Rechtsprechung
   BSG, 09.02.1989 - 3 RK 7/88   

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https://dejure.org/1989,1824
BSG, 09.02.1989 - 3 RK 7/88 (https://dejure.org/1989,1824)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1989 - 3 RK 7/88 (https://dejure.org/1989,1824)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 3 RK 7/88 (https://dejure.org/1989,1824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Leihweise Weitergabe von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Leihweise Weitergabe von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 260
  • NJW 1989, 2773
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus BSG, 09.02.1989 - 3 RK 7/88
    Die schrankenlose Einrichtung von Selbstabgabestellen schließe die - zu Art. 12 Abs. 1 GG in Widerspruch stehende - Möglichkeit ein, vorhandene und nach Herkommen und Gesetz anerkannte selbständige Berufe faktisch nur noch als Angestelltenberufe ausüben zu können (BGHZ 82, 375, 390; vgl dazu aber auch BSG SozR 2200 § 182 Nr. 112, insbesondere S 248).
  • BSG, 18.05.1988 - 8 RR 36/83

    Kasseneigene Selbstabgabestelle für Heil- und Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 09.02.1989 - 3 RK 7/88
    Die schrankenlose Einrichtung von Selbstabgabestellen schließe die - zu Art. 12 Abs. 1 GG in Widerspruch stehende - Möglichkeit ein, vorhandene und nach Herkommen und Gesetz anerkannte selbständige Berufe faktisch nur noch als Angestelltenberufe ausüben zu können (BGHZ 82, 375, 390; vgl dazu aber auch BSG SozR 2200 § 182 Nr. 112, insbesondere S 248).
  • BGH, 16.12.1964 - Ib ZR 14/63
    Auszug aus BSG, 09.02.1989 - 3 RK 7/88
    Insoweit gilt der allgemeine Grundsatz, daß neue Vorschriften über die Zulässigkeit des Rechtsweges als prozessuale Vorschriften auch auf schwebende Verfahren anzuwenden sind (BGH NJW 1965, 586, 587).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Das BSG bejahte seine Zuständigkeiten für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten (BSGE 64, 260 = SozR 1500 § 51 Nr. 51: Unterlassungsbegehren von Hilfsmittellieferanten gegen Krankenkasse wegen leihweiser Abgabe von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse), während die OLGe in solche Fällen zunächst weiterhin den Zivilrechtsweg für gegeben hielten (vgl Zusammenstellung bei Engelmann, NZS 2000, 213, 216 Fn 30).
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 18/01

    Ausschreibung von wiederverwendbaren Hilfsmitteln durch gesetzliche Krankenkassen

    Da die gesetzliche Krankenkasse mit der Beauftragung eine eigene Beschaffungstätigkeit vornimmt, muß sie hieran auch nicht jeden nach § 126 Abs. 1 SGB V zugelassenen Leistungserbringer beteiligen (vgl. BSG NJW 1989, 2773, 2774).

    Daß die Beklagte die Hilfsmittel in der Rechtsform der Leihe überläßt, ist durch § 33 Abs. 5 SGB V ausdrücklich erlaubt (vgl. BSG NJW 1989, 2773, 2774).

  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Ob Zivilrechtsstreitigkeiten aus privatrechtlichen Verträgen der gesetzlichen Krankenkassen mit Leistungserbringern in Angelegenheiten nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch infolge der Änderung von § 51 Abs. 2 SGG durch Art. 32 des seit dem 1. Januar 1989 geltenden Gesundheits-Reformgesetzes den Sozialgerichten zugewiesen sind (vgl. BSG, Urt. v.09.02.1989 3 RK 7/88, NJW 1989, 2773; BSG, Urt. v. 24.1.1990 3 RK 11/88, BSGE 66, 159, 160; Spieß SGb 1989, 5, 7; zweifelnd v. Gamm GRUR 1990, 313), hat für die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges hinsichtlich der Klage keine Bedeutung.
  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

    Das ursprünglich nicht zuständige Gericht, bei dem die Klage jedoch anhängig ist, kann aber durch eine Rechtsänderung zuständig werden (Meyer-Ladewig, SGG, 3. Aufl, § 94 RdNr 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 47. Aufl, ZPO, § 261 Anm 6 B; Urteile des 3. Senats des BSG vom 9. Februar 1989 - BSGE 64, 260 [BSG 09.02.1989 - 3 RK 7/88] und 3 RK 8/88 - siehe auch BT-Drucks 11/3480 S 77 und die zutreffenden Ausführungen von Spieß SGb 1989, 8 bzgl der Verfahren, die bei den Zivilgerichten anhängig sind).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2002 - 11 LC 150/02

    Bestandsverzeichnis; Betreiber; Eigentum; Leihe; Medizinprodukt; Patient;

    Sofern die Krankenkasse daher aus eigenem Bestand oder aber - wie hier - durch Inanspruchnahme von Leistungserbringern dem Patienten Medizinprodukte lediglich für einen bestimmten Zeitraum überlässt - § 33 Abs. 5 SGB V gibt den Krankenkassen ausdrücklich das Recht, dem Versicherten die erforderlichen Hilfsmittel (Medizinprodukte) auch nur leihweise zu überlassen (vgl. hierzu z. B. BSG, Urt. v. 9.2. 1989 - 3 RK 7/88 -, NJW 1989, 2773) - gilt die Ausnahmeregelung nach ihrem Sinn und Zweck mithin nicht.

    Weiter spricht für die vom Senat vertretene Auffassung, dass nach § 140 SGB V kasseneigene Abgabestellen für Heil- und Hilfsmittel nur noch eingeschränkt betrieben werden dürfen (vgl. hierzu BSG v. 9.2. 1989 - 3 RK 7/88 -, NJW 1989, 2773).

  • OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00

    Verbot der Diskriminierung von Leistungserbringern durch gesetzliche

    Der Krankenkasse ist es damit im Grundsatz auch möglich, wiederverwendbare Hilfsmittel im Wege der Selbstabgabe an ihre Versicherten in Erfüllung des Versorgungsanspruchs zu überlassen (BSG, Urt. v. 09.02.1989 - 3 RK 7/88, NJW 1989, 2773f., 2774).
  • BGH, 25.06.1991 - KZR 19/90

    Abschluss von Verträgen mit selbstständigen Krankenpflegern - Flächendeckende

    Dem widerspricht soweit ersichtlich auch die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht, das eine Zuständigkeit der Sozialgerichte für kartellrechtliche Rechtsstreitigkeiten i.S. von § 87 GWB nicht in Anspruch genommen hat (BSG, Urt. v. 24.01.1990 - 3 RK 11/88, BSGE 66, 159 ff.; BSG, Urt. v. 09.02.1989 - 3 RK 7/88, NJW 1989, 2773 ff.); um die Frage, inwieweit § 96 Abs. 2 GWB anzuwenden ist, geht es hier nicht.
  • BGH, 08.05.1990 - KZR 21/89

    "Physikalische therapeutische Behandlung"; Zulässigkeit unterschiedlicher

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob dem Bundessozialgericht (Urt. v. 9.2.1989 - 3 RK 7/88, NJW 1989, 2773, 2774) darin zugestimmt werden kann, daß die Änderung des § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGG durch das GesundheitsreformG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zu einer entsprechenden Erweiterung der Zuständigkeit der Sozialgerichte geführt hat.
  • BSG, 28.08.1997 - 3 BK 3/97

    Begründung einer Abweichung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit die Kläger geltend machen, die Entscheidung des LSG beruhe auf einem Verfahrensfehler und sie weiche vom Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9. Februar 1989 - BSGE 64, 260 [BSG 09.02.1989 - 3 RK 7/88] - ab, weil die Beschwerde insoweit nicht in der durch §§ 160 Abs. 2 und 160 a Abs. 2 S 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) festgelegten Form begründet worden ist.
  • LSG Hessen, 16.12.1993 - L 1 KR 586/89

    Privates Entbindungsheim - Leitung durch Hebamme - Kein Krankenhaus iS des § 371

    Dies gilt auch, soweit Verfahren - wie vorliegend - schon vor Inkrafttreten dieser neuen prozessualen Vorschrift anhängig geworden sind (BSG, Urteil vom 9. Februar 1989 - 3 RK 7/88; Urteil vom 30. März 1993 - 3 RK 1/93 m.w.N.; Meyer-Ladewig, SGG, Kommentar, 5. Aufl. 1993 § 51 Rdnr. 37).
  • KG, 25.02.2002 - 9 W 317/01

    Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit

  • OLG Hamburg, 24.10.1991 - 3 U 250/90

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche eines Arzneimittelherstellers gegen die

  • OLG Zweibrücken, 08.09.1998 - 7 W 58/98

    Private oder berufliche Qualifizierung von Äußerungen im Fernsehen; Vertretung

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