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   BSG, 30.04.1968 - 3 RK 48/65   

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BSG, 30.04.1968 - 3 RK 48/65 (https://dejure.org/1968,1992)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1968 - 3 RK 48/65 (https://dejure.org/1968,1992)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1968 - 3 RK 48/65 (https://dejure.org/1968,1992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge - Anwendung der Verjährungsvorschriften des BGB auf Beitragsrückstände - Umfassende Würdigung des vorgetragenen Streitstoffes durch das Sozialgericht - Hinterziehungsabsicht des Beitragsschuldners - Berücksichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 61
  • MDR 1968, 875
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 65/62

    Beiträge zur Kranken- und Angestelltenversicherung ; Beachtung einer

    Auszug aus BSG, 30.04.1968 - 3 RK 48/65
    Ob eine solche Verjährung vorliegt, war vom Senat von Amts wegen zu prüfen (BSG 22, 173, 176 f).
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 4/64

    Anspruch auf Beitragsrückstände - Verjährungsunterbrechung - Beginn der neuen

    Auszug aus BSG, 30.04.1968 - 3 RK 48/65
    Wie der Senat in BSG 25, 73, 74 bereits hervorgehoben hat, sind auf den Anspruch auf Rückstände die Verjährungsvorschriften des BGB nicht ohne weiteres entsprechend anwendbar.
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 KR 21/19 R

    Sozialversicherungspflicht des Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer

    cc) Zur Vorgängervorschrift des § 29 RVO hat das BSG zwar noch entschieden, dass die Verjährung von Amts wegen zu beachten ist (BSG Urteil vom 30.4.1968 - 3 RK 48/65 - BSGE 28, 61 = SozR Nr. 15 zu § 29 RVO) , allerdings enthielt § 29 RVO auch noch keine ausdrückliche Bezugnahme auf die Vorschriften des BGB ua zur Wirkung der Verjährung (dazu Udsching, aaO, RdNr 14) .
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 13/89

    Sozialversicherungsbeitrag - Umlage gemäß § 14 LFZG - Verjährung -

    Eine absichtliche Hinterziehung von Beiträgen wurde dabei vom Bundessozialgericht nur dann bejaht, wenn der Beitragsschuldner die Beiträge wider besseres Wissen trotz Kenntnis der Verpflichtung zur Leistung nicht zahlte mit dem Zweck, sie dem Versicherungsträger zu entziehen (Urteil vom 30. April 1968 - 3 RK 48/65 -, SozR Nr. 15 zu § 29 RVO).
  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93

    Besondere Härte iS. des § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO

    So hat der 3. Senat des BSG in dem Urteil vom 30. April 1968 (BSGE 28, 61, 62f. = SozR Nr. 15 zu § 29 RVO) dessen Anwendung in einem Fall abgelehnt, in dem die Krankenkasse nach dem landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsverfahren jederzeit befugt war, über Beitragsrückstände ein vollstreckbares Ausstandsverzeichnis auszustellen und nach Zustellung an den Schuldner und Wahrung einer bestimmten Frist die Zwangsvollstreckung zu betreiben.
  • BGH, 07.07.2004 - V ZB 61/03

    Verjährung von Ansprüchen eines Gebührennotars nach Zustellung eiern

    Wesentlich für das Vorliegen einer rechtskräftigen Feststellung im Sinne von § 218 BGB a.F. ist vielmehr, daß diese durch die Entscheidung eines staatlichen Gerichts oder einer vergleichbaren unabhängigen Stelle getroffen wurde (vgl. MünchKomm-BGB/Grothe, 4. Aufl., § 218 Rdn. 2; Rohs/Wedewer/Waldner, aaO, § 17 Rdn. 22; ähnlich Lappe, DNotZ 1992, 116; vgl. auch BSGE 28, 61, 63).

    Bereits das geschilderte "Beitreibungsprivileg" (vgl. BSGE 28, 61, 63) und die damit verbundene Möglichkeit, seine Kostenansprüche unvermittelt durchzusetzen, stellen ihn im Vergleich zu anderen Gläubigern deutlich besser (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1957, 421, 422).

  • BSG, 10.12.1980 - 9 RV 25/80
    Diese Verjährung ist von Amts wegen zu beachten (BSGE 22, 173, 176 ff [BSG 17.12.1964 - 3 RK 65/62] = SozR Nr. 8 zu § 1399 RVO; BSGE 28, 61, 62 [BSG 30.04.1968 - 3 RK 48/65] = SozR Nr. 15 zu § 29 RVO) und wird zudem ausdrücklich vom Beigeladenen W mit seiner Revision eingewendet.

    Nach den einschlägigen Vorschriften, die vor dem SGB 4 galten, verjährten Beitragsansprüche, soweit sie nicht absichtlich hinterzogen worden sind (vgl BSGE 28, 61, 63 f [BSG 30.04.1968 - 3 RK 48/65]; BSG SozR 2200 § 29 Nrn 1 und 9), in zwei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit (§ 29 Abs. 1 RVO aF, § 205 Angestelltenversicherungsgesetz -AVG- aF, § 179 Arbeitsförderungsgesetz -AFG- aF).

    Auch die Entscheidung des 3. Senates des Bundessozialgerichts in BSGE 28, 61 [BSG 30.04.1968 - 3 RK 48/65] geht auf diese Gesichtspunkte nicht ein.

  • BSG, 22.05.1974 - 12 RK 10/72

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts; Unterbrechung der Verjährung

    Wie das BSG zur Frage der absichtlichen Beitragshinterziehung entschieden habe, hinterziehe in diesem Sinn jemand Beiträge, der die Beiträge wider besseres Wissen trotz Kenntnis der Verpflichtung zur Leistung nicht zahle mit dem Zweck, die Beiträge dem Versicherungsträger zu entziehen (BSG 28, 61).

    Zudem habe das BSG in BSG 28, 61 eine absichtliche Hinterziehung nicht nur dann angenommen, wenn der Schuldner dem Versicherungsträger die Tatsachen verschleiert habe, aus denen sich seine Zahlungsverpflichtung ergebe, sondern eine solche Absicht auch dann angenommen, wenn der Schuldner seine Versicherungsunterlagen rückhaltlos offenlege, seine Beitragsschulden ausdrücklich anerkenne und sogar Teilzahlungen erbracht habe.

  • BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs - Geltung des BGB - Haftungdes

    Er enthält keine neue gesetzliche Regelung, sondern eine Klarstellung des bisherigen Rechtszustandes, nach dem die Regelungen über die Hemmung und Unterbrechung der Verjährung im BGB auf öffentlich-rechtliche Ansprüche entsprechend anzuwenden waren (vgl. BSGE 8, 221; 19, 88, 90; 25, 73, 74; 28, 61, 62; 47, 131, 133; BVerwGE 48, 283).
  • SG Berlin, 11.12.2015 - S 208 KR 2698/15

    Beitragsnachforderung - Haushaltsscheckverfahren - Verjährung - vorsätzliches

    Absichtlich im Sinne von § 29 Abs. 1 RVO hinterzog jemand, der die Beiträge wider besseres Wissen trotz Kenntnis der Verpflichtung zur Leistung nicht zahlte mit dem Zweck, sie dem Versicherungsträger zu entziehen (BSG, Urteil vom 30.04.1968 - 3 RK 48/65).
  • BSG, 02.03.1973 - 3 RK 2/71

    Beitreibung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge durch die Krankenkasse -

    Es sei nicht festzustellen, daß der Kläger die Beiträge absichtlich hinterzogen hätte (Hinweis auf BSG 28, 61).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 71/82

    Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung und Hinterbliebenenversorgung nach

    Es bestehen keine Anhaltspunkte, daß das LSG hierbei den Rechtsbegriff des absichtlichen Hinterziehens verkannt hätte: Beiträge werden dann absichtlich hinterzogen, wenn sie wider besseres Wissen und trotz Kenntnis der Verpflichtung zur Leistung nicht gezahlt werden, um sie dem Rentenversicherungsträger - und damit dem früher versicherungsfrei Beschäftigten zu entziehen (RVA AN 1935, 175; EuM 43, 75; BSGE 28, 61, 63 SozR Nr. 15 zu § 29 RVO; SozR 2200 § 29 Nr. 1 und 9).
  • KG, 24.07.1990 - 1 W 6151/88

    Notarkosten; Verjährung; Frist; Zustellung; Kostenberechnung

  • BSG, 26.10.1978 - 8 RU 6/78

    Berufsgenossenschaft - Erstattungsanspruch - Entstehung - Leistung an den

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