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   BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78   

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BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78 (https://dejure.org/1979,9261)
BSG, Entscheidung vom 25.07.1979 - 3 RK 45/78 (https://dejure.org/1979,9261)
BSG, Entscheidung vom 25. Juli 1979 - 3 RK 45/78 (https://dejure.org/1979,9261)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 21/78

    Psychologische Untersuchung - Heilmittel

    Auszug aus BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78
    Nimmt ein Versicherter zur Legasthenie-Behandlung seines Kindes ein nicht unter ärztlicher Leitung stehendes pädagogisch-psychologisches Institut privat in Anspruch, so wird dadurch keine Leistungspflicht der gesetzlichen KV begründet (Ergänzung zu BSG 10.07.1979 3 RK 21/78).

    Es bedarf im vorliegenden Rechtsstreit keiner Prüfung der Frage, inwieweit zu der Legasthenie des Kindes des Klägers, die nicht als Krankheit im Sinne des § 182 Abs. 1 Nr. 1 RVO anzusehen ist, wie der Senat bereits in dem Urteil vom 10. Juli 1979 - 3 RK 21/78 - entschieden hat, bei dem Kind , psychosomatische Störungen vorgelegen haben, denen durchaus Krankheitswert zukommen könnte.

    Die Legasthenie ist jedoch nicht als eine Krankheit im Sinne des § 182 Abs. 1 Nr. 1 RVO anzusehen, wie der Senat bereits in dem Urteil vom 10. Juli 1979 - 3 RK 21/78 - (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat.

  • BSG, 18.05.1976 - 3 RK 53/74

    Beschäftigungs- und Bewegungstherapie

    Auszug aus BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 18. Mai 1976 (BSGE 42, 16, 17) ausgeführt, daß Maßnahmen, die praktisch ausschließlich den Einsatz geistiger Fähigkeiten erfordern, ihrer Art nach einer Behandlung näher stehen als die Anwendung eines Heilmittels.

    Weiterhin hat der Senat aber die in jenem Rechtsstreit fraglichen Maßnahmen deshalb nicht als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werten können, weil sie nicht als medizinische Maßnahmen zur Bekämpfung einer Krankheit eingesetzt worden waren (BSGE 42, 16, 18).

  • BSG, 01.06.1977 - 3 RK 41/75

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß einem Versicherten keine Kostenerstattung zusteht, wenn er einen Arzt privat, also außerhalb der kassenärztlichen oder vertragsärztlichen Verpflichtungen in Anspruch nimmt (BSGE 44, 41 ff.; Urteil vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 34/78 - Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 32/78 -).

    Es bedarf in diesem Zusammenhang keiner Erörterung der Frage, in welchem Umfang in, Notfällen ärztliche Hilfe außerhalb des durch das Gesetz bzw. die Versicherungsbedingungen vorgeschriebenen Weges in Anspruch genommen werden kann, denn auch bei einer Notfallversorgung darf ärztliche Behandlung nur durch einen approbierten Arzt geleistet werden (§ 368 d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 1 RVO; vgl. BSGE 19, 270, 272 f.; 34, 172; 44, 41, 43).

  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 13/77

    Fachliche Eignung eines Nichtarztes zur selbstständigen Teilnahme an der

    Auszug aus BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78
    Der Ausschluß von "Nichtärzten" von der selbständigen Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung dient dem Schutz wichtiger öffentlicher Interessen (vgl. auch BSG, Urteil vom 1. März 1979 - 6 RKa 13/77 -).
  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

    Auszug aus BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78
    Es bedarf in diesem Zusammenhang keiner Erörterung der Frage, in welchem Umfang in, Notfällen ärztliche Hilfe außerhalb des durch das Gesetz bzw. die Versicherungsbedingungen vorgeschriebenen Weges in Anspruch genommen werden kann, denn auch bei einer Notfallversorgung darf ärztliche Behandlung nur durch einen approbierten Arzt geleistet werden (§ 368 d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 1 RVO; vgl. BSGE 19, 270, 272 f.; 34, 172; 44, 41, 43).
  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 25/69
    Auszug aus BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78
    Es bedarf in diesem Zusammenhang keiner Erörterung der Frage, in welchem Umfang in, Notfällen ärztliche Hilfe außerhalb des durch das Gesetz bzw. die Versicherungsbedingungen vorgeschriebenen Weges in Anspruch genommen werden kann, denn auch bei einer Notfallversorgung darf ärztliche Behandlung nur durch einen approbierten Arzt geleistet werden (§ 368 d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 1 RVO; vgl. BSGE 19, 270, 272 f.; 34, 172; 44, 41, 43).
  • BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72
    Auszug aus BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78
    Der Senat hat bereits in dem Urteil vom 18. September 1973 (BSGE 36, 146) dargelegt, daß sich das Maß der Mitwirkung von Kassenärzten an den in § 368 Abs. 2 RVO genannten Maßnahmen der ambulanten kassenärztlichen Versorgung danach richtet, inwieweit der Natur der Sache nach ärztliche Betreuung erforderlich ist; der Senat hat weiter betont, daß die ärztliche Behandlung zu dem Teil der Versorgung gehört, der ganz in der Hand des Kassenarztes liegt (a.a.O. S. 149).
  • BSG, 16.11.1978 - 3 RK 29/76

    AOK - Garantiehaftung - Grundsicherung der Bevölkerung - Grundgesetzliche

    Auszug aus BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78
    Die ärztliche Versorgung der Mitglieder der sozialen Krankenversicherung kann als Aufgabe von Verfassungsrang (vgl. Urteil des Senats vom 16. November 1978 - 3 RK 29/76 - in NJW 1979, 1059 = BSGE 47, 148, 153) nur dann sachgerecht durchgeführt werden, wenn sie die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Grundlage nimmt.
  • BSG, 24.04.1979 - 3 RK 32/78
    Auszug aus BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß einem Versicherten keine Kostenerstattung zusteht, wenn er einen Arzt privat, also außerhalb der kassenärztlichen oder vertragsärztlichen Verpflichtungen in Anspruch nimmt (BSGE 44, 41 ff.; Urteil vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 34/78 - Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 32/78 -).
  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 34/78
    Auszug aus BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß einem Versicherten keine Kostenerstattung zusteht, wenn er einen Arzt privat, also außerhalb der kassenärztlichen oder vertragsärztlichen Verpflichtungen in Anspruch nimmt (BSGE 44, 41 ff.; Urteil vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 34/78 - Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 32/78 -).
  • BSG, 09.08.1974 - 3 RK 67/73

    Unmöglichkeit der selbständigen Abrechnung medizinischer Laboruntersuchungen mit

  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 47/66

    Erstattung von Heilpraktikerkosten durch gesetzliche Krankenversicherung -

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Dienstleistungen waren damit zwar nicht ausgeklammert; vgl bereits die Richtlinien des Reichsausschusses für Ärzte und Krankenkassen für die wirtschaftliche Verordnung von Heilmitteln vom 24. Februar 1933 (AN 1933, IV 100), § 10 Nr. 3 des Rehabilitationsangleichungsgesetzes (RehaAnglG) vom 7. August 1974 (BGBl I S 1881) sowie den Ausschußbericht zum Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz (KVEG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl I S 1578), BT-Drucks 9/977 S 22 zu Art. 1 Nr. 3. Die Rechtsprechung (BSGE 28, 158, 160 = SozR Nr. 30 zu § 182 RVO; BSGE 33, 30, 31 = SozR Nr. 46 zu § 182 RVO) führte insbesondere Bäder und Massagen als Heilmittel an, setzte jedoch bei der Zuordnung zu den Heilmitteln sowohl iS von § 182 Abs. 1 Nr. 1 RVO aF, § 193 RVO aF als auch von § 182 Abs. 1 Nr. 1 Buchst b RVO idF des RehaAnglG voraus, daß bei einer Dienstleistungen umfassenden Heilmaßnahme jedenfalls sächliche Mittel angewendet wurden (BSGE 42, 16, 17 = SozR 2200 § 182 Nr. 14; BSGE 48, 258, 263 = SozR 2200 § 182 Nr. 47; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 48).
  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Die Legasthenie ist --auch wenn sie im Einzelfall mit einer Krankheit verbunden sein kann-- grundsätzlich keine Krankheit im versicherungsrechtlichen Sinn (Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 25. Juli 1979 3 RK 45/78, BSGE 48, 258; Sozialgericht Regensburg, Urteil vom 10. November 2004 S 14 KR 38/04, Das Jugendamt 2005, 89; vgl. auch BSG-Urteil vom 28. Juni 2000 B 6 KA 26/99 R, BSGE 86, 223; vgl. BFH-Urteile vom 3. März 2005 III R 64/03, BFH/NV 2005, 1286; vom 26. Juni 1992 III R 8/91, BFHE 169, 37, BStBl II 1993, 278); Behandlungsziel ist vielmehr die schulische Ausbildung und weitere berufliche Qualifikation (z.B. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. 1/1 2. Teil Kap. 2 S. 145 "Legasthenie"; Schmidt in Handbuch der Krankenversicherung, SGB V Rz. 161 zu § 27 SGB V).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Darüber hinaus erkannte die Rechtsprechung im Laufe der Zeit bei einzelnen Heilmaßnahmen den Charakter von heilmittelähnlichen Leistungen an bzw zog diesen Charakter in Erwägung, um zu einer Gleichstellung mit Heilmitteln zu gelangen (vgl BSGE 42, 16, 17 f = SozR 2200 § 182 Nr. 14 ; BSGE 48, 258, 263 f = SozR 2200 § 182 Nr. 47 ; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 48 S 93 ; Schmidt in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung, aaO, § 27 RdNr 350 und § 32 RdNr 35, jeweils mwN).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 B

    Begriff des Heilmittels

    Heilmaßnahmen, die diesen Anforderungen nicht entsprachen, sind von der Rechtsprechung lediglich wie Heilmittel behandelt, diesen also gleichgestellt worden (BSGE 42, 16, 17 = SozR 2200 § 182 Nr. 14; BSGE 48, 258, 263 = SozR 2200 § 182 Nr. 47; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 48; Schmidt in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Stand Mai 1998, § 27 RdNr 350 und § 32 RdNr 35).
  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 21/91

    Nichtärztlicher Verhaltenstherapeut - Zulassung zur Teilnahme an der

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Krankenversicherungs- und Kassenarztsenate des BSG zur Rechtslage unter der Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) (§ 122, § 182 Abs. 1 Nr. 1, § 368 Abs. 1, § 368g Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) in der bis zum 31. Dezember 1988 gültig gewesenen Fassung) hatten nichtärztliche Behandler keinen Anspruch auf eigenverantwortliche Behandlung von Krankenkassenmitgliedern (BSGE 48, 47, 50 ff = SozR 2200 § 368 Nr. 4; BSGE 48, 258, 261 f = SozR 2200 § 182 Nr. 47; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 48 und Nr. 57; BSG USK 8213; BSGE 53, 144, 145 ff = SozR 2200 § 182 Nr. 80).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.2008 - 5 U 287/07

    Kosten einer pädagogischen Legastheniebehandlung sind nicht erstattungsfähig

    Die - auch begleitende - Tätigkeit des Arztes erfordert über die bloße Vorgabe der Therapieform hinaus wegen der mit jeder Behandlungsmaßnahme verbundenen Risiken je nach Lage des Falles eine mehr oder weniger intensive persönliche Anleitung und/ oder Beaufsichtigung der Hilfsperson (BGH, aaO, Delegationsverfahren; BSG, Urt. V. 25.7.1979, 3 RK 45/78, SozR 2200 § 182 Nr. 48, m.z.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2019 - L 1 KR 558/16

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme für nichtärztliche

    Die Hilfsleistungen anderer Personen können aber der ärztlichen Behandlung als ärztlich angeordnet und verantwortet nur dann zugerechnet werden, wenn der Arzt bei ihrer Durchführung selbst anleitend, mitwirkend oder beaufsichtigend tätig wird (BSG, Urteil vom 25. Juli 1979 - 3 RK 45/78 juris-Rdnr. 20 mit weiterem Nachweis).
  • BSG, 24.07.1985 - 9b RU 36/83

    Krankheitsverdacht - Behandlungsbedürftigkeit

    Da die ärztliche Behandlung sowohl in der Krankenversicherung (§ 182 Abs. 1 Nr. 1a RVO) als auch damit übereinstimmend in der Unfallversicherung (§ 557 Abs. 1 Nr. 1 RVO; vgl. auch § 5G5; Abs. 1 RVO) einen wesentlichen Teil der Versicherungsleistung "Krankenpflege" bzw. "Heilbehandlung" ausmacht, die notwendig und ausreichend sowie zweckmäßig sein muß, ohne das Maß des Notwendigen zu überschreiten (§ 182 Abs. 2 RVO), setzt die Krankheit des Versicherten nach einhelliger Auffassung in Schrifttum und Rechtsprechung einen regelwidrigen behandlungsbedürftigen Zustand des Körpers, des Geistes oder der Seele voraus (BSGE 39, 167, 168 [BSG 13.02.1975 - 3 RK 68/73]; 48, 258, 265; Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, 2. Auflage 1984, Anm. 2.1 zu § 182 RVO mit weiteren Nachweisen; Heinze in SGB-SozVers-Gesamtkommentar, Stand: März 1985, § 182 RVO Anm. 5, S. 112 f).
  • LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 3/00

    Krankenversicherung - Regelung über teilweise Befreiung nach § 62 SGB 5 ist

    Fahrten zur Legasthenieförderung könnten im Rahmen des § 60 SGB V nicht anerkannt werden, weil es sich hier nicht um eine Krankheit iSd gesetzlichen Krankenversicherung handele (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 48).
  • BSG, 25.07.1979 - 3 RK 97/78
    Wie der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 10. Juli 1979 - 5 BK 21/78 - (sowie im Urteil vom heutigen Tag zu 3 RK 45/78) anhand der in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen (5 568 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, % 368a Abs. 6. $ 368d Abs. 1 Satz 2, 5 568kibs 4, s 368mAbs 4und 5. EUR 368n Abs. 4und53V0) im einzelnen ausführlich dargelegt hat (vgl auch 3803 36, 146), ist die ärztliche Behandlung der Kbrnbestandteil der kassenärztlichen Versorgung.
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