Rechtsprechung
   BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Farberkennungsgerät - Ermessensspielraum der Krankenkasse - leihweise Überlassung oder Übereignung - Auswahl des Fabrikats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 33 Abs. 1 S. 1 § 12 Abs. 1 § 33 Abs. 5 S. 1
    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel für Blinde

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1996, 1047
  • BB 1996, 1511
  • DB 1996, Beil. 14 S. 7



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R  

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Gegenstand des Behinderungsausgleichs sind zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Funktionen dienen (BSGE 37, 138, 141 = SozR 2200 § 187 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 S 88 und Nr. 20 S 106).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96  

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

    Nur unter dieser Voraussetzung wäre die Verpflichtung der Beklagten zur Versorgung mit einem bestimmten Erzeugnis denkbar; im Regelfall bleibt es dem Krankenversicherungsträger überlassen, das Fabrikat auszuwählen (vgl BSG vom 17. Januar 1996, SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 S 95 - Farberkennungsgerät; zum richtigen Klageantrag vgl BSG vom 25. Oktober 1995, SozR 3-2500 § 33 Nr. 17 S 81 f - Schreibtelefon).

    Abschließend sei darauf hingewiesen, daß bei Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen für die Versorgung mit dem begehrten Hilfsmittel und einer entsprechenden Verurteilung der Beklagten dem Grunde nach - die im Regelfall im übrigen lediglich der Gattung nach zu erfolgen hat (s oben zu 4b) - es dieser freisteht, ob sie diese Versorgung durch Übereignung oder durch leihweise Überlassung (hierzu § 45 der Satzung der Bundesknappschaft) des Hilfsmittels vornimmt (BSG vom 17. Januar 1996, SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 S 95 - Farberkennungsgerät).

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R  

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

    Soweit ein diese Gebiete übergreifendes sog Grundbedürfnis betroffen ist, fällt auch der Ausgleich der Folgen der Behinderung auf den genannten Gebieten in die Leistungspflicht der KKn (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 10 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 ).

    Auf die Hilfe seiner Ehefrau kann der Kläger nicht verwiesen werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18).

    Insoweit hat die Rechtsprechung auf eine begründbare Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 mwN; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 20 ), insbesondere den zeitlichen Umfang der beabsichtigten Nutzung und die Bedeutung der jeweils erschließbaren - hier: zusätzlich erschließbaren - Informationen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ), abgestellt.

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