18c Nr. 3, vom 13. Juli 1977 - 3 RK 84/76 - BSGE 44, 133, 135 f = SozR 1500 § 31 Nr. 1 und - 3 RK 3/77 - SozR 3100 § 18c Nr. 6 sowie vom 30. Mai 1978 - 1 RA 81/77 - SozR 3100 § 18c Nr. 9 - jeweils zur gleich lautenden Vorgängerregelung in § 18c Abs. 6 Satz 2 BVG).
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