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LG Limburg, 16.11.2007 - 3 S 116/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AHB § 1; AHB § 4; BBR Ziff. I; BBR Ziff. IX Nr. 1 a; BBR Ziff. IX Nr. 2 b
Das Aufbewahren eines berufsbezogenen Schlüssels im privaten Bereich steht lediglich in einem mittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wetzlar, 24.04.2007 - 31 C 2032/05
- LG Limburg, 16.11.2007 - 3 S 116/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 814
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- AG Wetzlar, 24.04.2007 - 31 C 2032/05
Festestellungsklage bzgl. der Gewährung von Versicherungsschutz seitens der …
Auszug aus LG Limburg, 16.11.2007 - 3 S 116/07
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Wetzlar vom 24.04.2007 - 31 C 2032/05 (31) - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, betreffs des Schadensfalls von 25.5.2005 (Schaden Nr. S 0562870) vertragsgemäße Versicherungsleistungen gemäß Versicherungsvertrag zu Versicherungsschein Nr. ... vom 01.08.2002 zu leisten.das am 24.04.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wetzlar, AZ 31 C 2032/05(31) aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BGH, 10.03.2004 - IV ZR 169/03
Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschlußtatbestand in der …
Auszug aus LG Limburg, 16.11.2007 - 3 S 116/07
Lässt sich hingegen, wie vorliegend, nicht aufklären, in welchem Zusammenhang (privat oder beruflich) der Schlüsselverlust eingetreten ist, trägt der Versicherer das Risiko der Unaufklärbarkeit, da ihm die Beweislast für die Voraussetzungen des Ausschlusstatbetands der Ziff. I.BBR obliegt (BGH VersR 2004, 591, 592; Späte, Haftpflichtversicherung, PrivH § 4 Rz.3).Auch gilt für Frage ob, hier eine berufliche Tätigkeit einen Schaden verursacht hat, wieder die Beweislast des Versicherers (BGH VersR 2004, 591).
- OLG Köln, 05.03.1992 - 5 U 160/91
Auszug aus LG Limburg, 16.11.2007 - 3 S 116/07
Es kommt entscheidend darauf an, welchem Risikobereich vernünftigerweise der Schaden zuzurechnen ist (OLG Köln RuS 1992, 228). - OLG Köln, 17.09.1992 - 5 U 65/92
Versicherung Lückenlosigkeit Hinweispflicht Benzinklausel
Auszug aus LG Limburg, 16.11.2007 - 3 S 116/07
Die sog. Schlüsselklausel in Ziff.IX. BBR ist spezieller, weil sie einen Schaden durch Abhandenkommen, der ansonsten nicht unter die gesetzliche Haftpflicht im Sinne des § 1 AHB fällt (vgl. Knaths, VersR 1983, 1015; AG Hamburg RuS 1993, 250), ausdrücklich, mithin auch den Ausschlusstatbestand in Ziff. IX.2.
- AG Bruchsal, 27.08.2008 - 3 C 101/08 Für den streitgegenständlichen Anmietzeitraum sind zur Berechnung des Normaltarifes für die Mietwagenkosten der Modus und der Median l und 2 des Schwacke-Automietpreisspiegels 2007 zugrunde zu legen, wobei auf die Tarife am Anmietort abzustellen ist und der Unfallersatztarif durch einen 20 prozentigen Aufschlag auf den Normaltarif zu bestimmen ist (s. hierzu BGH NJW 2008, 1519 ff. und Landgericht Karlsruhe, 9. Zivilkammer, Urteil vom .28.03.2008, Az. 3 S 116/07).