Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 10.09.1993 - 3 S 1898/92 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. September 1993 - 3 S 1898/92 (https://dejure.org/1993,37126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,37126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.1993 - 3 S 1898/92
- BVerwG, 17.12.1993 - 4 B 208.93
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 S 1163/99
Stellplatzbedarf
Für diese Räume hatte die Beklagte am 14.5.1990 eine Nutzungsuntersagung erlassen, bezüglich derer inzwischen rechtskräftig geklärt ist (vgl. Beschluß des VGH Bad.-Württ. vom 10.9.1993 - 3 S 1898/92), daß diese Nutzung formell und wegen fehlender Stellplätze materiell baurechtswidrig ist.In seinem Urteil vom 10.9.1993 - 3 S 1898/92 - habe der Senat die Ziffer 4.2 der damals geltenden Verwaltungsvorschrift für religiöse Versammlungsstätten angewandt.
Im Vergleich mit den im Beschluß des Senats vom 10.9.1993 im Verfahren 3 S 1898/92 für die bisherigen Räume der Klägerin in der Wilhelmstraße für notwendig gehaltenen Stellplätze wäre bei der oben genannten Berechnung auch der stärkere überregionale Einzugsbereich des nunmehr geplanten islamischen Zentrums berücksichtigt.