Weitere Entscheidung unten: LG Arnsberg, 10.08.2022

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   LG Arnsberg, 16.01.2019 - 3 S 110/18   

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LG Arnsberg, 16.01.2019 - 3 S 110/18 (https://dejure.org/2019,1468)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 16.01.2019 - 3 S 110/18 (https://dejure.org/2019,1468)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 3 S 110/18 (https://dejure.org/2019,1468)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Entgelt- oder Vertragsstrafenansprüche gegen den Halter eines auf einem Privatparkgelände abgestellten Fahrzeugs

  • beck-blog

    Pseudo-Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz? Nur gegen den Fahrer!

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Privates Parkplatzüberwachungsunternehmen kann den Halter nicht in Anspruch nehmen; § 25a StVG

  • ra.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Halterhaftung auf Privatparkplätzen und kein Anscheinsbeweis gegen Fahrzeughalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine zivilrechtliche Halterhaftung: Erhöhtes Parkentgelt zahlt derjenige, der parkt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Halterhaftung bei Parken auf Privatparkplatz ohne Parkscheibe?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Rostock, 11.04.2008 - 1 S 54/07

    Auskunftsansprüche privater Parkplatzbetreiber über den Fahrer eines Pkw

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.01.2019 - 3 S 110/18
    Besteht nach alledem eine sekundäre Darlegungslast nicht, ist die Beklagte mit dem Bestreiten, den streitgegenständlichen PKW auf den Parkplätzen der Klägerin abgestellt zu haben, den Anforderungen an ein substantiiertes Bestreiten nachgekommen (vgl. hierzu auch LG Rostock, Urteil vom 11.04.2008, 1 S 54/07- juris).

    Die Kammer schließt sich der allgemeinen Auffassung an, dass diese aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht stammende Vorschrift für zivilrechtliche Ansprüche nicht anwendbar ist (vgl. nur LG Rostock, Urteil vom 11. April 2008 - 1 S 54/07 -, Rn. 18, juris).

  • AG Arnsberg, 01.08.2018 - 12 C 75/18

    Zahlungsanspruch des Betreibers eines Parkplatzes auf erhöhte Parkentgelte durch

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.01.2019 - 3 S 110/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Arnsberg vom 01.08.2018 (12 C 75/18) wird nach einem Gegenstandswert von 214, 50 EUR auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Arnsberg vom 01.08.2018 (Az. 12 C 75/18) teilweise zu ändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 214, 50 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 15 EUR seit dem 15.01.2016, aus 30 EUR seit dem 20.07.2017, aus 30 Euro seit dem 15.01.2018 sowie Übrigen ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.01.2019 - 3 S 110/18
    Bei der Anwendung des Anscheinsbeweises ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten, weil er erlaubt, bei typischen Geschehensabläufen aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten zu schließen, ohne dass im konkreten Fall die Ursache bzw. das Verschulden festgestellt ist (BGH, Urt. v. 15.12.2015 - VI ZR 6/15; BGH, Urt. v. 13.12.2011 - VI ZR 177/10).
  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 160/14

    Benutzung eines kostenpflichtigen, privaten Parkplatzes:

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.01.2019 - 3 S 110/18
    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung entschieden, dass ein Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug einer anderen Person überlassen hat, als Zustandsstörer unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er auf die Aufforderung des Parkplatzbetreibers, den für eine Besitzstörung verantwortlichen Fahrer zu benennen, schweigt (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2015 - V ZR 160/14 -, juris).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.01.2019 - 3 S 110/18
    Bei der Anwendung des Anscheinsbeweises ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten, weil er erlaubt, bei typischen Geschehensabläufen aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten zu schließen, ohne dass im konkreten Fall die Ursache bzw. das Verschulden festgestellt ist (BGH, Urt. v. 15.12.2015 - VI ZR 6/15; BGH, Urt. v. 13.12.2011 - VI ZR 177/10).
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15

    Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.01.2019 - 3 S 110/18
    Die sekundäre Darlegungslast kommt zum Tragen, wenn die primär darlegungsbelastete Partei außerhalb des von ihr vorzutragenden Geschehensablaufs steht und ihr eine nähere Substantiierung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Prozessgegner alle wesentlichen Tatsachen kennt oder unschwer in Erfahrung bringen kann und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (BGH, Beschluss vom 16. August 2016 - VI ZR 634/15 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 154/15

    Afterlife - Sekundäre Darlegungslast eines Internetanschlussinhabers zur Nutzung

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.01.2019 - 3 S 110/18
    Der Beweis des ersten Anscheins greift bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist (BGH, Urt. v. 06.10.2016 - I ZR 154/15).
  • LG Schweinfurt, 02.02.2018 - 33 S 46/17

    Kosten im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeugs auf einem

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.01.2019 - 3 S 110/18
    Wer sich eines Anspruches aus einer vertraglichen Vereinbarung berühmt, muss jedoch grundsätzlich erst einmal selbst dafür Sorge tragen, dass er weiß, mit wem denn diese vertragliche Vereinbarung zustande gekommen sein soll (LG Schweinfurt, Urteil vom 02. Februar 2018 - 33 S 46/17 -, Rn. 13, juris).
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