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   OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - III-3 RVs 62/12   

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https://dejure.org/2012,4936
OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - III-3 RVs 62/12 (https://dejure.org/2012,4936)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2012 - III-3 RVs 62/12 (https://dejure.org/2012,4936)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - III-3 RVs 62/12 (https://dejure.org/2012,4936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § 95a Abs. 2 Nr. 2
    Angabe falscher Personalien, Täuschung über Identität, falsche Personalien, Duldung, falsche Angaben, abstraktes Gefährdungsdelikt, Falschangaben, unrechtmäßige Duldung, Tagessatz, Höhe der Tagessätze, Strafzumessung, Strafzumessungserwägungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2; StGB § 1
    Angabe falscher Personalien zur Beschaffung einer Duldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 348 (Ls.)
  • NStZ-RR 2014, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - 3 RVs 62/12
    Der Senat kann die Tagessatzhöhe selbst bestimmen, da das angefochtene Urteil die maßgeblichen Grundlagen hierfür enthält (vgl. BGHSt 27, 70).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - 3 RVs 62/12
    Denn bei § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufentG handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, dessen Tatbestand bereits erfüllt ist, wenn die Falschangaben grundsätzlich zur Verschaffung einer unrechtmäßigen Duldung geeignet sind (vgl. BGH NJW 2010, 248; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 387).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2009 - 1 Ss 1161/09

    Beschaffung eines Aufenthaltstitels durch unrichtige Angaben: Rechtscharakter des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - 3 RVs 62/12
    Denn bei § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufentG handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, dessen Tatbestand bereits erfüllt ist, wenn die Falschangaben grundsätzlich zur Verschaffung einer unrechtmäßigen Duldung geeignet sind (vgl. BGH NJW 2010, 248; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 387).
  • OLG Saarbrücken, 19.02.2016 - Ss 9/16

    Verfahrensverzögerung, Einstellung, Verfahrenshindernis, Strafzumessung,

    Die Strafvorschrift will das ausländerrechtliche Verwaltungsverfahren im Interesse materiell richtiger Entscheidungen gegenüber Falschangaben absichern und das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die materielle Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung schützen (vgl. BGHSt 54, 140 ff. - juris Rn. 18; BGH NJW 2016, 419 ff. - juris Rn. 42; Senatsbeschluss vorn 9, März 2010 - Ss 109/2009 (129/09) -), wobei seit dem 28.08.2007 auch wieder das Erschleichen einer Duldung, also das Machen oder Benutzen unrichtiger oder unvollständiger Angaben mit dem Ziel, eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung nach § 60a AuslG (Duldung) zu erlangen, strafbar ist (vgl. BGHSt 54, 140 ff. - juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30, 05.2012 -111-3 RVs 62/12, juris Rn. 7; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 55).

    Es genügt daher, wenn der antragstellende Ausländer solche Angaben macht, die im Allgemeinen zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels oder einer Duldung geeignet sind (vgl. BGHSt 54, 140 ff. - juris Rn. 19; BGH NJW 2016, 419 ff.- juris Rn.17, 20; Senatsbeschluss vom 9. März 2010 - Ss 109/2009 (129/09) - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.05.2012 - 111-3 RVs 62/12, juris Rn. 8; MünchKomm.

    Strafbarkeit besteht sogar dann, wenn trotz der falschen oder unvollständigen Angaben ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht (vgl. BGH NJW 2016, 419 ff. -juris Rn. 20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.05.2012 111-3 RVs 62/12, juris Rn. 8; Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 95 AufenthG Rn. 56).

    Antragsverfahren, etwa in einem auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung gerichteten Verfahren, wiederholt, so liegt eine neue Tat vor (vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrats zu deren Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern [Zuwanderungsgesetz) BT-Drucks. 14/7987 BT-Drucks. 14/8046, S. 6; Huber/Stoppa, a.a.O.; offensichtlich ebenso, wenn auch nicht ausdrücklich: OLG Hamm, Beschl, v. 26.09.2011 - 111-3 RVs 69/11, BeckRS 2011, 26597; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.05.2012 -111-3 RVs 62/12, zit. nach juris).

  • OLG Celle, 21.05.2015 - 2 Ss 107/15

    Angabe von unvollständigen Angaben durch einen Asylbewerber zur Beschaffung einer

    Eine einzelne Tat bezieht sich auf den Zeitraum, der jeweils durch die Dauer der erteilten Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung bestimmt wird (zum Bezug einer Einzeltat zu jeweils einem Verwaltungsvorgang einer befristeten Duldung vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2012, Az.: 3 RVs 62/12).
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