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   BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83   

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https://dejure.org/1984,3617
BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83 (https://dejure.org/1984,3617)
BSG, Entscheidung vom 27.02.1984 - 3 RK 8/83 (https://dejure.org/1984,3617)
BSG, Entscheidung vom 27. Februar 1984 - 3 RK 8/83 (https://dejure.org/1984,3617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Krankengeld - Anforderungen an die Berechnung von Krankengeld - Berücksichtigung des Arbeitsentgelts oder des Arbeitslosengeldes bei der Berechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.02.1984 - 8 RK 43/82

    Arbeitsunfähigkeit - Arbeitslosenhilfe - Wiederaufgelebtes Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83
    In der Begründung des Urteils folgt der Senat im wesentlichen der Entscheidung des 8. Senats des BSG vom 2. Februar 1984 - 8 RK 43/82 -.

    keineswegs zwingend voraussetzt, daß der Arbeitslose vermittlungsfähig oder gar arbeitsfähig ist (Urteil des 8. Senats vom 2. Februar 1984 - 8 RK 43/82 -).

  • BSG, 28.04.1981 - 3 RK 12/80

    Krankengeldanspruch - Wiederaufleben eines Anspruchs - Umwandlung des

    Auszug aus BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83
    Der Grundsatz, daß sich der jeweils zustehende Versicherungsschutz aus dem aktuellen Versicherungsverhältnis ergibt (BSGE 51, 287, 289 f. = ">183%20RVO%20Nr.%2036#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 36), gilt nur mit Einschränkungen (vgl. dazu BSG SozR 2200 § 182 Nr. 84 S. 169).

    Wird dort das Wiederaufleben eines Krankengeldanspruchs nach Ablauf einer Dreijahresfrist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Versicherte aus dem mit Anspruch auf Krankengeld ausgestatteten Versicherungsverhältnis ausscheidet und anschließend nur noch ohne Anspruch auf Krankengeld versichert ist (BSGE 49, 163 ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2030#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 30 im Anschluß an BSGE 45, 11 ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 11; BSGE 51, 281 ff. = 'SozR%202200%20§%20);">183%20RVO%20Nr.%2035#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 35; BSGE 51, 287 ff. = 'SozR%202200%20§%20);">183%20RVO%20Nr.%2036#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 36; BSGE 52, 261 ff. = SozR 2200 § 183 Nr. 39), so kann grundsätzlich nichts anderes gelten, wenn sich an das bisherige Versicherungsverhältnis nicht ein solches ohne Krankengeldanspruch, sondern - bei AFG-Leistungsbezug - ein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf ein geringeres Krankengeld anschließt (§ 158 Abs. 1 AFG).

  • BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65

    Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" -

    Auszug aus BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83
    Die Arbeitsunfähigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Versicherte - auf Dauer - durch Krankheit gehindert ist, die zuletzt verrichtete oder eine ähnlich geartete Tätigkeit aufzunehmen, jedoch in der Lage wäre, einer anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen (BSGE 26, 288, 290; 53, 22, 31 m.w.N.).
  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 37/59

    Schwerbeschädigung und Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83
    Nur wenn der Versicherte tatsächlich wieder eine berufliche Tätigkeit aufnimmt, könnten sich in bezug auf den Krankengeldanspruch andere Konsequenzen ergeben (vgl. BSGE 19, 179, 181; 32, 18; zur Zwischenbeschäftigung neuerdings BSG SozR, 2200 § 182 Nr. 84).
  • BSG, 02.02.1983 - 3 RK 43/81
    Auszug aus BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83
    Solange jedoch die Vermittlungsbemühungen zu keinem Erfolg geführt haben, kann der arbeitsunfähig Erkrankte nicht auf eine neue Berufstätigkeit mit der Folge verwiesen werden, daß die bisherige Arbeitsunfähigkeit als beendet anzusehen wäre (vgl. Urteil des Senats vom 2. Februar 1983 - 3 RK 43/81 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 28.04.1981 - 3 RK 8/80

    Beginn einer neuen Rahmenfrist - Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs -

    Auszug aus BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83
    Wird dort das Wiederaufleben eines Krankengeldanspruchs nach Ablauf einer Dreijahresfrist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Versicherte aus dem mit Anspruch auf Krankengeld ausgestatteten Versicherungsverhältnis ausscheidet und anschließend nur noch ohne Anspruch auf Krankengeld versichert ist (BSGE 49, 163 ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2030#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 30 im Anschluß an BSGE 45, 11 ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 11; BSGE 51, 281 ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2035#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 35; BSGE 51, 287 ff. = 'SozR%202200%20§%20);">183%20RVO%20Nr.%2036#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 36; BSGE 52, 261 ff. = SozR 2200 § 183 Nr. 39), so kann grundsätzlich nichts anderes gelten, wenn sich an das bisherige Versicherungsverhältnis nicht ein solches ohne Krankengeldanspruch, sondern - bei AFG-Leistungsbezug - ein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf ein geringeres Krankengeld anschließt (§ 158 Abs. 1 AFG).
  • BSG, 28.11.1979 - 3 RK 90/78

    Wiederholte Erkrankung - Arbeitsunfähigkeit - Auflebung eines

    Auszug aus BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83
    Wird dort das Wiederaufleben eines Krankengeldanspruchs nach Ablauf einer Dreijahresfrist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Versicherte aus dem mit Anspruch auf Krankengeld ausgestatteten Versicherungsverhältnis ausscheidet und anschließend nur noch ohne Anspruch auf Krankengeld versichert ist (BSGE 49, 163 ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2030#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 30 im Anschluß an BSGE 45, 11 ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 11; BSGE 51, 281 ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2035#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 35; BSGE 51, 287 ff. = 'SozR%202200%20§%20);">183%20RVO%20Nr.%2036#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 36; BSGE 52, 261 ff. = SozR 2200 § 183 Nr. 39), so kann grundsätzlich nichts anderes gelten, wenn sich an das bisherige Versicherungsverhältnis nicht ein solches ohne Krankengeldanspruch, sondern - bei AFG-Leistungsbezug - ein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf ein geringeres Krankengeld anschließt (§ 158 Abs. 1 AFG).
  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

    Auszug aus BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83
    Die Arbeitsunfähigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Versicherte - auf Dauer - durch Krankheit gehindert ist, die zuletzt verrichtete oder eine ähnlich geartete Tätigkeit aufzunehmen, jedoch in der Lage wäre, einer anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen (BSGE 26, 288, 290; 53, 22, 31 m.w.N.).
  • BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
    Auszug aus BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83
    Wird dort das Wiederaufleben eines Krankengeldanspruchs nach Ablauf einer Dreijahresfrist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Versicherte aus dem mit Anspruch auf Krankengeld ausgestatteten Versicherungsverhältnis ausscheidet und anschließend nur noch ohne Anspruch auf Krankengeld versichert ist (BSGE 49, 163 ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2030#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 30 im Anschluß an BSGE 45, 11 ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 11; BSGE 51, 281 ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2035#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 35; BSGE 51, 287 ff. = 'SozR%202200%20§%20);">183%20RVO%20Nr.%2036#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 36; BSGE 52, 261 ff. = SozR 2200 § 183 Nr. 39), so kann grundsätzlich nichts anderes gelten, wenn sich an das bisherige Versicherungsverhältnis nicht ein solches ohne Krankengeldanspruch, sondern - bei AFG-Leistungsbezug - ein Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf ein geringeres Krankengeld anschließt (§ 158 Abs. 1 AFG).
  • BSG, 02.10.1970 - 3 RK 6/70
    Auszug aus BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83
    Nur wenn der Versicherte tatsächlich wieder eine berufliche Tätigkeit aufnimmt, könnten sich in bezug auf den Krankengeldanspruch andere Konsequenzen ergeben (vgl. BSGE 19, 179, 181; 32, 18; zur Zwischenbeschäftigung neuerdings BSG SozR, 2200 § 182 Nr. 84).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

    Zwar hatte der 3. Senat des BSG speziell für das Krg unter Berufung auf das "Prinzip der Einheit des Versicherungsfalles" die Ansicht vertreten, dass durch die Arbeitslosmeldung und den Alg-Bezug weder eine bestehende Arbeitsunfähigkeit unterbrochen noch die Berechnungsgrundlage für das Krg aus dem früheren Versicherungsverhältnis verändert würden (vgl BSG, Urteil vom 27. Februar 1984 - 3 RK 8/83, USK 8415; BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6 S 6).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Denn nach dem Konzept der "Einheit des Versicherungsfalls" konnte der rechtliche Bezug zum früheren Beruf während einer Erkrankung grundsätzlich nur dadurch verloren gehen, dass sich der Versicherte einem anderen Beruf zuwandte, indem er eine neue Tätigkeit tatsächlich aufnahm (vgl BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6 S 6 f mwN; BSG vom 27. Februar 1984 - 3 RK 8/83 - USK 8415).
  • BSG, 15.11.1984 - 3 RK 21/83

    Arbeitsunfähigkeit - Zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit - Bedingungen des

    Die Meldung als Arbeitsuchender und die Gewährung von Alg bzw. Alhi wäre deshalb für die Berechnung des Krankengeldes ohne Bedeutung (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1984 - 3 RK 8/83 - und Urteil des 8. Senats vom 2. Februar 1984 - 8 RK 43/82 - in SozR 4100 § 158 Nr. 6).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 23/02 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Denn nach dem Konzept der "Einheit des Versicherungsfalls" konnte der rechtliche Bezug zum früheren Beruf während einer Erkrankung grundsätzlich nur dadurch verloren gehen, dass sich der Versicherte einem anderen Beruf zuwandte, indem er eine neue Tätigkeit tatsächlich aufnahm (vgl BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6 S 6 f mwN; BSG vom 27. Februar 1984 - 3 RK 8/83 - USK 8415).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Denn nach dem Konzept der "Einheit des Versicherungsfalls" konnte der rechtliche Bezug zum früheren Beruf während einer Erkrankung grundsätzlich nur dadurch verloren gehen, dass sich der Versicherte einem anderen Beruf zuwandte, indem er eine neue Tätigkeit tatsächlich aufnahm (vgl BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6 S 6 f mwN; BSG vom 27. Februar 1984 - 3 RK 8/83 - USK 8415).
  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 46/92

    Dauernde Arbeitsunfähigkeit - Erschöpfung des Krankengeldanspruchs -

    Zwar haben der 8. Senat und der 3. Senat des BSG in den Urteilen vom 2. Februar 1984 (SozR 4100 § 158 Nr. 6) und vom 27. Februar 1984 - 3 RK 8/83 -(USK 8415 = EzS 95/19) angenommen, daß auch dann, wenn der Versicherte sich für eine andere Tätigkeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hat, das Krankengeld nach der zuletzt (vor Beginn der AU) ausgeübten Tätigkeit zu berechnen ist, solange die Vermittlungsbemühungen des ArbA erfolglos geblieben sind.
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Denn nach dem Konzept der "Einheit des Versicherungsfalls" konnte der rechtliche Bezug zum früheren Beruf während einer Erkrankung grundsätzlich nur dadurch verloren gehen, dass sich der Versicherte einem anderen Beruf zuwandte, indem er eine neue Tätigkeit tatsächlich aufnahm (vgl BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6 S 6 f mwN; BSG vom 27. Februar 1984 - 3 RK 8/83 - USK 8415).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Denn nach dem Konzept der "Einheit des Versicherungsfalls" konnte der rechtliche Bezug zum früheren Beruf während einer Erkrankung grundsätzlich nur dadurch verloren gehen, dass sich der Versicherte einem anderen Beruf zuwandte, indem er eine neue Tätigkeit tatsächlich aufnahm (vgl BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6 S 6 f mwN; BSG vom 27. Februar 1984 - 3 RK 8/83 - USK 8415).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2013 - L 9 KR 259/10

    Krankengeld - freiwillige Versicherung - Wahltarif - "Einheit des

    So hatte der 3. Senat des Bundessozialgerichts speziell für das Krankengeld wiederholt vom "Prinzip der Einheit des Versicherungsfalles" Gebrauch gemacht (vgl. etwa Urteil vom 27. Februar 1984, 3 RK 8/83).
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