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   OLG Karlsruhe, 24.11.2022 - 3 Rv 32 Ss 675/22   

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https://dejure.org/2022,35731
OLG Karlsruhe, 24.11.2022 - 3 Rv 32 Ss 675/22 (https://dejure.org/2022,35731)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.11.2022 - 3 Rv 32 Ss 675/22 (https://dejure.org/2022,35731)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. November 2022 - 3 Rv 32 Ss 675/22 (https://dejure.org/2022,35731)
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  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Die Impfausweisfälschung - Die Allgemeinheit gefährdende Urkundenfälschung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.2017 - 2 StR 377/15

    Strafzumessung (zeitlicher Abstand zwischen Tat und Verurteilung bei sexuellem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2022 - 3 Rv 32 Ss 675/22
    Zwar sind strafmildernd in der Regel besondere berufliche Folgen zu berücksichtigen, die sich aus der Verurteilung für den Angeklagten ergeben, allerdings sind diese nur dann ausdrücklich anzuführen, wenn der Täter durch die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert, insbesondere bei drohender standesrechtlicher Ahndung, beamtenrechtlichen Nebenfolgen, drohender Untersagung der Berufsausübung, drohendem Widerruf der Approbation oder Verlust des Pensionsanspruchs (BeckOK-von Heintschel-Heinegg, a.a.O., Rdn. 71 zu § 46; BGH, NStZ 2013, 522; BeckRS 2015, 17563; NStZ-RR 2022, 133; OLG Frankfurt, StraFo 2018, 161).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06

    Berücksichtigungsfähigkeit der Aufnahme einer Strafe in das Führungszeugnis bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2022 - 3 Rv 32 Ss 675/22
    Auch die Entscheidung des OLG Nürnberg (StV 2006, 694), wonach bei einem sich noch in der Berufsausbildung befindlichen Heranwachsenden eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen einer strafrechtlichen Eintragung im Führungszeugnis auf zukünftige Bewerbungen erforderlich ist, führt vorliegend zu keiner anderen Bewertung.
  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 398/21

    Berücksichtigung der beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2022 - 3 Rv 32 Ss 675/22
    Zwar sind strafmildernd in der Regel besondere berufliche Folgen zu berücksichtigen, die sich aus der Verurteilung für den Angeklagten ergeben, allerdings sind diese nur dann ausdrücklich anzuführen, wenn der Täter durch die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert, insbesondere bei drohender standesrechtlicher Ahndung, beamtenrechtlichen Nebenfolgen, drohender Untersagung der Berufsausübung, drohendem Widerruf der Approbation oder Verlust des Pensionsanspruchs (BeckOK-von Heintschel-Heinegg, a.a.O., Rdn. 71 zu § 46; BGH, NStZ 2013, 522; BeckRS 2015, 17563; NStZ-RR 2022, 133; OLG Frankfurt, StraFo 2018, 161).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 506/12

    Einbeziehung anwaltsgerichtlicher Sanktionen in die Strafzumessung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2022 - 3 Rv 32 Ss 675/22
    Zwar sind strafmildernd in der Regel besondere berufliche Folgen zu berücksichtigen, die sich aus der Verurteilung für den Angeklagten ergeben, allerdings sind diese nur dann ausdrücklich anzuführen, wenn der Täter durch die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert, insbesondere bei drohender standesrechtlicher Ahndung, beamtenrechtlichen Nebenfolgen, drohender Untersagung der Berufsausübung, drohendem Widerruf der Approbation oder Verlust des Pensionsanspruchs (BeckOK-von Heintschel-Heinegg, a.a.O., Rdn. 71 zu § 46; BGH, NStZ 2013, 522; BeckRS 2015, 17563; NStZ-RR 2022, 133; OLG Frankfurt, StraFo 2018, 161).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 412/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Nebenwirkungen einer Verurteilung: drohende

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2022 - 3 Rv 32 Ss 675/22
    Zwar sind strafmildernd in der Regel besondere berufliche Folgen zu berücksichtigen, die sich aus der Verurteilung für den Angeklagten ergeben, allerdings sind diese nur dann ausdrücklich anzuführen, wenn der Täter durch die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert, insbesondere bei drohender standesrechtlicher Ahndung, beamtenrechtlichen Nebenfolgen, drohender Untersagung der Berufsausübung, drohendem Widerruf der Approbation oder Verlust des Pensionsanspruchs (BeckOK-von Heintschel-Heinegg, a.a.O., Rdn. 71 zu § 46; BGH, NStZ 2013, 522; BeckRS 2015, 17563; NStZ-RR 2022, 133; OLG Frankfurt, StraFo 2018, 161).
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