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   VGH Baden-Württemberg, 07.09.1981 - 3 S 1274/81   

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https://dejure.org/1981,2511
VGH Baden-Württemberg, 07.09.1981 - 3 S 1274/81 (https://dejure.org/1981,2511)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.09.1981 - 3 S 1274/81 (https://dejure.org/1981,2511)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 1981 - 3 S 1274/81 (https://dejure.org/1981,2511)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 31, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11

    Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von

    b) Die Androhung der Versiegelung der Baustelle nach § 64 Abs. 2 LBO als spezialgesetzlich geregelter Fall der Anwendung unmittelbaren Zwangs (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.1981 - 3 S 1274/81 - juris) findet ihre Rechtsgrundlage in § 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 2 Nr. 2 LVwVG sowie § 64 Abs. 1 Satz 3 LBO.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05

    Erforderlichkeit der Androhung einer Durchsuchungsanordnung und ihre

    Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn der Erfolg einer notwendigen Maßnahme ohne sofortiges Eingreifen beeinträchtigt oder vereitelt würde, die Maßnahme also unaufschiebbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.1981 - 3 S 1274/81 -, VBlBW 1982, 140 ; Urteil vom 08.02.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298 ; Fliegauf/Maurer, a.a.O., § 21 Rn. 2).
  • VG Stuttgart, 28.07.2021 - 11 K 2322/21

    Im Außenbereich aktuell betriebenes illegales Bauvorhaben; Einstellung der

    c) Zuletzt ist auch die Androhung der Versiegelung der Baustelle in der angegriffenen Baueinstellungsverfügung vom 07.04.2021 als spezialgesetzlich geregelter Fall der Anwendung unmittelbaren Zwangs nach § 64 Abs. 2 LBO (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.09.1981 - 3 S 1274/81 - juris) nicht zu beanstanden.
  • VG Freiburg, 21.06.2018 - 5 K 3478/18

    Zwangsgeld; unmittelbarer Zwang

    Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine Maßnahme des unmittelbaren Zwangs im Sinne von § 26 LVwVG in der Form der Einwirkung auf Sachen durch einfache körperliche Gewalt bzw. durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt ( siehe VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.08.1981 - 3 S 1274/81 -, juris [nur Leitsatz], und v. 16.05.1980 - 8 S 102/80 -, juris, m.w.N. ).
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