Rechtsprechung
   BSG, 16.12.1980 - 3 RK 40/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3516
BSG, 16.12.1980 - 3 RK 40/79 (https://dejure.org/1980,3516)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1980 - 3 RK 40/79 (https://dejure.org/1980,3516)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 3 RK 40/79 (https://dejure.org/1980,3516)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,3516) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Krankengeldanspruchs - Rechtliche Qualifizierung einer Ausgleichsquittung - Voraussetzungen des Verzichts auf einen möglichen Lohnfortzahlungsanspruch - Ruhen des Krankengeldanspruchs - Pflicht zur Krankengeldgewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 82
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 759/78

    Lohnfortzahlung - Ausgleichsquittung - Verzicht auf Lohnfortzahlung - Bedeutung

    Auszug aus BSG, 16.12.1980 - 3 RK 40/79
    Sie ist eine "typische Erklärung", deren Auslegung der unbeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BAG vom 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - AP Nr. 6 zu § 4 Kündigungsschutzgesetz -KSchG- 1969 mwN; BAG vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78).

    Ein Verzicht des Arbeitnehmers auf Ansprüche ist im allgemeinen nicht zu vermuten, deshalb hat das BAG wiederholt entschieden, nach dem Wortlaut der Erklärung und den Begleitumständen müsse sich klar ergeben, daß und in welchem Umfang der Arbeitnehmer ihm bekannte oder mögliche Ansprüche aufgibt (AP Nr. 5 zu § 4 KSchG 1969; AP Nr. 6 zu, § 4 KSchG 1969; AP Nr. 163 zu § 242 BGB-Ruhegehalt- sowie Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78 -).

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

    Auszug aus BSG, 16.12.1980 - 3 RK 40/79
    Sie ist eine "typische Erklärung", deren Auslegung der unbeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BAG vom 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - AP Nr. 6 zu § 4 Kündigungsschutzgesetz -KSchG- 1969 mwN; BAG vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BSG, 16.12.1980 - 3 RK 40/79
    Bei dessen Auslegung ist nach den §§ 133, 157 BGB nicht allein am Wortlaut der Erklärung zu haften, sondern es sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die dafür von Bedeutung sein können, welchen Villen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (vgl. BAG vom 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - AP Nr. 33 zu § 133 BGB).
  • BSG, 04.12.1958 - 3 RK 7/58
    Auszug aus BSG, 16.12.1980 - 3 RK 40/79
    Denn es ist dem Inhalt nach für sie ungünstig und berührt ihre berechtigten Interessen (vgl. dazu BSGE 6, 160, 162; 8, 291, 293; BSG GS SozR 1500 § 161 Sozialgerichtsgesetz -SGG- Nr. 1 S. 7/8).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Die Auslegung von Vertragsformularen, die wie hier in einer großen Zahl von Fällen verwendet werden, ist revisionsgerichtlich überprüfbar, denn sie betrifft eine Rechtsfrage (BAG AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972 = NZA 1997, 1009; BGHZ 83, 334 = LM Nr. 15 zu § 476 BGB; BSGE 51, 82 = SozR 2200 § 189 Nr. 2; dazu näher auch BSG vom 8. Februar 1996 - 11 RAr 61/95 mwN zur Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2002 - L 4 KR 138/00

    Analoge Anwendbarkeit des § 49 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

    Das BSG hat in zwei Urteilen vom 16. Dezember 1990 - 3 RK 27/79 und 3 RK 40/79 - (USK 80270 und SozR 2200 § 189 Nr. 2 jeweils zur "Ausgleichquittung") ausgeführt, dass ein Versicherter die Pflicht habe, den Versicherungsträger vor vermeidbaren Schäden zu bewahren.
  • BSG, 13.05.1992 - 3 RK 10/90

    Ruhen des Krankengeldes nach § 189 RVO bei verweigerter Lohnfortzahlung

    Eine derartige Gleichstellung mag in Fällen gerechtfertigt sein, in denen der Versicherte unmittelbar gegenüber seinem Arbeitgeber wirksam und ggf schuldhaft auf Lohnfortzahlung "verzichtet" hat, zB durch Vergleich, Erlaßvertrag oder negatives Schuldanerkenntnis (offengeblieben in zwei Urteilen des 3. Senats des BSG vom 16. Dezember 1980 - 3 RK 27/79 - USK 80270 und - 3 RK 40/79 - BSGE 51, 82 - SozR 2200 § 189 Nr. 2 zur sog Ausgleichsquittung).
  • BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 9/94

    Formularmäßiger Verzicht auf Kindergeld

    Vielmehr sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die dafür von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (vgl zu einer arbeitsrechtlichen Ausgleichsquittung BSG vom 16. Dezember 1980, BSGE 51, 82, 83 = SozR 2200 § 189 Nr. 2 mwN).

    Eine formularmäßige Verzichtserklärung kann allenfalls dann anerkannt werden, wenn mit dem Formular dem Berechtigten "die Karten auf den Tisch gelegt werden": Es muß sich aus dem Wortlaut der Erklärung und den Begleitumständen klar ergeben, daß und in welchem Umfang er ihm bekannte oder mögliche Ansprüche aufgibt (s zu vorgedruckten arbeitsrechtlichen Ausgleichsquittungen BAG vom 20. August 1980, AP Nr. 3 zu § 9 LohnFG; vgl insoweit auch BSG vom 16. Dezember 1980 - BSGE 51, 82, 83 = SozR 2200 § 189 Nr. 2).

  • LAG Köln, 26.10.2012 - 4 Sa 690/12

    Zulässigkeit der Verhängung einer Sperrfrist für die Zahlung des Krankengeldes

    Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen (vgl. 16.12.1990 - 3 RK 27/79 und 3 RK 40/79 sowie 13.05.1992 - 1/3 RK 10/90) zu § 189 RVO letztlich offengelassen, in welchen Fällen dem tatsächlichen Bezug von Arbeitsentgelt der Fall gleichzustellen ist, dass der Versicherte zum Schaden der Krankenkasse den Lohnfortzahlungsanspruch wirksam zum Erlöschen bringt.
  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 83/99 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs aufgrund einer Abfindung nach

    Richtig ist zwar, daß der Sozialleistungsempfänger mit dem Anspruchsübergang gemäß § 115 SGB X grundsätzlich die Dispositionsbefugnis über den Anspruch verliert und auch nicht verpflichtet sein dürfte, von sich aus alles für die Sicherung übergegangener Ansprüche zu tun (vgl BSGE 51, 82, 84 = SozR 2200 § 189 Nr. 2).
  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87

    Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage

    Es kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit die Revisionsinstanz bei der Auslegung von Willenserklärungen Beschränkungen unterliegt (so BGH LM Nr. 5 zu § 550 ZPO; BVerwGE 25, 318, 323; BVerwG in NVwZ 1982, 196, 197; a.A. May, NJW 1983, 980 ff. m.w.N.), jedenfalls gilt das nicht für "typische" Erklärungen (vgl. BSGE 51, 82, 83; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur SGb, 44. Nachtrag 1987, Bd. III, § 162 Anm. 6, S. 111/81 bis 82; Stumpf, Festschrift für Hans Carl Nipperdey, 1965, zur Revisibilität der Auslegung von privaten Willenserklärungen, S. 957 f., 958).
  • BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 1/94

    Anspruch auf ungemindertes Kindergeld - Anspruchsverlust durch Verzicht - Fehlen

    Vielmehr sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die dafür von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (vgl zu einer arbeitsrechtlichen Ausgleichsquittung BSG vom 16. Dezember 1980, BSGE 51, 82, 83 = SozR 2200 § 189 Nr. 2 mwN).

    Eine formularmäßige Verzichtserklärung kann allenfalls dann anerkannt werden, wenn mit dem Formular dem Berechtigten "die Karten auf den Tisch gelegt werden": Es muß sich aus dem Wortlaut der Erklärung und den Begleitumständen klar ergeben, daß und in welchem Umfang er ihm bekannte oder mögliche Ansprüche aufgibt (s zu vorgedruckten arbeitsrechtlichen Ausgleichsquittungen BAG vom 20. August 1980, AP Nr. 3 zu § 9 LohnFG; vgl insoweit auch BSG vom 16. Dezember 1980, BSGE 51, 82, 83 = SozR 2200 § 189 Nr. 2).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2012 - L 19 AS 1502/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Wenn ein regelmäßig gerade nicht zu unterstellender Verzicht auf Entgeltansprüche vereinbart werden soll, muss dies hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. BSG Urteil vom 16.12.1980 - 3 RK 40/79 = juris Rn 21 ff.; Kater in KassKomm, Stand: April 2011, § 115 SGB X Rn 54).
  • BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 61/95

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Unterhaltsgeld - Ausübung einer die

    Weitgehende Einigkeit besteht darin, daß das Revisionsgericht typische Erklärungen wie allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Formularverträge oder -erklärungen selbst auslegt (vgl BGHZ 83, 334, 37; BGH NJW 1994, 188 f; BAG AP Nrn 32, 33 zu § 133 BGB; BSGE 51, 82, 83 = SozR 2200 § 189 Nr. 2; 63, 167, 171 = SozR 5870 § 10 Nr. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht