Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 19.05.2010

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   VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08   

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VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08 (https://dejure.org/2010,1686)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.05.2010 - 3 S 2099/08 (https://dejure.org/2010,1686)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 3 S 2099/08 (https://dejure.org/2010,1686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit bloßer Hinweise zum Schallschutz in einem Bebauungsplan zur Bewältigung einer erheblichen Verkehrslärmproblematik; Zulässigkeit von Verfügungen der Baurechtsbehörde gegenüber dem Bauherrn zur Ergreifung von Schallschutzmaßnahmen im Falle fehlender Vorgaben ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geeignetheit bloßer Hinweise zum Schallschutz in einem Bebauungsplan zur Bewältigung einer erheblichen Verkehrslärmproblematik; Zulässigkeit von Verfügungen der Baurechtsbehörde gegenüber dem Bauherrn zur Ergreifung von Schallschutzmaßnahmen im Falle fehlender Vorgaben ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein passiver Lärmschutz im Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Passiver Lärmschutz und der Bebauungsplan

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Fehlende Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reines Wohngebiet bei zu großer Lärmbelastung unzulässig! (IBR 2010, 659)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 620
  • VBlBW 2011, 97
  • BauR 2010, 1809
  • BauR 2010, 1809 IBR 2010, 659 (Leitsatz, Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 06.02.2003 - 4 BN 5.03

    Baugenehmigung für den Bau eines Jungviehstalles - Erforderlichkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08
    Legt man die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 06.02.2003 (- 4 BN 5.03 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 116) zugrunde, bestehen zumindest Bedenken an der Erforderlichkeit der Planung.

    Nach der genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 06.02.2003, a.a.O.) ist ein Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 BauGB auch dann unwirksam, wenn die Verwirklichung der Planung auf unabsehbare Zeit an unüberwindlichen immissionsschutzrechtlichen Hindernissen scheitert.

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08
    Bei den genannten Abwägungsfehlern handelt es sich um "wesentliche Punkte" im Sinne des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, denn das Lärmschutzkonzept und die klimaökologischen Auswirkungen der Planung waren in der konkreten Planungssituation für die Abwägung von Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, NVwZ 2008, 899).

    Dies ist immer dann anzunehmen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Abwägungsvorgang die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08
    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, die "Siedlungspolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338).

    Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, a.a.O.) oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 2 A 19.07

    Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08
    Denn nach der Planbegründung beurteilt sich maßgeblich, ob der Plangeber die Voraussetzungen für eine Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung zu Recht angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.1995 - 4 NB 42.93 -, Buchholz 406.12 § 17 BauNVO Nr. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.11.2009 - 2 A 19.07 -, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08
    Ein Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB als besonderer Ausprägung des Abwägungsgebots des § 1 Abs. 7 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.08.2002 - 4 C 5/01 - BVerwGE 117, 25; Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O. § 2 Rn 99) vermag der Senat nicht zu erkennen.
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08
    73 Die Grenze zur Gesundheitsgefährdung, die nach der Rechtsprechung allgemein ab 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht angenommen wird (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13.05.2009 - 9 A 72.07 -, BVerwGE 134, 45), überschreitet der Verkehrslärm nach den schalltechnischen Berechnungen (noch) nicht, so dass ein Tätigwerden der Behörde nach § 47 Abs. 1 LBO aus Gründen der verfassungsrechtlichen Gesundheitsschutzpflicht des Staates nicht gerechtfertigt wäre.
  • BVerwG, 12.11.1987 - 4 B 216.87

    Anspruch auf Löschung einer öffentlich-rechtlichen Baulast - Überprüfung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08
    Offen bleiben kann insbesondere, ob das Freizeitlärmproblem in zulässiger Weise durch Übernahme einer Baulast durch die Eigentümerin des südlich des Plangebiets gelegenen Grundstücks Flst.-Nr. ... gelöst werden konnte, mit der sie darauf verzichtet, die auf ihrem Grundstück bauplanungsrechtlich festgesetzte private Tennisanlage zu errichten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12.11.1987 - 4 B 216.87 -, Buchholz 406.17 BauordnungsR Nr. 24; Beschluss vom 02.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.09.2009 - 3 S 1773/07 -, VBlBW 2010, 41).
  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08
    Denn nicht nur die Festsetzung des konkreten Maßes der baulichen Nutzung im Rahmen des § 17 Abs. 1 BauNVO, sondern auch die Überschreitung der Obergrenzen steht im gestaltenden Ermessen der Gemeinde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.01.1996 - 4 NB 1/96 - NVwZ-RR 1997, 83).
  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08
    Je weiter aber die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, desto gewichtiger müssen die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und desto mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zur Verfügung stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern (BVerwG, Urteil vom 22.03.2007 - 4 CN 2.06 -, BVerwGE 128, 238).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1997 - 3 S 2023/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Überschreitung der Obergrenzen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08
    Objektiv betrachtet könnten - folgt man den Ausführungen der Antragsgegnerin - möglicherweise Gründe und Umstände vorliegen, die ein Überschreiten der Obergrenzen des § 17 Abs. 1 BauNVO rechtfertigen (vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 10.12.1997 - 3 S 2023/97 -, BauR 1998, 977).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 4 BN 6.07

    Verwaltungserichtliche Behandlung eines Beweisantrags und Voraussetzungen der

  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 3 S 1773/07

    Bindende Berufungszulassung durch Einzelrichter; Unzulässigkeit von Baulasten mit

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09

    Trennungsgebot; Konfliktlösung; Nachsteuerung

  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie;

  • BVerwG, 26.01.1994 - 4 NB 42.93

    Überprüfung einer Vorschrift in einem Normenkontrollverfahren - Aufstellung eines

  • BVerwG, 02.12.2009 - 4 B 74.09

    Bestehen einer dinglichen Wirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 8 S 1338/97

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren trotz prognostizierter verbesserter

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1338/95

    Zu den Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs wegen Beeinträchtigung des

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: klimatologische Auswirkungen eines

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06

    Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06

    Straßenplanung; Verkehrslärm; Antragsbefugnis eines Anwohners; öffentliche

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10

    Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan

    Mit diesem normativ verbindlichen - und nicht nur hinweisenden - Inhalt sind die Schallschutzvorkehrungen geeignet, die Lärmproblematik zu lösen und bilden die für eine Umsetzung im Rahmen des Planvollzugs erforderliche Rechtsgrundlage (vgl. Urteil des Senats vom 20.05.2010 - 3 S 2099/08 -, VBlBW 2010, 97 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg kann es ein Ermittlungs- und Bewertungsdefizit darstellen, wenn eine Gemeinde ein neues Wohngebiet plant und Teilen des Baugebiets eine Überschreitung der Lärmorientierungswerte der DIN 18005 zumutet, sich aber keine Gedanken über die Schutzbedürftigkeit von Außenwohnbereichen macht (Urteil vom 17.06.2010 - 5 S 884/09 -, BauR 2011, 80 ff., Urteil vom 20.05.2010 - 3 S 2099/08 -, VBlBW 2011, 97 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 10 A 10.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan zur Errichtung von Seniorenzentrum auf ehemaligem

    Voraussetzung dafür ist aber, dass der Bebauungsplan bereits die richtigen Weichenstellungen enthält, denn mit einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren können die Festsetzungen eines Bebauungsplans nur noch feingesteuert oder nachgesteuert, nicht aber korrigiert oder vollständig ersetzt werden (vgl. VGH BW, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 S 2099/08 -, VBlBW 2011, 97, juris Rn. 71 m.w.N.).

    Dass diese Voraussetzungen hier erfüllt wären, ist nicht ersichtlich, da der Bebauungsplan keine entsprechenden Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB trifft (vgl. zu einer entsprechenden Fallgestaltung auch VGH BW, Urteil vom 20. Mai 2010, a.a.O., Rn. 73).

  • OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Errichtung von Mehrfamilienhäusern;

    Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmenden Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung [grundlegend: BVerwG Urteil vom 15.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309; des Weiteren VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.5.2010 - 3 S 2099/08 -, juris] darauf zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat (kein Abwägungsausfall), ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste (kein Abwägungsdefizit), ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist (keine Abwägungsfehleinschätzung) und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrem objektiven Gewicht in einem angemessenen Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen

    Im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 BauGB ist aber anerkannt, dass Festsetzungen in Bebauungsplänen, deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit an unüberwindlichen sachlichen oder rechtlichen Hindernissen scheitert, mangels Erforderlichkeit unwirksam sind (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 06.02.2003 - 4 BN 5.03 -, Buchholz 406.11, § 1 BauGB Nr. 116; s. auch Urteil d. Senats vom 20.05.2010 - 3 S 2099/08 - juris).
  • VG Freiburg, 16.07.2013 - 4 K 497/13

    Baugenehmigung für den Neubau eines Geschäftshauses mit Tiefgarage; summarische

    Ferner müssen im Bebauungsplan bereits die richtigen Weichenstellungen enthalten sein, denn mit einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren können die Festsetzungen eines Bebauungsplans nur noch feingesteuert oder nachgesteuert, nicht aber korrigiert oder vollständig ersetzt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2010 - 3 S 2099/08 -, juris).
  • VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15

    Baurecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Nachbarwiderspruch gegen

    In diesem Sinne aber werden im Planungsrecht nicht nur die im Zusammenhang mit der Nutzung einer geplanten Landebahnanlage direkt von Flugzeugen im Landeanflug ausgelösten Windverwirbelungen (sog. "Wirbelschleppen") als planungsrechtlich zu berücksichtigende Störungen angesehen (vgl. etwa BayVGH, U. v. 19.2.2014 - 8 A 11.40040 -, BayVBl. 2016, 155 = juris, Rn.563 - 575; siehe auch HessVGH, U. v. 21.8.2009 - 11 C 227/08.T, NVwZ 2010, 334 = juris, Rn. 1197), sondern auch die " Verminderungen von Windgeschwindigkeiten und Kaltluftabflüssen/Frischluft-zuflüssen " durch Bauvorhaben, welche durch ihre " riegelartige Lage im Windstrom " bestimmte " Winde behindern, blockieren oder umlenken " und sich dadurch nachteilig auf das Kleinklima und mittelbar auf die gesunden Wohnverhältnisse auswirken könnten (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 9.2.1995 - 3 S 3407/94 -, NVwZ-RR 1995, 561 = juris, Rn. 3 - 9 und U. v. 20.5.2010 - 3 S 2099/08 -, VBlBW 2011, 97 = juris, Rn. 34, 35, 45 - 49; zum Wind als Teil-Faktor des Begriffs "Klima" i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB siehe E/Z/B/K, a.a.O., Rn. 144b zu § 1 BauGB und Rn. 114 ff. zu § 1 BauGB zum Begriff "gesunde Wohnverhältnisse" iSd. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB; siehe auch Ziff. 3.4.2 "Städtebauliche Klimafibel Online - Hinweise für die Bauleitplanung", Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Bad.-Württ - www.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2018 - 2 D 80/16

    Städtebauliche Erforderlichkeit des Bebauungsplans zum Ausbau einer Straße zur

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. Mai 2017 - 2 D 120/14.NE -, juris Rn. 42 ff.; siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 S 2099/08 -, juris Rn .
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   VGH Baden-Württemberg, 19.05.2010 - 3 S 2099/08   

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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 3 S 1873/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Bürgerbeteiligung - Artenschutz im

    b) Darüber hinaus ist der Antragsteller auch in dem von ihm geltend gemachten Belang des Klimaschutzes abwägungserheblich betroffen (vgl. zur Veränderung des Kleinklimas als abwägungserheblichem Belang Urteil des Senats vom 19.05.2010 - 3 S 2099/08 -, juris).
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