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   VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07   

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VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07 (https://dejure.org/2009,702)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 (https://dejure.org/2009,702)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 2009 - 3 S 1467/07 (https://dejure.org/2009,702)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz Nutzungsunterbrechung; für Wohnbebauung im Dorfgebiet hinzunehmende Geruchsbelästigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang und Dauer des Bestandsschutzes einer genehmigten Nutzung landwirtschaftlicher Schweineställe (Schweinezucht, Schweinemast) trotz zwischenzeitlicher Nutzungsunterbrechung oder Nutzungsreduzierung; Anwendbarkeit des vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum ...

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; ; BauNVO § 5 Abs. 1 Satz 2; ; LBO § 62 Abs. 1; ; LVwVfG § 43 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestandskraft nach Nutzungsunterbrechung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsunterbrechung und Bestandsschutz (IBR 2010, 1292)

Papierfundstellen

  • ESVGH 59, 199
  • NVwZ-RR 2009, 715 (Ls.)
  • DÖV 2009, 639
  • BauR 2009, 1182
  • BauR 2009, 1530
  • BauR 2009, 1881
  • ZfBR 2010, 177 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1989 - 8 S 1869/89

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung - Voraussetzung einer Rechtsnachfolge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07
    § 62 Abs. 1 LBO ist auf Unterbrechungen der genehmigten Nutzung baulicher Anlagen weder unmittelbar noch analog anwendbar (wie Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -).

    Zu den Anforderungen einer Erledigung der genehmigten Nutzung "auf andere Weise" nach § 43 Abs. 2 LVwVfG (hier verneint mangels dauerhaften und endgültigen Verzichtswillens; wie Beschluss vom 19.07.1989 a.a.O.).

    Auch eine analoge Anwendung des § 62 Abs. 1 LBO jedenfalls auf die Unterbrechung der einmal aufgenommenen Nutzung einer genehmigten und fertig gestellten baulichen Anlage kommt mangels eines mit der Sonderregelung des § 62 Abs. 1 LBO vergleichbaren Sachverhalts und einer objektiven Regelungslücke nicht in Betracht (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, BWVPr 1990, 87 f. sowie OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, ThürVBl 2000, 62 ff.); hätte der Gesetzgeber auch das Stadium einer späteren Nutzungsunterbrechung oder -beendigung spezialgesetzlich in der LBO erfassen wollen, hätte er dies zum Ausdruck gebracht (Beschluss vom 19.07.1989 a.a.O.; siehe auch die ausdrückliche Regelung über die Schädlichkeit von Nutzungsunterbrechungen in § 18 BImSchG).

    Die für ein genehmigtes (und errichtetes) Bauwerk genehmigte und aufgenommene bestimmungsgemäße Nutzung bleibt mithin so lange zulässig, als die Baugenehmigung nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und OVG Thüringen, a.a.O. sowie Sauter, LBO, § 62 Rn. 9 und § 58 Rn. 37; im Ansatz ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2751/01 -, ESVGH 53, 212 = BauR 2003, 1539).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und des OVG Thüringen (Beschluss vom 29.11.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07
    Die grundrechtlich vermittelte Rechtsstellungsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG stehe nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG unter dem Vorbehalt einer gesetzlichen Regelung über Inhalt und Schranken der als Eigentum verstandenen Rechtsposition (Urteil vom 07.11.1997 - 4 C 7.97 -, NVwZ 1998, 735).

    Sei eine gesetzliche Regelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vorhanden, so sei daneben für einen "Bestandsschutz", für den Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eine eigenständige Anspruchsgrundlage bilden könne, kein Raum (so BVerwG, Urteil vom 07.11.1997, a.a.O., m.w.N).

    In welchem Umfang das Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten eigentumsbezogenen Rechtsposition Schutz genießt, richtet sich mithin nach der bundes- oder landesrechtlichen Norm, die hierfür die Grundlage bildet (so BVerwG, Urteile vom 07.11.1997, a.a.O. - zu § 6 LBO NRW, u. v. 22.05.2007 - 4 B 14.07 -, ZfBR 2007, 582 f. - § 35 Abs. 4 BauGB -), hier mithin nach den landesrechtlichen Vorschriften über die Wirksamkeit einer Baugenehmigung, die für den Umfang deren Bestandsschutzes sowohl die Obergrenze (BVerwG, Urteil vom 07.11.1997, a.a.O; Beschluss vom 22.02.1991 - 4 CB 6.91 -, NVwZ 1991, 984 f.) als auch die Untergrenze bilden (so auch Uechtritz a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2751/01

    Lärmschutz - Fast-Food-Restaurant - erloschene baurechtlich genehmigte Nutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07
    Die für ein genehmigtes (und errichtetes) Bauwerk genehmigte und aufgenommene bestimmungsgemäße Nutzung bleibt mithin so lange zulässig, als die Baugenehmigung nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und OVG Thüringen, a.a.O. sowie Sauter, LBO, § 62 Rn. 9 und § 58 Rn. 37; im Ansatz ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2751/01 -, ESVGH 53, 212 = BauR 2003, 1539).

    Die - für das Entscheidungsergebnis allerdings nicht erhebliche - Auffassung des 5. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2751/01 - (ESVGH 53, 212 ff. = BauR 2003, 1539 ff.), wonach das oben erwähnte zum Bestandsschutz nach § 35 BauGB entwickelte "Zeitmodell" des Bundesverwaltungsgerichts mit seinen recht kurzen Zeitdimensionen (bei Unterbrechung von mehr als einem Jahr/von mehr als zwei Jahren bestehen Regelvermutungen gegen/für eine endgültige Nutzungsbeendigung) immer auch Maßstab für die Beurteilung eines dauerhaften Verzichtswillens nach § 43 Abs. 2 LVwVfG sein soll, erscheint demgegenüber angesichts der dargelegten unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben als zu eng.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 7 A 1434/06

    Zumutbarkeit von Gerüchen im Dorfgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07
    Dieser Vorrang äußert sich darin, dass der Schutz des Wohnens gegenüber landwirtschaftstypischen Störungen stärker eingeschränkt ist als in allen anderen Baugebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 -, NVwZ 1993, 1184 ff.; OVG NRW, Urteil vom 20.09.2007 - 7 A 1434/06 -, RdL 2008, 63 ff.).

    In einem faktischen Dorfgebiet, das durch praktizierende landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung geprägt ist, können vor diesem Hintergrund auch Gerüche zumutbar sein, die 15 % der Jahresgeruchsstunden deutlich überschreiten (OVG NRW, Urteil vom 20.09.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2008 - 3 S 2602/06

    Planerische Bearbeitung eines Konflikts zwischen Wohnnutzung und Tierhaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07
    Zudem und vor allem machen die Antragsteller substantiiert geltend, bezüglich ihrer an das Plangebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebsgrundstücke in einem abwägungserheblichen - gewichtigen und städtebaulich erheblichen - privaten Belang, verletzt zu sein (Eigentum, Trennungsgebot, Interesse an uneingeschränkter Ausübung ihrer Schweinehaltung, Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch den Plangeber; vgl. dazu auch NK-Urteil des Senats vom 07.05.2008 - 3 S 2602/06 - m.w.N.).

    Dies ergibt sich aus einer rechtlichen Beurteilung unter Einbeziehung der Regelungen der Geruchsimmissions-Richtlinie, Fassung vom 21.09.2004 - GIRL -, die auch in Baden-Württemberg ein anerkanntes Hilfsmittel zur Bewertung von Gerüchen am Maßstab der §§ 22, 3 Abs. 1 BImSchG darstellt (vgl. NK-Urteil des Senats vom 07.05.2008 - 3 S 2602/06 -, Juris).

  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 1 EO 658/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baueinstellung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07
    Auch eine analoge Anwendung des § 62 Abs. 1 LBO jedenfalls auf die Unterbrechung der einmal aufgenommenen Nutzung einer genehmigten und fertig gestellten baulichen Anlage kommt mangels eines mit der Sonderregelung des § 62 Abs. 1 LBO vergleichbaren Sachverhalts und einer objektiven Regelungslücke nicht in Betracht (so zutreffend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 -, BWVPr 1990, 87 f. sowie OVG Thüringen, Beschluss vom 29.11.1999 - 1 EO 658/99 -, ThürVBl 2000, 62 ff.); hätte der Gesetzgeber auch das Stadium einer späteren Nutzungsunterbrechung oder -beendigung spezialgesetzlich in der LBO erfassen wollen, hätte er dies zum Ausdruck gebracht (Beschluss vom 19.07.1989 a.a.O.; siehe auch die ausdrückliche Regelung über die Schädlichkeit von Nutzungsunterbrechungen in § 18 BImSchG).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs im Beschluss vom 19.07.1989, a.a.O. und des OVG Thüringen (Beschluss vom 29.11.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07
    Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmenden Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urteil vom 05.07.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat (kein Abwägungsausfall), ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste (kein Abwägungsdefizit), ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist (kein unrichtiges Abwägungsmaterial) und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität).

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 155.66 -, BVerwGE 34, 301 und vom 05.07.1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 11.97

    Rechtsirrtum; Erledigung in anderer Weise; Vorbescheid; Bebauungsgenehmigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es für die Erledigung "in anderer Weise" nach § 43 Abs. 2 LVwVfG auf einen dauerhaften Verzichtswillen allerdings dann nicht an, wenn alle an dem früheren Verwaltungsakt Beteiligten diesen übereinstimmend, also im Wege "konsensualen" Verhaltens, für obsolet ansehen und davon ausgehen, dass die Sach- und Rechtslage auf dem Boden einer neuen "Geschäftsgrundlage" zu beurteilen ist (Urteil vom 27.03.1998 - 4 C 11.97 -, NVwZ 1998, 729 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - 3 S 1120/92

    Anspruch des Bauherrn auf Bescheidung des Nachbarwiderspruchs; Erlöschen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07
    Dies kann durch ausdrücklich erklärten, aber auch durch schlüssiges Verhalten betätigten Verzicht auf Ausübung der genehmigten bestimmungsgemäßen Nutzung geschehen, wobei im letzteren Fall ein entsprechender dauerhafter und endgültiger Verzichtswille unmissverständlich und unzweifelhaft zum Ausdruck kommen muss (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.11.1993 - 3 S 1120/92 -, VBlBW 1994, 349 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07
    Dieser Vorrang äußert sich darin, dass der Schutz des Wohnens gegenüber landwirtschaftstypischen Störungen stärker eingeschränkt ist als in allen anderen Baugebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 -, NVwZ 1993, 1184 ff.; OVG NRW, Urteil vom 20.09.2007 - 7 A 1434/06 -, RdL 2008, 63 ff.).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • BVerwG, 22.02.1991 - 4 CB 6.91

    Wann erlischt eine Baugenehmigung?

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 22.05.2007 - 4 B 14.07

    Voraussetzungen für die Annahme einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06

    Straßenplanung; Verkehrslärm; Antragsbefugnis eines Anwohners; öffentliche

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

  • BVerwG, 05.06.2007 - 4 B 20.07

    Voraussetzungen und Erlöschen des Bestandsschutzes; Ersatzbauten im Außenbereich;

  • BVerwG, 22.01.2008 - 4 B 5.08

    Erfüllung der Kriterien eines bestimmten Anlagentyps durch Festsetzung einer

  • VG Karlsruhe, 29.04.2015 - 5 K 2370/14

    Fortdauer der Wirksamkeit einer Baugenehmigung

    Eine unmittelbare Anwendung auf Nutzungsunterbrechungen scheidet schon wegen des eindeutig auf die "Bauausführung", d.h. die (stoffliche) Herstellung baulicher Anlagen beschränkten Wortlauts aus, die mit dem "ersten Spatenstich" beginnt und mit dem Abschluss der wesentlichen Bauarbeiten endet; vgl. die Verwendung des Begriffs der "Bauausführung" in § 66 LBO (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 -, Rn. 32, juris).

    Als Fallgruppen für die Erledigung auf andere Weise sind insbesondere anerkannt der Wegfall des Regelungsobjekts (BVerwG, Urteil vom 17.08.2011 - 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 43; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - BauR 2009, 1881, 1884), die inhaltliche Überholung der Regelung durch eine neue Sachentscheidung (BVerwG, Urteil vom 09.05.2012 - 6 C 3.11 -, BVerwGE 143, 87 Rn. 21), der einseitige Verzicht (BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209, 211 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.1993 - 3 S 1120/92 - NVwZ 1995, 280) und die Änderung der Sach- oder Rechtslage, wenn diese den Verwaltungsakt ausnahmsweise gegenstandslos werden lässt (BVerwG, Urteil vom 09.05.2012 - 6 C 3.11 -, BVerwGE 143, 87 Rn. 25).

    Ein solcher Verzichtswille muss unmissverständlich und unzweifelhaft zum Ausdruck kommen, damit die Baugenehmigung erlischt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 -, BauR 2009, 1881, 1884).

    Da das geltende Baurecht keine Rechtspflicht zur fortgesetzten Nutzung einer genehmigten baulichen Anlage kennt, kann die Unterbrechung mit Wiederaufnahmewillen einer genehmigten Nutzung als solche keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Baugenehmigung haben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 -, BauR 2009, 1881, 1883 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2014 - 8 S 1071/13

    Wirksamkeit und Erledigung der Baugenehmigung - Nutzungsunterbrechung

    In Ermangelung einer spezialgesetzlichen Regelung - insbesondere ist § 62 Abs. 1 LBO mit seinen Bestimmungen zum Erlöschen nicht ausgenutzter Baugenehmigungen auf das Erlöschen von Baugenehmigungen für bereits errichtete, aber nicht mehr genutzte Gebäude nicht (analog) anwendbar (Senatsbeschluss vom 19.07.1989 - 8 S 1869/89 - NVwZ-RR 1990, 171 (172); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - BauR 2009, 1881 (1884)) - richtet sich die Fortdauer der Wirksamkeit einer Baugenehmigung allein nach der allgemeinen Bestimmung des § 43 Abs. 2 LVwVfG.

    Als Fallgruppen für die Erledigung auf andere Weise sind insbesondere anerkannt der Wegfall des Regelungsobjekts (BVerwG, Urteil vom 17.08.2011 - 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 43; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - BauR 2009, 1881 (1884)), die inhaltliche Überholung der Regelung durch einen neue Sachentscheidung (BVerwG, Urteil vom 09.05.2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 21), der einseitige Verzicht (BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 (211 f.); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.1993 - 3 S 1120/92 - NVwZ 1995, 280) und die Änderung der Sach- oder Rechtslage, wenn diese den Verwaltungsakt ausnahmsweise gegenstandslos werden lässt (BVerwG, Urteil vom 09.05.2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 25).

    Ein solcher Verzichtswille muss unmissverständlich und unzweifelhaft zum Ausdruck kommen, damit die Baugenehmigung erlischt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - BauR 2009, 1881 (1884)).

    Da das geltende Baurecht keine Rechtspflicht zur fortgesetzten Nutzung einer genehmigten baulichen Anlage kennt, kann die Unterbrechung einer genehmigten Nutzung keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Baugenehmigung haben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - BauR 2009, 1881 (1883 f.)).

    Dies entspricht der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte, die ebenfalls eine Anwendung des "Zeitmodells" ablehnen und auf einen geäußerten Verzichtswillen abstellen (Bayerischer VGH, Urteil vom 20.02.2003 - 15 B 00.1363 - NVwZ-RR 2003, 726 (727); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.01.2011 - 1 ME 209/10 - BauR 2011, 1154 (1156 f.); OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2013 - 8 A 11152/12 - NVwZ-RR 2013, 672 (673); vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.08.2013 - 2 A 2520/12 - BauR 2014, 679) sowie der wohl herrschenden Auffassung in der Lehre (vgl. etwa Mager, JA 2010, 79 (80) und Goldschmidt/de Witt, BauR 2011, 1590 (1596)).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in

    So ist etwa in Dorfgebieten auf die Belange landwirtschaftlicher Betriebe vorrangig Rücksicht zu nehmen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) mit der Folge, dass das Wohnen vor landwirtschaftstypischen Störungen und Belästigungen wie Tiergeräuschen und -gerüchen oder Maschinenlärm weniger geschützt wird als in anderen Baugebieten (BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 - NVwZ 1993, 1184; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/09 - ESVGH 59, 199).

    In einem weiteren Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 - (ESVGH 59, 199) hat der 3. Senat unter Heranziehung der GIRL entschieden, dass Wohnhäuser in einem faktischen Dorfgebiet mit intensiver landwirtschaftlicher Prägung im Einzelfall auch Geruchsimmissionen aus der landwirtschaftlichen Schweinehaltung in mehr als 15% der Jahresstunden als noch zumutbar hinnehmen müssten.

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