Rechtsprechung
LG Zweibrücken, 17.11.1998 - 3 S 105/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- schiedsstellen.de , S. 4
§ 3 AGBG
Kaufvertragsformulars für gebrauchte Kfz - formularmäßiger Einschub soweit ihm bekannt - überraschende Klausel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 585
- MDR 1999, 159
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 24.07.1997 - 16 U 2086/97
Höhere tatsächliche Gesamtfahrleistung eines Kraftfahrzeugs als die zugesicherte …
Auszug aus LG Zweibrücken, 17.11.1998 - 3 S 105/98
Jedenfalls beim Privatgeschäft ist der formularmäßige Einschub »soweit ihm bekannt«, in Nr. 1.4 des vom ADAC herausgegebenen Kaufvertragsformulars für gebrauchte Kfz weder eine überraschende Klausel i. S. des § 3 AGBG noch eine widersprüchliche und unklare Klausel i. S. des § 5 AGBG (Abgrenzung zu BGH, NJW 1998, 2207, und zu KG, NJW-RR 1998, 131 = DAR 1998, 69).Allerdings wird in der Rechtsprechung gerade zur Wirksamkeit dieser die Zusicherung einschränkenden »Wissenserklärung« in dem vom ADAC herausgegebenen Vertragsformular teilweise die Auffassung vertreten, der Bestandteil der Klausel, »soweit ihm bekannt«, sei entweder überraschend i. S. des § 3 AGBG und deshalb unwirksam (so KG, NJW-RR 1998, 131 = DAR 1998, 69) oder widersprüchlich und unklar und deshalb nach § 5 AGBG im Ergebnis unbeachtlich (so BGH, NJW 1998, 2207; a. A. dagegen OLG Hamburg, DAR 1998, 72).
- BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97
Auslegung einer formularmäßigen Zusicherung der Gesamtfahrleistung
Auszug aus LG Zweibrücken, 17.11.1998 - 3 S 105/98
Jedenfalls beim Privatgeschäft ist der formularmäßige Einschub »soweit ihm bekannt«, in Nr. 1.4 des vom ADAC herausgegebenen Kaufvertragsformulars für gebrauchte Kfz weder eine überraschende Klausel i. S. des § 3 AGBG noch eine widersprüchliche und unklare Klausel i. S. des § 5 AGBG (Abgrenzung zu BGH, NJW 1998, 2207, und zu KG, NJW-RR 1998, 131 = DAR 1998, 69).Allerdings wird in der Rechtsprechung gerade zur Wirksamkeit dieser die Zusicherung einschränkenden »Wissenserklärung« in dem vom ADAC herausgegebenen Vertragsformular teilweise die Auffassung vertreten, der Bestandteil der Klausel, »soweit ihm bekannt«, sei entweder überraschend i. S. des § 3 AGBG und deshalb unwirksam (so KG, NJW-RR 1998, 131 = DAR 1998, 69) oder widersprüchlich und unklar und deshalb nach § 5 AGBG im Ergebnis unbeachtlich (so BGH, NJW 1998, 2207; a. A. dagegen OLG Hamburg, DAR 1998, 72).
- OLG Hamburg, 19.06.1997 - 6 U 56/97
Einschränkung der Zusicherung von Unfallfreiheit L
Auszug aus LG Zweibrücken, 17.11.1998 - 3 S 105/98
Allerdings wird in der Rechtsprechung gerade zur Wirksamkeit dieser die Zusicherung einschränkenden »Wissenserklärung« in dem vom ADAC herausgegebenen Vertragsformular teilweise die Auffassung vertreten, der Bestandteil der Klausel, »soweit ihm bekannt«, sei entweder überraschend i. S. des § 3 AGBG und deshalb unwirksam (so KG, NJW-RR 1998, 131 = DAR 1998, 69) oder widersprüchlich und unklar und deshalb nach § 5 AGBG im Ergebnis unbeachtlich (so BGH, NJW 1998, 2207; a. A. dagegen OLG Hamburg, DAR 1998, 72).
- LG München I, 02.10.2003 - 32 O 11282/03
Unfallfrei
Eine weitergehende, ins Blaue hinein abgegebene Zusicherung wird der Käufer redlicherweise von dem Verkäufer auch nicht erwarten können (vgl. insoweit LG Zweibrücken, Urt . v. 17.11.1998 - 3 S 105/98, MDR 1999, 159).