Rechtsprechung
   BSG, 10.10.1979 - 3 RK 30/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1854
BSG, 10.10.1979 - 3 RK 30/79 (https://dejure.org/1979,1854)
BSG, Entscheidung vom 10.10.1979 - 3 RK 30/79 (https://dejure.org/1979,1854)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 1979 - 3 RK 30/79 (https://dejure.org/1979,1854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 RA 69/74

    Gewährung von Rehabilitationsleistungen durch den Rentenversicherungsträger

    Auszug aus BSG, 10.10.1979 - 3 RK 30/79
    Auch das Urteil des 11. Senats vom 22. August 1975 - 11 RA 69/74 - (USK 75112) vermag die Ansicht der Beklagten nicht zu stützen.
  • BSG, 24.04.1979 - 3 RK 20/78

    Fernsehlesegerät als Hilfsmittel iS der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 10.10.1979 - 3 RK 30/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 20/78 - SozR 2200 § 182 b RVO Nr. 12 m.w.N.) schuldet der Krankenversicherungsträger solche Hilfsmittel, die unmittelbar auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also vor allem die beeinträchtigte Körperfunktion (wie Greifen, Gehen, Sitzen, Hören und Sehen) ermöglichen, ersetzen, erleichtern oder ergänzen.
  • BSG, 15.11.1973 - 3 RK 77/72

    Voraussetzung der Gewährung von Hilfsmitteln

    Auszug aus BSG, 10.10.1979 - 3 RK 30/79
    Die Beklagte kann sich zur Stützung ihrer gegenteiligen Auffassung nicht auf das Urteil des Senats vom 15. November 1973 - 3 RK 77/72 - (SozR Nr. 3 zu § 187 RVO) berufen.
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R

    Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter

    d) Soweit nach der früheren Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 30/79 - SozR 2200 § 182 Nr. 55) der Anspruch auf Versorgung mit einer Badeprothese auch auf die "Bedeutung des Schwimmens für die Gesunderhaltung im Allgemeinen und des Versehrtenschwimmsports für die körperliche Ertüchtigung des behinderten Versicherten im Besonderen" gestützt worden ist, stellt der Senat fest, dass dieser Aspekt weder der heutigen Lebenswirklichkeit entspricht noch in der Sache entscheidungserhebliche Bedeutung besitzt.
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 19/08 R

    Versorgung mit Badeprothesen

    d) Soweit nach der früheren Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 30/79 - SozR 2200 § 182 Nr. 55) der Anspruch auf Versorgung mit einer Badeprothese auch auf die "Bedeutung des Schwimmens für die Gesunderhaltung im Allgemeinen und des Versehrtenschwimmsports für die körperliche Ertüchtigung des behinderten Versicherten im Besonderen" gestützt worden ist, stellt der Senat fest, dass dieser Aspekt weder der heutigen Lebenswirklichkeit entspricht noch in der Sache entscheidungserhebliche Bedeutung besitzt.
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R

    Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit

    Die Rechtsprechung zu § 182b RVO und § 33 SGB V hat dies so konkretisiert, daß bei einem unmittelbar auf den Ausgleich der beeinträchtigten Organfunktion selbst gerichteten Hilfsmittel, insbesondere einem künstlichen Körperglied, ohne weiteres anzunehmen ist, daß eine medizinische Reha vorliegt (vgl etwa BSG SozR 2200 § 182 Nr. 55 - Badeprothese -).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Die Rechtsprechung zu § 182b RVO und § 33 SGB V hat dies so konkretisiert, daß bei einem unmittelbar auf den Ausgleich der beeinträchtigten Organfunktion selbst gerichteten Hilfsmittel, insbesondere einem künstlichen Körperglied, ohne weiteres anzunehmen ist, daß eine medizinische Rehabilitation vorliegt (vgl etwa BSG SozR 2200 § 182 Nr. 55 ).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider -

    Die Rechtsprechung zu § 182b RVO und § 33 SGB V hat dies so konkretisiert, daß bei einem unmittelbar auf den Ausgleich der beeinträchtigten Organfunktion selbst gerichteten Hilfsmittel, insbesondere einem künstlichen Körperglied, ohne weiteres anzunehmen ist, daß eine medizinische Rehabilitation vorliegt (vgl etwa BSG SozR 2200 § 182 Nr. 55 ).
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Übernahme der Mehrkosten einer

    d) Soweit nach der früheren Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 10.10.1979 - 3 RK 30/79 - SozR 2200 § 182 Nr. 55) der Anspruch auf Versorgung mit einer Badeprothese auch auf die "Bedeutung des Schwimmens für die Gesunderhaltung im Allgemeinen und des Versehrtenschwimmsports für die körperliche Ertüchtigung des behinderten Versicherten im Besonderen" gestützt worden ist, stellt der Senat fest, dass dieser Aspekt weder der heutigen Lebenswirklichkeit entspricht noch in der Sache entscheidungserhebliche Bedeutung besitzt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 5 KR 84/07

    Krankenversicherung

    Dies verkennt das Urteil des LSG NRW vom 05.02.2004 (L 16 KR 102/03) sowie die frühere Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10.10.1979, Az. 3 RK 30/79), auf die sich der Kläger zur Stützung seines Begehrens beruft.

    Im Hinblick auf die Entscheidungen des BSG vom 10.10.1979 (aaO) und des 16. Senats des LSG NRW vom 05.02.2004 (Az. L 16 KR 102/03) hat der Senat die Revision zugelassen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2004 - L 16 KR 102/03

    Krankenversicherung

    Die Rechtsprechung zu § 182b RVO und § 33 SGB V hat dies so konkretisiert, dass bei einem unmittelbar auf den Ausgleich der beeinträchtigten Organfunktion selbst gerichteten Hilfsmittel, insbesondere einem künstlichen Körperglied, ohne Weiteres anzunehmen ist, dass eine medizinische Rehabilitation vorliegt (so ausdrücklich für eine Badeprothese: BSG SozR 2200 § 182 Nr. 55; vgl. auch BSG, Urteil vom 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R - = SozR 3-1200 § 33 Nr. 1 und BSG, Urteil vom 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R - = SozR 3-2500 § 33 Nr. 32, letztgenanntes Urteil aber im Zusammenhang mit nicht unmittelbar auf den Ausgleich der beeinträchtigten Organfunktion selbst gerichteten Hilfsmitteln [Therapie-Tandem]).

    Die Bedeutung des Schwimmens hatte das BSG mehrfach bewogen, einseitig Unterschenkelamputierten eine wasserfeste Prothese bzw. Gehhilfe zuzusprechen (BSG, Urteile vom 10.10.1979, - 3RK 30/79 - = SozR 2200 § 182 Nr. 55 und - 3 RK 17/79 - = Urteilssammlung der Krankenkassen (USK) 79189).

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89

    Anspruch eines Sehbehinderten auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät

    Es ist auch unerheblich, daß der Anwendungsbereich des Geräts funktionell und räumlich begrenzt ist (BSG SozR aaO Nr. 12 - Fernsehlesegerät -S 37 f; Nr. 28 - Mikroportanlage - S 71; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 55 - Schwimm- oder Badeprothese - S 103/104).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - L 16 KR 77/05

    Krankenversicherung

    Ob eine solche Abkehr von der herkömmlichen Rechtsprechung und damit eine weitere Einschränkung der Rechte der Versicherten vom 3. Senat des BSG tatsächlich beabsichtigt war/ist, erscheint jedoch im Hinblick auf andere Urteile eben dieses Senats durchaus zweifelhaft (vgl. etwa das Urteil vom 3. November 1999, B 3KR 16/99 R = SozR 3-1200 § 33 Nr. 1 zum "Shoprider", in dem justament das Urteil des BSG vom 10.10.1979, 3 RK 30/79 = SozR 2200 § 182 Nr. 55 zur "Badeprothese" noch billigend in Bezug genommen wird; vgl. auch Urt.v. 16.9.1999, B 3 KR 13/98 = USK 99 41 u. 2/99 = USK 99 67 u. 8/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 "Rollstuhl-Bike"; Urt.v. 3.11.1999, B 3 KR 3/99 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 "Mikroportanlage"; Urt.v. 16.9.2004, B 3 KR 19/03 R = BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 "schwenkbarer Autositz" - zur gegenüber der Rechtsprechung des 8. Senats des BSG eingeschränkten Sicht der Rechte der Versicherten in der Hilfsmittelrechtsprechung des 3. Senats des BSG vgl. im übrigen das Urteil des erkennenden Senats vom 27.1.2002, L 16 KR 137/03 LSG NW "Speedy-Bike").

    Das BSG hat schon in seinem Urteil vom 10.10.1979 (3 RK 30/79 = SozR § 182 Nr. 55) auf die Bedeutung des Versehrtenschwimmsportes hingewiesen.

  • SG Dortmund, 13.04.2005 - S 44 (40) KR 108/03
  • SG Stuttgart, 22.01.2007 - S 8 KR 354/06

    Anspruch auf Versorgung mit zwei wasserfesten Unterschenkelprothesen bei einer

  • SG Aachen, 24.06.2003 - S 13 KR 52/02

    Krankenversicherung

  • LSG Niedersachsen, 30.01.2002 - L 4 KR 12/01

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Elektrorollstuhl; Erforderlichkeit

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 8/97 R

    Behindertengerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeugs kein Hilfsmittel der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2004 - L 4 KR 277/01

    Kostenübernahme für ein Versehrtendreirad; Leiden an einer spastischen Lähmung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2005 - L 9 KR 128/03

    Anspruch auf Versorgung mit einer Badeprothese

  • SG Köln, 08.05.2007 - S 9 KR 62/06
  • SG Oldenburg, 17.02.2005 - S 61 KR 117/03
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2004 - L 4 KE 277/01

    Bewegungsfreiheit; Bewegungsfreiheit 500m; Hilfsmittel; Körperlicher Freiraum;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2020 - L 16 KR 394/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht