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   VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01   

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VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01 (https://dejure.org/2002,3378)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.05.2002 - 3 S 1637/01 (https://dejure.org/2002,3378)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 3 S 1637/01 (https://dejure.org/2002,3378)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Handwerksbetrieb in Dorfgebiet - Gebietsversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für ein im unbeplanten Innenbereich gelegenes Grundstück; Handwerksbetrieb in einem faktischen Dorfgebiet zur Versorgung der Bewohner; Voraussetzungen eines sonstigen Gewerbebetriebs im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO); ...

  • Judicialis

    BauNVO § 5 Abs. 1; ; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 5 Abs. 1; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 6
    BauNVO : Dorfgebiet, Kfz-Werkstatt, Der Versorgung des Gebiets dienender Handwerksbetrieb, Nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb, Baugenehmigung, Aufsichtsmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dient dörflicher Handwerksbetrieb der Versorgung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2003, 18
  • BauR 2002, 1749 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 810 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 810 UPR 2003, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01
    Bei diesen Werten handelt es sich aber nur um Richt- oder Orientierungswerte für die Zumutbarkeit von Lärmbelastungen, so dass aus ihrer Über- oder Unterschreitung nicht notwendigerweise auf das Vor- bzw. Nichtvorliegen einer wesentlichen Störung für das Wohnen geschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.8.1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 = PBauE § 29 BauGB, Nr. 18; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.9.1999 - 8 S 2042/99 -, BRS 62 Nr. 77, jeweils m.w.N.).

    Dabei ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigung abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.8.1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 = PBauE § 29 BauGB, Nr. 18).

    Der dem Vorhaben grundsätzlich zuzurechnende Zu- und Abfahrtsverkehrs (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.8.1998 - a.a.O. -) erfolgt weiterhin vom Mühlenweg über das im Südwesten verlaufende Wegegrundstück und auf dem Baugrundstück selbst im westlichen Teil, also auf der den Grundstücken der Kläger abgewandten Seite und aus ihrer Sicht weitgehend jenseits der auf dem Baugrundstück vorhandenen Bebauung.

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01
    Dabei muss allerdings demjenigen, der sein eigenes Grundstück in einer sonst zulässigen Weise baulich nutzen will, insofern ein Vorrang zugestanden werden, als er berechtigte Interessen nicht deshalb zurückzustellen braucht, um gleichwertige fremde Interessen zu schonen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.1977 - 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 = PBauE § 35 Abs. 1 BauGB, Nr. 8).

    Diesem (objektiv-rechtlichen) Rücksichtnahmegebot kommt nur ausnahmsweise eine drittschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.1977 - a.a.O. -).

    Einwirkungen dieses Grades sind den davon Betroffenen grundsätzlich nicht zuzumuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.1977 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 230.92

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01
    Ein Handwerksbetrieb dient der Versorgung der Bewohner des Gebietes, wenn er sich dem Gebiet, in dem er liegt, funktional zuordnen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.1.1993 - 4 B 230.92 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 7 = PBauE § 4 BauNVO, Nr. 5, zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO).

    Von einer funktionalen Zuordnung kann allerdings nicht mehr gesprochen werden, wenn der Betrieb (tatsächlich) nicht in einem ins Gewicht fallenden Umfang von den Bewohnern des Gebietes in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.1.1993 - a.a.O. -, zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 5 S 2726/93

    Allgemeines Wohngebiet - Gebietsverträglichkeit einer Gaststätte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01
    Das beurteilt sich grundsätzlich nach objektiv erkennbaren Merkmalen, insbesondere Art, Umfang, Typik und Ausstattung des jeweiligen Betriebes (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.6.1994 - 5 S 2726/93 -, BauR 1995, 358 = PBauE § 4 BauNVO, Nr. 7, zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO).

    In diesem Sinne dient ein Kfz-Betrieb in einem Dorfgebiet schon dann der Versorgung des Gebietes, wenn er objektiv geeignet ist, in nicht unerheblichem Umfang von den Bewohnern des Gebietes in Anspruch genommen zu werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.6.1994 - a.a.O. - zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01
    Da das Rücksichtnahmegebot keine allgemeine Härteklausel ist, die über den speziellen Vorschriften des Städtebaurechts oder gar des gesamten öffentlichen Baurechts steht, sondern Bestandteil einzelner gesetzlicher Vorschriften des Baurechts ist, kann es nur verletzt sein, wenn ein Vorhaben objektiv gegen die einschlägigen Vorschriften verstößt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB, Nr. 52).

    Hält ein Vorhaben die nach Landesrecht zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung und damit auch zur Verhinderung des "Einmauerns" eines Grundstücks gebotene Abstandsfläche ein, so ist das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - a.a.O. -).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1989 - 8 S 1172/89

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung - generalisierende Begriffe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01
    Denn der Regelungsgehalt eines Bauvorbescheides als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung ist aus den gesamten Umständen, insbesondere der Bauvoranfrage und den vorgelegten Bauvorlagen im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung zu ermitteln (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.1989 - 8 S 1172/89 -, UPR 1990, 390).

    Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, wenn in einer Genehmigung für eine gewerbliche Nutzung bei der Beschreibung der genehmigten bzw. nicht zulässigen Nutzungen auf generalisierende Begriffe oder auf typisierende Arbeiten zurückgegriffen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.1989 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01
    Dabei muss sich das "Gebiet" nicht mit dem Baugebiet decken, sondern bestimmt sich nach den jeweiligen städtebaulichen Verhältnissen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.9.1998 - 4 B 85.98 -, NJW 1998, 3792, ebenfalls zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01
    Bei der Interessenabwägung dürfen bestehende Vorbelastungen nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.6.1990 - 4 P 6.97 [richtig: 4 C 6.87 - d. Red.] -, NVwZ 1991, 64).
  • BVerwG, 11.04.1975 - 4 B 37.75

    Zulässigkeit einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt im Mischgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01
    Dabei kommt es nicht vornehmlich auf den Umfang des Betriebes, sondern ausschlaggebend auf das Ausmaß der von dem Betrieb hervorgerufenen Störungen an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.4.1975 - 4 B 37.75 -, BauR 1975, 396).
  • BVerwG, 07.09.1995 - 4 B 200.95

    Dorfgebiet - Zulässigkeit eines sonstigen Gewerbebetriebs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01
    Dementsprechend gehören - auch nicht dorfgebietstypische - Gewerbebetriebe, von denen keine wesentlichen - das dorfgebietsadäquate Maß übersteigende - Störungen ausgehen, zu den nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO ohne weiteres zulässigen Vorhaben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.9.1995 - 4 B 200.95 -, BauR 1996, 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 3206/96

    Motorradwerkstatt als nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb in Streubebauung,

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1999 - 8 S 2042/99

    Zulässigkeit von Gewerbebetrieben im eingeschränkten Gewerbegebiet - Recyclinghof

  • VGH Bayern, 08.09.1998 - 27 B 96.1407
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 5 S 874/93

    Baurechtliche Nachbarklage - keine nachbarschützende Wirkung der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 3417/95

    Lokal in einem allgemeinen Wohngebiet - Hinweis auf den

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1996 - 3 S 2867/96

    Auslegung einer Baugenehmigung

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2014 - 8 S 2239/13

    Störwirkung einer Kfz-Werkstatt im Mischgebiet

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht insoweit entschieden, dass Kfz-Werkstätten unter diese letztgenannte Kategorie von Gewerbebetrieben fallen, weil der Störgrad der in ihnen durchgeführten Arbeiten je nach dem konkreten Typ des Betriebs erheblich variiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.02.1986 - 4 C 49.82 - NVwZ 1986, 642; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2002 - 3 S 1637/01 -VBlBW 2003, 18; siehe auch Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Januar 2013, § 6 BauNVO Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Lagerflächen - zum Anspruch auf Einhaltung

    Dieser führe zwar im Beschluss vom 16.05.2002 - 3 S 1637/01 - (VBlBW 2003, 18) aus, ein Bauvorbescheid und eine Baugenehmigung seien grundsätzlich nicht allein deshalb rechtswidrig, weil ihr Vollzug eventuell behördliche Aufsichtsmaßnahmen erfordere.

    Gehen von einem Vorhaben Immissionen aus, so bietet sich bei der Bemessung dessen, was den durch das Vorhaben Belästigten zugemutet werden kann, eine Anlehnung an die Begriffsbestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2002 - 3 S 1637/01 - VBlBW 2003, 18).

    Nach der vom Verwaltungsgericht selbst zitierten Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 16.05.2002 - 3 S 1637/01 - a.a.O.) steht der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung grundsätzlich der Umstand nicht entgegen, dass ihr Vollzug möglicherweise behördliche Aufsichtsmaßnahmen erfordert.

  • VG Berlin, 05.05.2009 - 19 A 91.07

    "Salon Prestige" darf weiter betrieben werden

    Dieser Ansatz stellt zunächst nur eine Einschränkung der typisierenden Betrachtungsweise dar, weitergehend gilt aber auch der Grundsatz, dass bei der Prüfung, ob ein Betrieb zu den nicht wesentlich störenden wohnverträglichen Gewerbebetrieben im Sinne des § 6 Abs. 1 BauNVO zählt, sich die an sich gebotene typisierende Betrachtungsweise sogar verbietet, wenn der Betrieb zu einer Branche gehört, bei der die üblichen Betriebsformen hinsichtlich des Störgrades eine vom nicht wesentlich störenden bis zum störenden oder gar bis zum erheblich belästigenden Betrieb reichende Bandbreite aufweisen (VGH München, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 ZB 04.3549 -, Juris Rdn. 25 m.w.N.; VGH Mannheim, Urteil vom 16. Mai 2002 - 3 S 1637/01 -, BRS 65 Nr. 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 8 S 2748/06

    Nachbarklage gegen die baurechtliche Genehmigung der Nutzung einer bestehenden

    Solche Vorgaben werden in der Rechtsprechung allgemein als ausreichend angesehen (BVerwG, Urteil vom 16.5.2001, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.2002, a. a. O.; Urteil vom 16.5.2002 - 3 S 1637/01 - VBlBW 2003, 18; Beschluss vom 19.10.1999 - 5 S 1824/99 - VBlBW 2000, 161; Urteil vom 21.4.1995 - 3 S 2514/94 - VBlBW 1995, 481; Beschluss vom 23.8.1996 - 10 S 1492/96 - VBlBW 1997, 62).

    Ihrer Rechtmäßigkeit steht nicht entgegen, dass dazu eventuell behördliche Aufsichtsmaßnahmen, die möglicherweise von Nachbarn eingefordert werden müssen, erforderlich werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.5.2002 - 3 S 1637/01 - VBlBW 2003, 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1790/17

    Bauplanungsrechtliche Abgrenzung einer Gaststätte zu einer Vergnügungsstätte;

    Gehen von einem Vorhaben Emissionen aus, so bietet sich bei der Bemessung dessen, was den durch das Vorhaben Belästigten zugemutet werden kann, eine Anlehnung an die Begriffsbestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.5.2002 - 3 S 1637/01 - VBlBW 2003, 18).
  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet;

    Die typisierende Betrachtungsweise verbietet sich nur, wenn der Betrieb zu einer Branche gehört, bei der die üblichen Betriebsformen hinsichtlich des Störgrades eine vom nicht wesentlich störenden bis zum störenden oder gar bis zum erheblich belästigenden Betrieb reichende Bandbreite aufweisen (VGH BW vom 16.5.2002 BRS 65 Nr. 65; BayVGH vom 13.3.2001 - 1 ZS 01.34 - Juris; BVerwG vom 11.4.1975 BRS 29 Nr. 27 jeweils zu KfZ-Reparaturwerkstätten; VGH BW vom 9.5.1997 BRS 59 Nr. 92 zu einer Motorradwerkstatt).
  • VG Stuttgart, 15.10.2009 - 11 K 710/09

    Typisierende Betrachtungsweise bei lärmintensiven Betrieben

    Maßgeblich in diesem Fall ist die jeweilige Betriebsstruktur, d. h. ob sich die Störwirkungen, die die konkrete Anlage bei funktionsgerechter Nutzung erwarten lässt, innerhalb des Rahmens halten, der durch die Gebietseigenart vorgegeben wird (vgl. für Bauunternehmen BVerwG, Beschl. v. 22.11.2002 - 4 B 72/02 - BauR 2004, 645; für Kfz-Werkstätten BVerwG, Urt. v. 07.02.1986 - 4 C 49/82 - NVwZ 1986, 642; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.05.2002 - 3 S 1637/01 - GewArch 2002, 497; für SB-Waschanlagen BVerwG, Beschl. v. 18.08.1998 - 4 B 82/98 - NVwZ-RR 1999, 107).

    Ohne die Nennung von Beispielsfällen ist die zeitliche Einschränkung lärmintensiverer Arbeiten nicht hinreichend konkretisiert und verstößt damit gegen § 37 Abs. 1 LVwVfG (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.05.2002 - 3 S 1637/01 - VBlBW 2003, 18).

  • VG Stuttgart, 22.09.2009 - 6 K 3342/08

    Grundsätze der typisierenden Betrachtungsweise, die einer Baugenehmigung

    Dieser führt zwar im Beschluss vom 16.05.2002 - 3 S 1637/01 - (VBlBW 2003, 18 = BRS 65 Nr. 65) aus, ein Bauvorbescheid und eine Baugenehmigung seien grundsätzlich nicht allein deshalb rechtswidrig, weil ihr Vollzug eventuell behördliche Aufsichtsmaßnahmen erfordere.
  • VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 872/18

    Nachbarklage gegen die Nutzungsänderung eines Geschäftshauses als Gastronomie-

    Gehen von einem Vorhaben Emissionen aus, so bietet sich bei der Bemessung dessen, was den durch das Vorhaben Belästigten zugemutet werden kann, eine Anlehnung an die Begriffsbestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2002 - 3 S 1637/01 -, VBlBW 2003, 18).
  • VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 5072/19
    Gehen von einem Vorhaben Emissionen aus, so bietet sich bei der Bemessung dessen, was den durch das Vorhaben Belästigten zugemutet werden kann, eine Anlehnung an die Begriffsbestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2002 - 3 S 1637/01 -, VBlBW 2003, 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01

    Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der

  • VG Stuttgart, 25.07.2014 - 11 K 1402/13

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Bürgerhauses mit Café

  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 9 ZB 20.3160

    Kfz-Werkstatt im allgemeinen Wohngebiet

  • VG Würzburg, 06.06.2019 - W 5 S 19.556

    Erfolgloser Eilantrag gegen Baugenehmigung für gewerbliche Küche

  • VGH Bayern, 15.07.2016 - 9 ZB 14.1496

    Rechtswidrigkeit einer Genehmigung zur Nutzungsänderung einer Omnibushalle in

  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 14 CS 13.380

    Nachbarantrag; Schlacht- und Zerlegeraum "in handwerklichem Umfang"; Dorfgebiet;

  • VG Würzburg, 20.11.2018 - W 5 S 18.1387

    Erfolgreicher Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2006 - 3 S 1272/06

    Jugendtreff im Eisenbahnwaggon darf bleiben

  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 1 B 06.3146

    Nutzungsuntersagung; Beseitigungsanordnung; Werkstatt für Bootsmotoren, Kfz und

  • VG Würzburg, 05.11.2020 - W 5 K 20.800

    Erfolglose Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Bau-Vorbescheids: Störende

  • VG Würzburg, 28.10.2010 - W 5 K 10.701

    Spenglerei; allgemeines Wohngebiet; Gebietswahrungsanspruch; atypische

  • VG Augsburg, 16.06.2008 - Au 5 K 07.763

    Nachbaranfechtungsklage; Kraftfahrzeugreparaturbetrieb; Mischgebiet; nicht

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