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   VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04   

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VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04 (https://dejure.org/2005,1555)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04 (https://dejure.org/2005,1555)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 2005 - 3 S 1061/04 (https://dejure.org/2005,1555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Agglomeration mehrerer kleiner Einzelhandelsbetriebe zu einem großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs 3 S 1 Nr 2 BauNVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung im Wege des Bauvorbescheids zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums; Erforderlichkeit von Bauleitplänen bei ausschließlich privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers; Gerichtliche Kontrolle der ...

  • Judicialis

    BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; BauNVO § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO - Einkaufszentrum, Einzelhandelsbetrieb, Großflächigkeit, Funktionseinheit, Agglomeration, Einzelhandelserlass

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einkaufszentrum: Funktionseinheit und Agglomeration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 40
  • VBlBW 2006, 66
  • DVBl 2006, 462 (Ls.)
  • DÖV 2006, 528
  • BauR 2006, 489
  • ZfBR 2006, 55
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 S 479/05

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Auswirkungen auf Raumordnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04
    Nach den daher maßgeblichen Festsetzungen des Bebauungsplans "Nord-West, 2. Änderung" aus dem Jahre 1999 ist in dem Gewerbegebiet ein Einzelhandelsbetrieb unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit als Gewerbebetrieb aller Art grundsätzlich zulässig, wobei die Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nach wie vor bei einer Verkaufsfläche von ca. 700 m² anzunehmen ist (BVerwG, Urteil vom 22.7.2004 - 4 B 29.04 -, DVBl. 2004, 1308, VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.7.2004 - 5 S 1205/03 - und vom 16.6.2005 - 3 S 479/05 -).

    Zwar ist der Windfang hinzuzurechnen, denn Verkaufsfläche ist die Fläche, die dem Verkauf dient einschließlich der Gänge, Treppen in den Verkaufsräumen, Standflächen für Einrichtungsgegenstände, Kassenzonen, Schaufenster und sonstiger Flächen, soweit sie dem Kunden zugänglich sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 16.6.2005, a.a.O. und 13.7.2004, a.a.O. sowie Ziff. 2.2.4 des Einzelhandelserlasses vom 21.2.2001, GABl. vom 30.3.2001, S. 290 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2004 - 5 S 1205/03

    Großflächigkeit eines Einzelhandels auch nach Erweiterung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04
    Nach den daher maßgeblichen Festsetzungen des Bebauungsplans "Nord-West, 2. Änderung" aus dem Jahre 1999 ist in dem Gewerbegebiet ein Einzelhandelsbetrieb unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit als Gewerbebetrieb aller Art grundsätzlich zulässig, wobei die Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nach wie vor bei einer Verkaufsfläche von ca. 700 m² anzunehmen ist (BVerwG, Urteil vom 22.7.2004 - 4 B 29.04 -, DVBl. 2004, 1308, VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.7.2004 - 5 S 1205/03 - und vom 16.6.2005 - 3 S 479/05 -).

    Zwar ist der Windfang hinzuzurechnen, denn Verkaufsfläche ist die Fläche, die dem Verkauf dient einschließlich der Gänge, Treppen in den Verkaufsräumen, Standflächen für Einrichtungsgegenstände, Kassenzonen, Schaufenster und sonstiger Flächen, soweit sie dem Kunden zugänglich sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 16.6.2005, a.a.O. und 13.7.2004, a.a.O. sowie Ziff. 2.2.4 des Einzelhandelserlasses vom 21.2.2001, GABl. vom 30.3.2001, S. 290 f.).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04
    Die Erforderlichkeit von Bauleitplänen bestimmt sich maßgeblich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde (BVerwG, Beschlüsse vom 17.5.1995 - 4 NB 30.94 -, UPR 1995, 311 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 24) BauGB Nr. 9 und vom 11.5.1999 - 4 NB 15.99 -, UPR 1999, 352).

    Davon ist auszugehen, wenn eine planerische Festsetzung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen, oder eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04
    Die gerichtliche Kontrolle der von der Gemeinde gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (BVerwG, Urteile vom 12.12.1969 - 4 C 105.65 -, BVerwGE 34, 301 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 1 und vom 5.7.1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04
    Das Prinzip der Funktionseinheit findet folglich auf § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO keine Anwendung (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.4.2005, ZfBR 2005, 572; offen gelassen von Bay.VGH, Beschluss vom 7.7.2003 - 20 CS 3.1568 - BauR 2003, 1857), auch wenn sich aus der in der Gesetzesbegründung zu § 15 BauNVO angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich Urteile vom 3.2.1984 - 4 C 17.82 - und vom 4.5.1988 - 4 C 34.86 - , die Problematik der Agglomeration mehrerer kleinerer Einzelhandelsbetriebe in einem Gewerbegebiet, in dem sie je für sich als Gewerbebetrieb aller Art grundsätzlich zulässig sind, nur unzureichend erschließt.

    Der Senat kann indessen offen lassen, inwiefern die oben genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch auf Gewerbegebiete übertragen werden kann, sodass auch Vorhaben die an sich ihrer Art nach bauplanungsrechtlich zulässig sind, im Einzelfall unzulässig sind, wenn sie in einer Situation verwirklicht werden sollen, in der sie städtebaulich nicht (mehr) verträglich sind und die Umgebung sie nicht (mehr) aufnehmen kann (BVerwG, Urteil vom 4.5.1988, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.07.2003 - 20 CS 03.1568

    Baurecht; interkommunale Abstimmung; Einzelhandelsgeschäfte; Großflächigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04
    Das Prinzip der Funktionseinheit findet folglich auf § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO keine Anwendung (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.4.2005, ZfBR 2005, 572; offen gelassen von Bay.VGH, Beschluss vom 7.7.2003 - 20 CS 3.1568 - BauR 2003, 1857), auch wenn sich aus der in der Gesetzesbegründung zu § 15 BauNVO angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich Urteile vom 3.2.1984 - 4 C 17.82 - und vom 4.5.1988 - 4 C 34.86 - , die Problematik der Agglomeration mehrerer kleinerer Einzelhandelsbetriebe in einem Gewerbegebiet, in dem sie je für sich als Gewerbebetrieb aller Art grundsätzlich zulässig sind, nur unzureichend erschließt.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04
    Die Erforderlichkeit von Bauleitplänen bestimmt sich maßgeblich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde (BVerwG, Beschlüsse vom 17.5.1995 - 4 NB 30.94 -, UPR 1995, 311 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 24) BauGB Nr. 9 und vom 11.5.1999 - 4 NB 15.99 -, UPR 1999, 352).
  • BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 12.93

    Zivilrechtliche Verpflichtung zur Übernahme einer öffentlich-rechtlichen Baulast

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04
    Auch in diesen Fällen ist eine Erforderlichkeit nur dann zu verneinen, wenn etwa die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um ihm einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen, bzw. für die Gemeinde letztlich keinerlei Gründe der städtebaulichen Ordnung maßgeblich waren (BVerwG, Beschluss vom 24.8.1993 - 4 NB 12.93 -, ZfBR 1994, 100 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.6.1996 - 8 S 487/96 -, VBlBW 1996, 376 = PBauE § 3 BauGB Nr. 13 a; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.7.1999 - 1 K 3526/97 -, NuR 2000, 343 = ZfBR 2000, 269 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04
    Nach den daher maßgeblichen Festsetzungen des Bebauungsplans "Nord-West, 2. Änderung" aus dem Jahre 1999 ist in dem Gewerbegebiet ein Einzelhandelsbetrieb unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit als Gewerbebetrieb aller Art grundsätzlich zulässig, wobei die Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nach wie vor bei einer Verkaufsfläche von ca. 700 m² anzunehmen ist (BVerwG, Urteil vom 22.7.2004 - 4 B 29.04 -, DVBl. 2004, 1308, VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.7.2004 - 5 S 1205/03 - und vom 16.6.2005 - 3 S 479/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97

    Planung einer Friedhofserweiterung - unerhebliche Fehleinschätzung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04
    Die Erforderlichkeit fehlt lediglich dann, wenn eine Planung erkennbar von keiner städtebaulichen Konzeption getragen ist und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriff darstellt (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 46.91 -, BauR 1993, 585 = PBauE § 123 BauGB Nr. 1; VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 23.7.1998 - 3 S 960/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1996 - 8 S 487/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mitteilungspflicht nach BauGB § 3 Abs 2 S 4

  • OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 3526/97

    Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

  • BVerwG, 28.12.2000 - 4 BN 37.00

    Normenkontrollklage gegen eine Veränderungssperre - Sicherung der Änderung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 10 A 2861/04

    Vorliegen eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht -

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen

    Einzelne Verkaufsstätten sind deshalb immer dann getrennt zu würdigen, wenn sie in selbständigen Gebäuden untergebracht und konzeptionell eigenständig sind (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04 -, VBlBW 2006, 66 f.).

    Eine derartige rechtliche Verklammerung mehrerer Betriebe wird von § 11 Abs. 3 BauNVO nicht erfasst, eine die Grenzen dieser Vorschrift aus raumordnerischen Gründen außer Acht lassende städtebauliche "Agglomeration" gibt es nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21

    Nutzungsänderung - Räume für ambulante Tagespflege statt Büroräume -;

    Dabei besteht durch den Verweis in § 57 Abs. 2 LBO auf § 58 Abs. 1 LBO ein Rechtsanspruch des Bauherrn auf dessen Erteilung, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften den zur Klärung gestellten Fragen nicht entgegenstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.9.2005 - 3 S 1061/04 - VBlBW 2006, 66, juris Rn. 24; Urteil vom 10.7.2006 - 3 S 2309/05 - VBlBW 2006, 433, juris Rn. 21; jeweils m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2011 - 1 A 10270/11

    Ansammlung von Einzelhandelsbetrieben in Nievern unzulässig

    Auch der VGH Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 22. September 2005 (Az.: 3 S 1061/04, veröffentlicht in juris) nichts Gegenteiliges vertreten, sondern hat lediglich eine Verkaufsfläche von 1.433 m² als eine Größenordnung angesehen, bei der man von einem Einkaufszentrum im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO nicht sprechen könne.
  • VG Sigmaringen, 11.07.2007 - 9 K 732/07

    Frage der Verletzung des gemeindenachbarlichen Rücksichtnahmegebots durch

    Eine Agglomeration mehrerer kleinerer, nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe (Ziffer 2.3.3 des Einzelhandelserlasses vom 21.02.2001, GABl. vom 30.03.2001, 290) ist von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO nicht erfasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04 -, BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14/04 -).

    Sofern in einer Fallkonstellation wie dem Vorliegenden im Blick auf eine geordneten städtebaulichen Entwicklung letztlich § 15 BauNVO als geeignetes, die örtlichen Verhältnisse berücksichtigendes Rechtsinstrument gesehen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04 -, der sich mit überzeugenden Ausführungen ausdrücklich mit der eine Heranziehung von § 15 BauNVO bei städtebaulich-funktionalen Bezügen (noch) verneinenden Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 3.2.1984 - 4 C 17.82 - < vgl. auch Ziffer 5.1.5.

    Ob allein dem Erreichen der im Einzelhandelerlass genannten Werte eine hinreichende Aussagekraft auch für raumordnerische und städtebauliche Auswirkungen durch einen nicht großflächigen Einzelhandelsbetrieb zuzusprechen ist, erscheint jedoch sehr fraglich, zumal - wie ausgeführt - selbst eine Agglomeration mehrerer kleinerer, nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO nicht erfasst ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 2875/06

    Gemeindlicher Rechtsschutz gegen raumordnungsrechtswidrigen Bauleitplan einer

    Diesen Unterschied zwischen dem (funktionalen) Agglomerationsbergriff und den Kriterien für die Bewertung einzelner Betriebe nach § 11 Abs. 3 BauNVO hat auch der Senat herausgestellt (vgl. Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04 -, VBlBW 2006, 66 f. - zur Agglomeration in Ziff. 3.5 und 2.3.3 des Einzelhandelserlasses nach damaligem Verständnis).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 S 2309/05

    Unzulässigkeit eines Lebensmittelmarktes auf einem ehemaligen Kasernengrundstück;

    Dabei besteht trotz der Formulierung in § 57 Abs. 1 LBO, der Bauvorbescheid "könne" erteilt werden, durch den Verweis in § 57 Abs. 2 LBO auf § 58 Abs. 1 LBO ein Rechtsanspruch, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften den zur Klärung gestellten Fragen nicht entgegenstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04 -, VBlBW 2006, 66).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2016 - 8 S 703/16

    Planungsgebot zur Anpassung eines Bebauungsplans an die Ziele der Raumordnung -

    Einzelne Verkaufsstätten sind deshalb getrennt zu würdigen, wenn sie in selbständigen Gebäuden untergebracht und konzeptionell eigenständig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04- VBlBW 2006, 66).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 8 S 1323/16

    Baugenehmigung für großflächigen Einzelhandel; Klagebefugnis eines

    Entgegen der Ansicht der Beigeladenen zu 1 sind hierfür nicht die bauplanungsrechtlichen Kriterien maßgeblich, die die Rechtsprechung für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe oder sonstige großflächige Handelsbetriebe i.S.d. § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO entwickelt hat (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 - BRS 69 Nr. 72; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04 - VBlBW 2006, 66), sondern raumordnerische Kriterien.
  • VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 9 K 876/06

    Zur Möglichkeit störender Auswirkungen eines Einzelhandelsbetriebs auf eine

    Sofern die Antragstellerin meint, die Auswirkungen des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO müssten jedenfalls auch deshalb geprüft werden, weil das Vorhaben zusammen mit dem bereits vorhandenen Lebensmitteldiscounter "Lidl"- Markt - der wohl auf ca. 700 m 2 Verkaufsfläche auf dem Nachbargrundstück betrieben wird - berücksichtigt werden, ist festzustellen, dass eine Agglomeration mehrerer kleinerer, nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe (Ziffer 2.3.3 des Einzelhandelserlasses vom 21.02.2001, GABl. vom 30.03.2001, 290) von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO nicht erfasst wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04 -, BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14/04 -).

    Sofern in einer Fallkonstellation wie der Vorliegenden letztlich § 15 BauNVO als geeignetes, die örtlichen Verhältnisse berücksichtigendes Rechtsinstrument gesehen wird, um eine mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht zu vereinbarende Agglomeration zu vermeiden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2005 - 3 S 1061/04 -), kann vom Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen nicht ausgegangen werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2007 - 8 S 1820/07

    Klage einer Gemeinde gegen einen Einzelhandelsbetrieb auf dem Gebiet einer

    Denn hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Einzelvorhaben ist in der Rechtsprechung - auch des erkennenden Gerichtshofs - bereits entschieden, dass eine Agglomeration mehrerer kleinerer, nicht-großflächiger Einzelhandelsbetriebe von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nicht erfasst wird; die Verkaufsflächen baulich und funktionell eigenständiger Betriebe können grundsätzlich nicht zusammengerechnet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14/04 -, NVwZ 2006, 455; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.9.2005 - 3 S 1061/04 -, VBlBW 2006, 66; differenzierend in raumordnungsrechtlicher Hinsicht VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 27.9.2007 - 3 S 2875/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18

    Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Einkaufszentrum; Höhenbeschränkung;

  • VG Ansbach, 17.11.2021 - AN 17 K 20.01448

    Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs

  • VG München, 22.10.2019 - M 1 K 18.1276

    Erfolgreiche Klage einer Nachbargemeinde gegen ein "gewachsenes" Einkaufszentrum

  • VG Ansbach, 25.06.2013 - AN 9 K 11.02368

    Baurecht Vorbescheid; Einkaufszentrum verneint; großflächiger Einzelhandel

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