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   BSG, 28.10.1960 - 3 RK 31/56   

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https://dejure.org/1960,1045
BSG, 28.10.1960 - 3 RK 31/56 (https://dejure.org/1960,1045)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1960 - 3 RK 31/56 (https://dejure.org/1960,1045)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1960 - 3 RK 31/56 (https://dejure.org/1960,1045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung - Freiberufliche Tätigkeit als Musiklehrerin an einer Hochschule - Prüfung des Vorliegens eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses - Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.05.1959 - 3 RK 18/55

    Heranziehung revisibler Rechtsvorschriften zur Auslegung irrevisiblen

    Auszug aus BSG, 28.10.1960 - 3 RK 31/56
    Ein solches Weisungsrecht ergibt sich in der Regel aus der Eingliederung in den Betrieb und der damit gegebenen Bindung an einzelne Weisungen des Unternehmens (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 25.2.1958 und 31.7.1958 in SozR RVO § 163 Bl. Aa 3 Nr. 6 und Aa 6 Nr. 8 sowie vom 27.5.1959 in BSG 10 S. 41).
  • BSG, 04.12.1959 - 3 RK 52/56

    Befreiung vorübergehender Dienstleistungen von der Invalidenversicherungspflicht;

    Auszug aus BSG, 28.10.1960 - 3 RK 31/56
    Daß dem Begriff "nebenher" in § 168 Abs. 2 RVO im Gegensatz zum Abs. 3 dieser Vorschrift eine besondere Bedeutung zukommt, ergibt sich aus dem fehlen eines Vergleichsmaßstabes, wie er für die Fälle des § 168 Abs. 3 Satz 2 RVO durch Arbeitszeit und Entgelt der Hauptbeschäftigung gegeben ist (vgl. hierzu die zu § 168 Abs. 3 Satz 2 ergangene Entscheidung des erkennenden Senats in BSG 11 S. 130 [134]).
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht- bzw -freiheit - zeitgeringfügige

    Eine Beschäftigung oder Tätigkeit wird dann berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und der Beschäftigte damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in einem solchen Umfang bestreitet, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf dieser Beschäftigung beruht (BSG Urteil vom 28.10.1960 - 3 RK 31/56 - SozR Nr. 1 zu § 166 RVO; BSG Urteil vom 26.9.1972 - 12 RJ 352/71 - SozR Nr. 11 zu § 1228 RVO; BSG Urteil vom 25.4.1991 - 12 RK 14/89 - SozR 3-2400 § 8 Nr. 1; Schlegel/Knispel in juris-PK SGB IV, 3. Aufl 2016, § 8 SGB IV RdNr 58; ähnlich Gleitze/Krause/von Maydell/Merten, GK-SGB IV 1992, § 8 RdNr 44) .
  • SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14

    Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut ist selbstständig

    In der Rechtsprechung sind Dozenten, Lehrer und Lehrbeauftragte je nach den Umständen des Einzelfalls als selbstständig Tätige (BSG, Urteil vom 19.12.1979 - 12 RK 52/78 = SozR 2200 § 166 Nr. 5 - Volkshochschuldozentin; BSG, Urteil vom 27.03.1980 - 12 RK 26/79 = SozR 2200 § 165 Nr. 45 - Lehrbeauftragter an Fachhochschule; BSG, Urteil vom 25.09.1981 - 12 RK 5/80 = SozR 2200 § 165 Nr. 61 - Lehrbeauftragter an Universität; BSG, Urteil vom 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R = SozR 3-2600 § 2 Nr. 5) oder als abhängig Beschäftigte angesehen worden (BSG, Urteil vom 28.10.1969 - 3 RK 31/56 = SozR Nr. 1 zu § 166 RVO - Musiklehrerin an einer Pädagogischen Hochschule).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5165/13

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Museumsführer -

    In der Rechtsprechung sind Dozenten, Lehrer und Lehrbeauftragte je nach den Umständen des Einzelfalls als selbstständig Tätige (BSG 19.12.1979, 12 RK 52/78, SozR 2200 § 166 Nr. 5 - Volkshochschuldozentin; BSG 27.03.1980, 12 RK 26/79, SozR 2200 § 165 Nr. 45 - Lehrbeauftragter an Fachhochschule; BSG 25.09.1981, 12 RK 5/80, SozR 2200 § 165 Nr. 61 - Lehrbeauftragter an Universität; BSG 12.10.2000, B 12 RA 2/99 R, SozR 3-2600 § 2 Nr. 5) oder als abhängig Beschäftigte angesehen worden (BSG 28.10.1969, 3 RK 31/56, SozR Nr. 1 zu § 166 RVO - Musiklehrerin an einer Pädagogischen Hochschule).
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