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   OLG Hamm, 19.02.2019 - 3 RVs 6 - 7/19, 3 RVs 6/19, 3 RVs 7/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8182
OLG Hamm, 19.02.2019 - 3 RVs 6 - 7/19, 3 RVs 6/19, 3 RVs 7/19 (https://dejure.org/2019,8182)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.02.2019 - 3 RVs 6 - 7/19, 3 RVs 6/19, 3 RVs 7/19 (https://dejure.org/2019,8182)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 3 RVs 6 - 7/19, 3 RVs 6/19, 3 RVs 7/19 (https://dejure.org/2019,8182)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Verlesung einer richterlichen Vernehmung?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1981 - 1 StR 808/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2019 - 3 RVs 6/19
    Insoweit hat das Tatgericht eine Abwägung vorzunehmen, wobei einerseits die Verkehrsverhältnisse und die persönlichen Verhältnisse der Auskunftsperson (etwa Alter, Gesundheitszustand, familiäre und berufliche Unabkömmlichkeit) und andererseits die Bedeutung der Sache, die Wichtigkeit der Aussage und des persönlichen Eindrucks von dem Zeugen, die gerichtliche Aufklärungspflicht sowie das Beschleunigungsgebot zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 10. März 1981 - 1 StR 808/80; Beschluss vom 16. März 1989 - 1 StR 18/89; jeweils zitiert nach juris; KK-StPO/Diemer, 7. Auflage 2013, § 251, Rn. 28).
  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 571/85

    Rechtliche Folgen eines Ausbleibens der Anordnung einer Verlesung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2019 - 3 RVs 6/19
    Auch deshalb ist die Revision begründet (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1986 - 1 StR 571/85, juris; MüKo-StPO/Kreicker, a. a. O., Rn. 92, m. w. N.).
  • BGH, 16.03.1989 - 1 StR 18/89

    Verlesung des Protokoll über eine Zeugenaussage - Zumutbarkeit des Erscheinens in

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2019 - 3 RVs 6/19
    Insoweit hat das Tatgericht eine Abwägung vorzunehmen, wobei einerseits die Verkehrsverhältnisse und die persönlichen Verhältnisse der Auskunftsperson (etwa Alter, Gesundheitszustand, familiäre und berufliche Unabkömmlichkeit) und andererseits die Bedeutung der Sache, die Wichtigkeit der Aussage und des persönlichen Eindrucks von dem Zeugen, die gerichtliche Aufklärungspflicht sowie das Beschleunigungsgebot zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 10. März 1981 - 1 StR 808/80; Beschluss vom 16. März 1989 - 1 StR 18/89; jeweils zitiert nach juris; KK-StPO/Diemer, 7. Auflage 2013, § 251, Rn. 28).
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