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   OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16   

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https://dejure.org/2016,42672
OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16 (https://dejure.org/2016,42672)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2016 - 3 RVs 72/16 (https://dejure.org/2016,42672)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - 3 RVs 72/16 (https://dejure.org/2016,42672)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Berufungsverwerfung, Ladung, Wirksamkeit, Gerichtssprache, Verfahrensrüge

  • Burhoff online

    Berufungsverwerfung, Nichterscheinen, Ladung, Gerichtssprache, Rügevorbringen, Verjährung, Einstellung

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Gerichtssprache ist deutsch, oder: Unwirksame Ladung?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 13.12.1995 - 4St RR 263/95

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16
    Die Ladung wird nicht dadurch unwirksam, dass sie einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer ohne Übersetzung zugestellt wird (vgl. BayObLG NStZ 1996, 248; OLG Köln NStZ-RR 2015, 317).
  • OLG Bamberg, 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11

    Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren in Bayern: Prüfung der örtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16
    Die erhobene Sachrüge führt bei dem angegriffenen Verwerfungsurteil zu der Überprüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen; dies gilt auch im Hinblick auf solche Verfahrenshindernisse, die bereits vor Verkündung des erstinstanzlichen Urteils vorgelegen haben und das gesamte Verfahren betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2000, 2 StR 56/00; juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.01.2012, 2 SsOWi 1545/11, juris; OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2011, 32 Ss 187/10, juris; a.A. Meyer-Goßner, StPO, 16.A., § 329 Rn. 49).
  • OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10

    Beginn der Verjährung hinsichtlich der Tathandlungen des Lagerns und Ablagerns

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16
    Die erhobene Sachrüge führt bei dem angegriffenen Verwerfungsurteil zu der Überprüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen; dies gilt auch im Hinblick auf solche Verfahrenshindernisse, die bereits vor Verkündung des erstinstanzlichen Urteils vorgelegen haben und das gesamte Verfahren betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2000, 2 StR 56/00; juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.01.2012, 2 SsOWi 1545/11, juris; OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2011, 32 Ss 187/10, juris; a.A. Meyer-Goßner, StPO, 16.A., § 329 Rn. 49).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16
    Zwar hat das Gericht grundsätzlich zur Wahrung der Verteidigungsinteressen des Beschuldigten, dessen mangelnde Kenntnis der deutschen Sprache nicht zu einer Verkürzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör führen darf (vgl. BVerfGE 40, 95; 42, 120; NJW 1983, 2762), dafür Sorge zu tragen, dass seinem Anspruch auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren Rechnung getragen wird, und insoweit ggf. durch die Mitwirkung eines Dolmetschers oder die Beifügung von Übersetzungen von Schriftstücken Verständnisproblemen entgegenzuwirken.
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16
    Zwar hat das Gericht grundsätzlich zur Wahrung der Verteidigungsinteressen des Beschuldigten, dessen mangelnde Kenntnis der deutschen Sprache nicht zu einer Verkürzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör führen darf (vgl. BVerfGE 40, 95; 42, 120; NJW 1983, 2762), dafür Sorge zu tragen, dass seinem Anspruch auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren Rechnung getragen wird, und insoweit ggf. durch die Mitwirkung eines Dolmetschers oder die Beifügung von Übersetzungen von Schriftstücken Verständnisproblemen entgegenzuwirken.
  • BGH, 16.11.2004 - 4 StR 392/04

    Anwendbarkeit des § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO auch bei Teileinstellung nach § 154

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16
    Gemäß § 354 Abs. 1 b S. 1 StPO erfolgt die Aufhebung im Anspruch über die Gesamtstrafe mit der Maßgabe, dass die neue Gesamtstrafe nachträglich im Beschlusswege gem. §§ 460, 462 StPO durch das gem. § 462a Abs. 3 Satz 1 StPO zuständige Gericht zu bilden ist (vgl. BGH NJW 2005, 376, 912; HK-StPO - Temming, 5. Aufl., § 354 Rdnr. 25).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16
    Zwar hat das Gericht grundsätzlich zur Wahrung der Verteidigungsinteressen des Beschuldigten, dessen mangelnde Kenntnis der deutschen Sprache nicht zu einer Verkürzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör führen darf (vgl. BVerfGE 40, 95; 42, 120; NJW 1983, 2762), dafür Sorge zu tragen, dass seinem Anspruch auf ein rechtsstaatliches faires Verfahren Rechnung getragen wird, und insoweit ggf. durch die Mitwirkung eines Dolmetschers oder die Beifügung von Übersetzungen von Schriftstücken Verständnisproblemen entgegenzuwirken.
  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16
    Die erhobene Sachrüge führt bei dem angegriffenen Verwerfungsurteil zu der Überprüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen; dies gilt auch im Hinblick auf solche Verfahrenshindernisse, die bereits vor Verkündung des erstinstanzlichen Urteils vorgelegen haben und das gesamte Verfahren betreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.12.2000, 2 StR 56/00; juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.01.2012, 2 SsOWi 1545/11, juris; OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2011, 32 Ss 187/10, juris; a.A. Meyer-Goßner, StPO, 16.A., § 329 Rn. 49).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2002 - 3 Ws 1172/02

    Strafverfahren: Rechtsmittel bei Verwerfung der Berufung und des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16
    Der Protokollvermerk über eine Rechtsmittel-belehrung beweist nicht nur die Belehrung als solche, die Richtigkeit und die Vollständigkeit, sondern auch bei Anwesenheit eines Dolmetschers deren korrekte Übersetzung (vgl. KG NStZ 2009, 406; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.11.2002, 3 Ws 1172/02; juris).
  • BGH, 28.12.2006 - 1 StR 534/06

    Strafklageverbrauch - europäisches ne bis in idem (Schengener

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2016 - 3 RVs 72/16
    Das Verfahren ist daher hinsichtlich dieser Tat wegen Eintritts der Verfolgungs-verjährung durch Beschluss ( gem. § 349 Abs. 4 StPO, vgl. BGH, Beschluss vom 28.12.2006, 1 StR 534/06, juris) einzustellen.
  • BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61
  • KG, 12.01.2009 - 1 Ss 8/09

    Protokollvermerk über eine Rechtsmittelbelehrung als Beweis für deren korrekte

  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84

    Zeuge - Ladung - Ersuchen - Ausland - Übersetzung - Rechtshilfeersuchen -

  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 94/20

    Anforderungen an Verfahrensrüge bei beanstandetem Ladungsmangel eines der

    Beanstandet die Revision, dass dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten die Ladung zum Termin mit der Belehrung über die Möglichkeit der Berufungsverwerfung für den Fall seines Nichterscheinens nur in deutscher Sprache zugestellt wurde, weshalb sein dortiges Ausbleiben mangels wirksamer Ladung als entschuldigt zu werten sei, setzt die insoweit nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO gebotene Verfahrensrüge (auch) Ausführungen dazu voraus, ob und gegebenenfalls in welcher Form der Angeklagte bei Verkündung des Urteils erster Instanz nach § 35a Satz 2 StPO belehrt worden ist (u.a. Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2016 - 3 RVs 72/16 bei juris).

    Die Unterlassung führt im Hinblick auf die mit vorgenannter Beanstandung verfolgte Angriffsrichtung zur Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2016 - 3 RVs 72/16 bei juris; zu den spezifischen Rügeanforderungen nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO und schon BayObLG, Beschluss vom 13.12.1995 - 4 StRR 263/95 = BayObLGSt 1995, 215 = NStZ 1996, 248 = NJW 1996, 1836).

    Die neben der Verfahrensrüge von der Revision allgemein erhobene Sachrüge führt, weil das angefochtene Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO keinen sachlich-rechtlichen Inhalt aufweist, nur zur Prüfung der Frage, ob Verfahrenshindernisse vorliegen (vgl. neben BGHSt 21, 242 und BayObLGSt 2000, 138/140 u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 3 Ss 20/13 = OLGSt StPO § 329 Nr. 32; OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2013 - 32 Ss 29/13 = NStZ 2013, 615 = StV 2014, 209 = OLGSt StPO § 329 Nr. 34; KG, Beschluss vom 16.09.2015 - 121 Ss 141/15 = NStZ 2016, 234; OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2016 - 3 RVs 72/16 bei juris und zuletzt neben OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.09.2019 - Ss 44/19 bei juris auch BayObLG, Beschluss vom 31.03.2020 - 202 StRR 29/20 bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 329 Rn. 49).

  • OLG Köln, 04.02.2020 - 1 RVs 240/19

    Verwerfungsurteil, fehlender Eröffnungsbeschluss, Sachrüge

    Dies entspricht auch der Rechtsmeinung derjenigen Oberlandesgerichte, die sich seither mit der genannten Rechtsfrage zu befassen hatten (OLG Hamm B. v. 25.10.2016 - III-3 RVs 72/16 - zitiert nach Juris [Verjährung]; OLG Düsseldorf B. v. 08.04.2014 III-2 RVs 35/14 = BeckRS 2014, 7811 [Frage des Vorliegens einer Eröffnungsentscheidung]; OLG Hamburg NJW 2012, 631 [unwirksame Anklage]; OLG Celle NStZ-RR 2012, 75 [parallele Situation der Sprungrevision gegen ein Verwerfungsurteil gemäß § 412 StPO - Verjährung]; OLG Celle NStZ 2008, 118 [Verfahrenseinstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO]; s. weiter OLG Bamberg B. v. 19.01.2012 - 2 Ss OWi 1545/11= BeckRS 2012, 26002).
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