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   BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95   

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https://dejure.org/1995,154
BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95 (https://dejure.org/1995,154)
BSG, Entscheidung vom 23.08.1995 - 3 RK 7/95 (https://dejure.org/1995,154)
BSG, Entscheidung vom 23. August 1995 - 3 RK 7/95 (https://dejure.org/1995,154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - elektronisches Lese-Sprechgerät als Hilfsmittel bei Blindheit - Eigenanteil - vorrangige Verpflichtung - Familienangehöriger - Heil- und Hilfsmittelbereich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hilfsmittelbereich - Heilmittelbereich - Krankenversicherung - PC-Nutzbarkeit - Blinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 12 Abs. 1 § 33 Abs. 1 S. 1 § 32 Abs. 1
    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung, vorrangige Verpflichtung Familienangehöriger im Heil- und Hilfsmittelbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 292
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89

    Anspruch eines Sehbehinderten auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät

    Auszug aus BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
    Auch die jederzeitige Auswahl wird vom Grundbedürfnis umfaßt (vgl. BSG, 3. Senat, SozR 3-2500 § 33 Nr. 4).

    Beim Optacon-Lesegerät (SozR 5420 § 16 Nr. 1) und beim Bildschirm-Lesegerät (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4) waren insoweit besonders eingehende Feststellungen erforderlich, weil diese Geräte jeweils nur wenige Buchstaben gleichzeitig erkennen lassen.

    Das Lese-Sprechgerät ist auch wirtschaftlich i.S. einer begründbaren Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 m.w.N. - Bildschirmlesegerät).

  • BSG, 16.12.1987 - 11a RK 1/86

    Anspruch auf Gewährung eines OPTACON-Lesegerätes

    Auszug aus BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
    Auch das Optacon-Lesegerät, das die Rechtsprechung als geeignetes Hilfsmittel anerkannt hat (BSG, 8. Senat, SozR 2200 § 182b Nr. 34 - 1. Optacon-Entscheidung - BSG, 11a Senat, SozR 5420 § 16 Nr. 1 - 2. Optacon-Entscheidung -), dient dem ersetzenden Ausgleich.

    Der 11a Senat hat in der 2. Optacon-Entscheidung aufgrund der damals vom LSG getroffenen Feststellungen einen Bedarf nach weiteren Informationen, der nicht durch Rundfunk und Blindendruckschrift gedeckt werden könne, als nicht ausgeschlossen angesehen (SozR 5420 § 16 Nr. 1).

    Beim Optacon-Lesegerät (SozR 5420 § 16 Nr. 1) und beim Bildschirm-Lesegerät (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4) waren insoweit besonders eingehende Feststellungen erforderlich, weil diese Geräte jeweils nur wenige Buchstaben gleichzeitig erkennen lassen.

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
    Darunter fallen die Gegenstände, die allgemein im täglichen Leben verwendet, d.h. üblicherweise von einer großen Zahl von Personen regelmäßig genutzt werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy m.w.N.).

    Das Lese-Sprechgerät ist jedenfalls ein sonstiges Hilfsmittel, da der allgemeine Hilfsmittelbegriff i.S. der 2. Alternative als Ausgleich der Behinderung auch den ersetzenden Ausgleich umfaßt (vgl. BSG SozR 2200 § 182b Nr. 17 - Blattwendegerät -, Nr. 25 - Kopfschreiber - und Nr. 26 - Schreibtelefon; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy).

  • BSG, 20.05.1987 - 8 RK 45/85

    Optacon-Lesegerät Hilfsmittel iS des § 182b RVO

    Auszug aus BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
    Auch das Optacon-Lesegerät, das die Rechtsprechung als geeignetes Hilfsmittel anerkannt hat (BSG, 8. Senat, SozR 2200 § 182b Nr. 34 - 1. Optacon-Entscheidung - BSG, 11a Senat, SozR 5420 § 16 Nr. 1 - 2. Optacon-Entscheidung -), dient dem ersetzenden Ausgleich.

    Der 8. Senat des BSG hat zwar in der 1. Optacon-Entscheidung (SozR 2200 § 182b Nr. 34) einen Anspruch mit der Begründung verneint, ein Bedarf in den Grenzen elementarer Grundbedürfnisse, der nicht mittels Rundfunk oder Druckerzeugnissen in Blindenschrift gedeckt werden kann, aber durch das begehrte Hilfsmittel gedeckt werden könnte, sei den Feststellungen des LSG in der damals angefochtenen Entscheidung nicht zu entnehmen.

  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
    Auch bei der Anwendung sozialrechtlicher Leistungsvorschriften ist dieser verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Privatsphäre zu beachten, d.h. es sind diejenigen Leistungen zu gewähren, die den Schutz der Privatsphäre des Versicherten und seiner Familie sicherstellen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 - Schreibtelefon -).
  • BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89

    Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
    Überdies hat die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang zu den Grundbedürfnissen ganz allgemein die Schaffung eines geistigen Freiraums gerechnet und insoweit ausdrücklich auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einbezogen (BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1).
  • BVerwG, 05.07.1967 - V C 212.66

    Gewährung von Blindenhilfe bei Unterkunft und Verpflegung in einem Heim -

    Auszug aus BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
    Dieses Pflegegeld sei zweckgleich der Blindenhilfe nach § 67 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und berücksichtige ebenfalls u.a. den Mehraufwand für Vorlesen (Hinweis auf BVerwGE 27, 270, 274).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 8/95

    Kostenübernahme von einem Lesegerät durch die Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
    Das LSG hat in anderen Verfahren (vgl. BSG Urteil vom 23. August 1995 - 3 RK 8/95, vorgehend LSG Berlin vom 11. Januar 1995 - L 15 Kr 92/93), in denen der Ehegatte des Versicherten selbst sehbehindert war, vorrangig auf bezahlte Vorlesekräfte verwiesen und dies damit begründet, daß Blinde verschiedene Leistungen und steuerrechtliche Vergünstigungen erhalten, die u.a. Mehraufwendungen für Vorlesekräfte berücksichtigen.
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94

    Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge als Heilmittel

    Auszug aus BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
    In Fällen einer solchen Doppelfunktion verbleibt das Hilfsmittel und entsprechend auch ein Heilmittel in der Leistungspflicht der KKn, wenn der Teil der Herstellungskosten überwiegt, der auf die Hilfsmittelfunktion (Heilmittelfunktion) entfällt (BSG Urteil vom 10. Mai 1995 - 1 RK 18/94 -, antiallergene Kissenbezüge, für SozR vorgesehen m.w.N.).
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RV 46/82

    Witwenbeihilfe - nicht unerhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
    Das ist i.S. einer "gegriffenen Größe" zu verstehen, wie sie von der Rechtsprechung entwickelt wird, um die Handhabung unbestimmter Rechtsbegriffe zu erleichtern (vgl. hierzu BSG vom 7. Dezember 1983 - 9a RV 46/82 - VersorgB 1984, 93 = SozSich 1984, 221 = ZfS 1984, 240).
  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • LSG Berlin, 11.01.1995 - L 15 KR 92/93
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93

    Eignung eines Behinderten zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich

  • BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90

    Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel

  • BSG, 14.07.1977 - 3 RK 60/75
  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85

    Pfändung und Abtretung von Renten - Gesetzliche Renten-und Unfallversicherung

  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79

    Blattwendegerät als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung

  • BSG, 25.06.1975 - 5 RKn 3/75

    Krankengeld - Berechnung - Wöchentliche Arbeitszeit - Zeitfaktor - Arbeiter -

  • BSG, 15.10.1968 - 3 RK 25/66

    Anspruch auf Kostenerstattung gegen die Krankenversicherung für eine

  • BSG, 15.02.1978 - 3 RK 36/76

    Blindenschrift-Schreibmaschine als Hilfsmittel iS der gesetzlichen

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 68/76

    Heimdialyse - Mithilfe der Ehefrau - Geldentschädigung

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Nicht entscheidend für den Versorgungsanspruch ist, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) gelistet ist, denn es handelt sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine abschließende Regelung iS einer Positivliste (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16, 20, 27; BSGE 99, 197 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 16, RdNr 20) .
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96

    Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten

    Der Anspruch nach § 33 Abs. 1 SGB V umfaßt nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch Teile und Zubehörteile, die nicht den Begriff des wesentlichen Bestandteils erfüllen, wenn sie nur zum Gebrauch des Hilfsmittels erforderlich sind (vgl etwa BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 (Lese-Sprechgerät); vgl unter Geltung der RVO: BSGE 46, 183, 185 = SozR 2200 § 182b Nr. 7 und BSG SozR 2200 § 182b Nr. 11 (Akkus mit Ladegerät für Hörgeräte); zur Rechtslage nach § 33 SGB V vgl BT-Drucks 11/2237, S 174: "... mit dem dazu individuell nötigen Zubehör", sowie die oben genannte Entscheidung zum Lese-Sprechgerät).
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei

    Dabei besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Blick auf die "Erforderlichkeit im Einzelfall" nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nicht bewilligen (vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 11 - zweisitziges Elektrofahrzeug; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 40 - Unterschenkel-Sportprothese; BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31 - Treppensteighilfe) .Nicht entscheidend für den Versorgungsanspruch ist, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) gelistet ist, denn es handelt sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine abschließende Regelung im Sinne einer Positivliste (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16, 20, 27; BSGE 99, 197 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 16, RdNr 20) .
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