Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 3 S 1438/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Baugenehmigungsgebühr: Gebührenbefreiung für Bauvorhaben zum Zwecke der Wohlfahrtspflege und Gesundheitspflege
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 23.12.1998 - 5 K 3574/96
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 3 S 1438/99
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.1983 - 2 S 886/82
Keine (sachliche) Gebührenfreiheit für baurechtliche Genehmigung einer Tiefgarage …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 3 S 1438/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt diese Rechtsgrundlage voraus, daß bereits die fragliche Amtshandlung unmittelbar selbst im öffentlichen Interesse ergangen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.1.1983 - 2 S 886/82 -, BWGZ 1983, 719; zuletzt VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.6.1992 - 14 S 1804/90 -, BWGZ 1993, 138).Daran ändert auch die insoweit im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung stehende allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 5.6.1961 (GABl. 1961, 280 und GABl. 1966, 112) nichts (vgl. hierzu näher VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.1.1983 - 2 S 886/82 -, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.1992 - 5 S 2442/91
Nacherhebung einer Verwaltungsgebühr
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 3 S 1438/99
Rechtsgrundlage für die Rücknahme der Gebührenbefreiung ist § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (vgl. zur Anwendung der §§ 48 ff. bei Gebührenbescheiden VwVfG, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.1992 - 5 S 2442/91 -, NVwZ-RR 1993, 329). - VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 77/99
Baugenehmigungsgebühr - Schätzung der Baukosten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 3 S 1438/99
Die Möglichkeit der Aufspaltung eines Bauvorhabens im Zuge der gebührenrechtlichen Behandlung in verschiedene Teilvorhaben ist nach der Rechtsprechung des Senats auch bei der Ermittlung der Gebührenhöhe im Zuge der Baukostenschätzung von multifunktionalen Komplexen sachgerecht und anerkannt (vgl. Senatsurteil vom 14.10.1999 - 3 S 77/99). - VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 14 S 1804/90
Voraussetzungen für die sachliche Gebührenfreiheit einer Amtshandlung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 3 S 1438/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt diese Rechtsgrundlage voraus, daß bereits die fragliche Amtshandlung unmittelbar selbst im öffentlichen Interesse ergangen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.1.1983 - 2 S 886/82 -, BWGZ 1983, 719; zuletzt VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.6.1992 - 14 S 1804/90 -, BWGZ 1993, 138).
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 153/02
Baugenehmigungsgebühr - Gebührensplittung - überwiegend hoheitliche Nutzung
Aus dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 26.01.2000 - 3 S 1438/99 - könne die Klägerin nichts Gegenteiliges herleiten; diese Entscheidung beziehe sich auf die systematisch anders gestaltete Gebührenverordnung vom 16.12.1985, die die Gebührenbefreiung von vornherein von der Wahrnehmung bestimmter Sachaufgaben (Wohlfahrts- und Gesundheitspflege) abhängig mache und darauf sachlich beschränke.Für den Bereich der sachlichen Gebührenfreiheit (nach den Allgemeinen Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses) hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Urteil vom 26.01.2000 - 3 S 1438/99 - auf "objektive Umstände" abgestellt, "wie sie den Bauvorlagen entnommen werden können und bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Amtshandlung"; er hat ein nicht nur funktional, sondern auch baulich - von einer gebührenrechtlich privilegierten Anlage - abgrenzbares Restaurant (mit eigenständigem Charakter) dem Grunde nach nicht an der sachlichen Gebührenfreiheit teilhaben lassen, aber gleichwohl wegen des wiederum aus objektiven Umständen ableitbaren doppelten und gleichgewichtigen Nutzungszwecks des Restaurants als "multifunktionaler Einrichtung", die auch dem privilegierten Teil des Baukomplexes diene, insoweit nur die Hälfte der Gebühr angesetzt.
- VG Karlsruhe, 18.04.2008 - 4 K 268/06
Gebührenfreiheit für Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Nach der vorigen Regelung in der Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Gebührensätze für Amtshandlungen der staatlichen Behörden (Gebührenverordnung) vom 28.06.1993 (…GBl. 1993 Nr. 15, S. 381 ff.;… zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 23.12.2005, GBl. 2006 Nr. 1, S. 11 ff.) waren "Amtshandlungen, die der unmittelbaren Erfüllung der den Kirchen [...] sowie den freien Wohlfahrtsverbänden auf den Gebieten der Wortverkündung und der Wohlfahrts- und Gesundheitspflege obliegenden Aufgaben dienen" bereits gebührenbefreit (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.01.2000 - 3 S 1438/99 -). - VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Allgemeinverfügung: Erweiterung der Maskenpflicht …
Entgegen der Auffassung der Antragsteller dürfte es daher nicht darauf ankommen, ob die übrigen Vorschriften der IfSGZustV mit § 5 Abs. 3 und 4 LVG a.F. und § 66 PolG ihrerseits auf einer tauglichen Ermächtigungsgrundlage beruhen beziehungsweise ein etwaiger Mangel der ursprünglichen Verordnung durch den Erlass der Änderungsverordnung geheilt worden wäre (vgl. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2000 - 3 S 1438/99 -, juris Rn. 29). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2004 - 9 A 608/04
Heilung eines Zitierfehlers der Ursprungsfassung der BSE-Verordnung; …
VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.1.2000 - 3 S 1438/99 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 5, B 4.