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   OLG Hamm, 11.10.2018 - III-3 RVs 32/18   

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OLG Hamm, 11.10.2018 - III-3 RVs 32/18 (https://dejure.org/2018,38307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2018 - III-3 RVs 32/18 (https://dejure.org/2018,38307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - III-3 RVs 32/18 (https://dejure.org/2018,38307)
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  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18
    Dazu ist entscheidend auf den nach außen deutlich gewordenen Eindruck von der inneren Haltung des Richters abzustellen, ohne dass es maßgeblich darauf ankommt, inwieweit dieser Eindruck tatsächlich der inneren Haltung des Richters entspricht (BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211).

    Dabei hat er stets die gebotene Zurückhaltung zu wahren (BGH, Urteil vom 5. September 1984 - 2 StR 347/84, NStZ 1985, 36, 37; Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211, 212).

  • OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07

    Geltendmachung der Befangenheitsrüge wegen der Aufforderung eines Vorsitzenden

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18
    Die Besorgnis der Befangenheit kann begründet sein, wenn der Vorsitzende dabei zum Ausdruck bringt oder auf andere Weise den Eindruck erweckt, bereits festgelegt zu sein, etwa einen nach Form und Inhalt unangemessenen Einschüchterungsversuch oder eine unzulässige Willensbeeinflussung unternimmt, so dass ein besonnener Angeklagter die Befürchtung hegen muss, das Gericht werde sich nur unwillig und voreingenommen mit dem Rechtsmittel befassen (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1997 - 2 Ss 816/97, BeckRS 1997, 31399932; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 St OLG Ss 133/07, juris, Rdnr. 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 1 Ss 5/06, juris, Rdnr. 12, 21, 22).

    Ob die dabei erteilten Hinweise im Einklang mit der materiellen Rechtslage standen, kann der Senat anhand des Inhalts der Befangenheitsrüge nicht überprüfen, da hierfür die wörtliche oder zumindest inhaltliche Wiedergabe der hierfür relevanten Teile der erstinstanzlichen Beweisaufnahme erforderlich gewesen wäre (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 St OLG Ss 133/07, juris, Rdnr. 14).

  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17

    Revision in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt der Urteilsgründe; notwendiger

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18
    Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen und stellt zudem sicher, dass nur solche Tatsachen Erwähnung im Urteil finden, die in der Beweiswürdigung eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, juris und Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 190/13

    Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18
    Maßstab für die Besorgnis der Befangenheit ist, ob der Richter den Eindruck erweckt, er habe sich in der Schuld- und Straffrage bereits festgelegt (BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, juris; Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 190/13, juris).
  • KG, 30.04.1987 - 1 Ss 106/87
    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18
    Der Rat des Vorsitzenden einer Berufungskammer zur Zurücknahme eines Rechtsmittels wegen geringer Erfolgsaussichten muss daher in vorsichtiger Form erteilt werden (KG Berlin, Beschluss vom 30. April 1987 - (4) 1 Ss 106/87 (51/87), juris).
  • BGH, 05.09.1984 - 2 StR 347/84

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18
    Dabei hat er stets die gebotene Zurückhaltung zu wahren (BGH, Urteil vom 5. September 1984 - 2 StR 347/84, NStZ 1985, 36, 37; Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211, 212).
  • OLG Hamm, 23.10.1997 - 2 Ss 816/97
    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18
    Die Besorgnis der Befangenheit kann begründet sein, wenn der Vorsitzende dabei zum Ausdruck bringt oder auf andere Weise den Eindruck erweckt, bereits festgelegt zu sein, etwa einen nach Form und Inhalt unangemessenen Einschüchterungsversuch oder eine unzulässige Willensbeeinflussung unternimmt, so dass ein besonnener Angeklagter die Befürchtung hegen muss, das Gericht werde sich nur unwillig und voreingenommen mit dem Rechtsmittel befassen (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1997 - 2 Ss 816/97, BeckRS 1997, 31399932; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 St OLG Ss 133/07, juris, Rdnr. 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 1 Ss 5/06, juris, Rdnr. 12, 21, 22).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18
    Maßstab für die Besorgnis der Befangenheit ist, ob der Richter den Eindruck erweckt, er habe sich in der Schuld- und Straffrage bereits festgelegt (BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, juris; Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 190/13, juris).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18
    Die Besorgnis der Befangenheit kann begründet sein, wenn der Vorsitzende dabei zum Ausdruck bringt oder auf andere Weise den Eindruck erweckt, bereits festgelegt zu sein, etwa einen nach Form und Inhalt unangemessenen Einschüchterungsversuch oder eine unzulässige Willensbeeinflussung unternimmt, so dass ein besonnener Angeklagter die Befürchtung hegen muss, das Gericht werde sich nur unwillig und voreingenommen mit dem Rechtsmittel befassen (OLG Hamm, Beschluss vom 23. Oktober 1997 - 2 Ss 816/97, BeckRS 1997, 31399932; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 St OLG Ss 133/07, juris, Rdnr. 20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 1 Ss 5/06, juris, Rdnr. 12, 21, 22).
  • BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18
    Maßstab für die Besorgnis der Befangenheit ist, ob der Richter den Eindruck erweckt, er habe sich in der Schuld- und Straffrage bereits festgelegt (BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, juris; Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 190/13, juris).
  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von

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