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   VGH Baden-Württemberg, 01.10.1996 - 3 S 1904/96   

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https://dejure.org/1996,3894
VGH Baden-Württemberg, 01.10.1996 - 3 S 1904/96 (https://dejure.org/1996,3894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.1996 - 3 S 1904/96 (https://dejure.org/1996,3894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 1996 - 3 S 1904/96 (https://dejure.org/1996,3894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ausgleichsbetrag für die durch eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bedingte Bodenwerterhöhung eines Grundstücks - Rohbauland - materielle Planreife

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalabgaben: Erhöhung des Bodenwerts durch Einstufung als Rohbauland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 96
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1996 - 3 S 1904/96
    Der in § 166 Abs. 3 S 4 BauGB geregelte Ausgleichsbetrag für die durch eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB bedingte Erhöhung des Bodenwerts eines Grundstücks ist den Beiträgen bzw beitragsähnlichen Geldleistungen zuzuordnen, auf die § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Anwendung findet (vgl BVerwG, Urteil vom 17.12.1992 - 4 C 30.90 -, NVwZ 1993, 1112).
  • BFH, 01.04.1998 - X R 150/95

    Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht

    Dies ist der Fall, wenn allseits Übereinstimmung über die Planungskonzeption besteht und insbesondere keine Bedenken von Bürgern erhoben werden (vgl. Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluß vom 1. Oktober 1996 3 S 1904/96, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report 1998, 96; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Baugesetzbuch, § 33 Rdnr. 13 f.; Dürr in Brügelmann, Baugesetzbuch, § 33 Rdnr. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 7 B 355/01

    Voraussetzungen der materiellen Planreife; Rücknahme eines rechtswidrigen

    vgl.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 3 S 1904/96 - NVwZ-RR 1998, 96.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1998 - 5 S 3203/97

    Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung: Teilplanreife -

    bb) Die in § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB vorausgesetzte "materielle Planreife" verlangt, daß der Stand der Planung einen hinreichend sicheren Schluß darauf zuläßt, daß der Bebauungsplan in dieser Form in Kraft tritt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.11.1991 - 4 B 212.91 - Buchholz 406.11 Nr. 7 zu § 33, VGH Bad,-Württ., Beschl. v. 01.10.1996 - 3 S 1904/96 - PBauE § 33 BauGB Nr. 2 sowie Dürr, a. a. O., § 33 RdNr. 7 m. w. Nachw. zur Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 3 S 3157/98

    Normenkontrolle einer Entwicklungssatzung: Bestimmtheit des räumlichen

    Dem Senat liegen die Akten der Antragsgegnerin (27 Hefte), des Regierungspräsidiums Freiburg (2 Hefte), des Verwaltungsgerichts Freiburg - 3 K 1389/95 und 3 K 2023/95 - und des erkennenden Senats - 3 S 1904/96 - vor.
  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für einen großflächigen

    Materielle Planreife bedeutet, dass mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann, dass der Bebauungsplan mit den im Entwurf gebilligten Festsetzungen in Kraft treten wird (vgl. VGH BW vom 1.10.1996 NVwZ-RR 1998, 96).
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