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   VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 3 S 1628/00   

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https://dejure.org/2001,36019
VGH Baden-Württemberg, 26.09.2001 - 3 S 1628/00 (https://dejure.org/2001,36019)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.09.2001 - 3 S 1628/00 (https://dejure.org/2001,36019)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. September 2001 - 3 S 1628/00 (https://dejure.org/2001,36019)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 23.01.2002 - 4 BN 3.02

    Bebauungsplan; Trennungsgrundsatz; Abwägung; Abwägungsmangel; Konfliktlösung;

    BVerwG 4 BN 3.02 VGH 3 S 1628/00.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 3 S 895/10

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan mit Festsetzung "Sondergebiet

    Die nächstgelegene bebaubare Fläche liegt von der nördlichen Grenze des Betriebsgrundstücks knapp 150 m entfernt, die Entfernung vom Mittelpunkt des nördlichen Stallgebäudes zum nächstgelegenen Baufenster im allgemeinen Wohngebiet beträgt etwa 230 m. Der Bebauungsplan wurde in seinen ersten beiden Fassungen vom Senat durch Urteile vom 17.09.1999 (3 S 2899/98) und vom 26.09.2001 (3 S 1628/00) jeweils wegen Abwägungsfehlern für unwirksam erklärt.

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 26.09.2001 - 3 S 1628/00 - [betreffend den Bebauungsplan "Näherer Grund in der Fassung vom 12.10.2000]) unter eingehender Auseinandersetzung mit der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung entschieden.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 5 S 1218/99

    Konfliktbewältigungsgebot bei planbedingtem Konflikt

    Eine solche Vereinbarung beeinflusst allenfalls mittelbar das hinter diesen Belangen stehende Schutzgut und kann die nach § 1 Abs. 6 BauGB an sich gebotene Konfliktbewältigung überflüssig machen, wenn sie alle künftigen Konflikte entfallen lässt und daher auch künftige Konfliktlösungen (bis hin zu einem ordnungsrechtlichen Einschreiten) verlässlich entbehrlich macht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1978 - IV C 53.76 - BauR 1978, 385; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.09.2001- 3 S 1628/00 - OVG Lüneburg, Urt. v. 04.01.1983 - 1 C 2/81 -, ZfBR 1983, 281; BayVGH, Urt. v. 11.07.1994 - 14 N 92.2397 - BayVBl. 1995, 150; HessVGH, Urt. v. 16.03.1995 - 3 TG 50/95 - NVwZ-RR 1995, 633).
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