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   VGH Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 3 S 213/94   

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VGH Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 3 S 213/94 (https://dejure.org/1996,7042)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.09.1996 - 3 S 213/94 (https://dejure.org/1996,7042)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. September 1996 - 3 S 213/94 (https://dejure.org/1996,7042)
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  • openjur.de

    Ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans; Änderungen des Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1995 - 8 S 1806/94

    Ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans; Unbeachtlichkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 3 S 213/94
    Die Unterzeichnung des den Satzungsbeschluß enthaltenden Gemeinderatsprotokolls durch den Bürgermeister genügt für eine ordnungsgemäße Ausfertigung des Bebauungsplans, sofern in dem Beschluß auf die Bestandteile der Satzung in einer Weise Bezug genommen ist, die Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausschließt (wie VGH Baden-Württemberg, NK-Beschluß vom 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -).

    Zwar kann - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - auch die Unterzeichnung des den Satzungsbeschluß enthaltenden Gemeinderatsprotokolls durch den Bürgermeister für eine rechtswirksame Ausfertigung genügen (vgl VGH Bad-Württ, NK-Beschluß vom 20.1.1995 - 8 S 1806/94 - mwN).

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 3 S 213/94
    Ungeachtet der Frage, ob eine rückwirkende Inkraftsetzung deshalb nicht möglich ist, weil das Abwägungsergebnis wegen nachträglichen Änderungen nicht mehr haltbar ist (vgl hierzu BVerwG, Beschluß vom 18.12.1995 - 4 NB 30.95), und der Frage, ob die Antragsgegnerin prüfen muß, ob Änderungen der Sach- und Rechtslage die ursprüngliche Abwägung so grundlegend berühren können, daß sie eine neue Sachentscheidung durch neue Abwägung erforderlich machen (vgl hierzu BVerwG, Beschluß vom 3.7.1995 - 4 NB 11.95 -, Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 4), ist jedenfalls nach wie vor unklar, mit welchen Änderungen der Gemeinderat der Antragsgegnerin damals den Lageplan beschlossen hat, so daß es der Antragsgegnerin nicht möglich sein dürfte, zu beurkunden, daß der zu verkündende Norminhalt mit dem tatsächlich beschlossenen übereinstimmt.
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 3 S 213/94
    Ungeachtet der Frage, ob eine rückwirkende Inkraftsetzung deshalb nicht möglich ist, weil das Abwägungsergebnis wegen nachträglichen Änderungen nicht mehr haltbar ist (vgl hierzu BVerwG, Beschluß vom 18.12.1995 - 4 NB 30.95), und der Frage, ob die Antragsgegnerin prüfen muß, ob Änderungen der Sach- und Rechtslage die ursprüngliche Abwägung so grundlegend berühren können, daß sie eine neue Sachentscheidung durch neue Abwägung erforderlich machen (vgl hierzu BVerwG, Beschluß vom 3.7.1995 - 4 NB 11.95 -, Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 4), ist jedenfalls nach wie vor unklar, mit welchen Änderungen der Gemeinderat der Antragsgegnerin damals den Lageplan beschlossen hat, so daß es der Antragsgegnerin nicht möglich sein dürfte, zu beurkunden, daß der zu verkündende Norminhalt mit dem tatsächlich beschlossenen übereinstimmt.
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 3 S 213/94
    Der Antrag ist zulässig, insbesondere ist die Antragstellerin gemäß § 47 Abs. 2 VwGO antragsbefugt, da ihr Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt und dieser somit Inhalt und Schranken ihres Eigentums bestimmt (vgl insbesondere: BVerwG, Beschluß vom 6.1.1993 - 4 NB 38.92 -, DVBl 1993, 448 = NVwZ 1993, 561 = BRS 55, Nr. 26).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 3 S 213/94
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin hat die Antragstellerin auch nicht ihre Antragsbefugnis verwirkt (vgl hierzu BVerwG, Beschluß vom 23.1.1992 - 4 NB 2.90 -, NVwZ 1992, 974, 975; Beschluß vom 18.12.1995 - 4 NB 14.89 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89

    Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.1996 - 3 S 213/94
    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin hat die Antragstellerin auch nicht ihre Antragsbefugnis verwirkt (vgl hierzu BVerwG, Beschluß vom 23.1.1992 - 4 NB 2.90 -, NVwZ 1992, 974, 975; Beschluß vom 18.12.1995 - 4 NB 14.89 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Bürgermeister

    Aufgabe der rechtsstaatlich gebotenen Ausfertigung ist es zu gewährleisten, dass die Übereinstimmung des Inhalts des als Satzung beschlossenen Bebauungsplans mit dem Willen des gemeindlichen Beschlussorgans durch das hierfür zuständige Organ geprüft und bestätigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204, 207; Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 22.92 -, NVwZ 1994, 1010; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.09.1996 - 3 S 213/94 - Beschluss vom 16.05.1997 - 5 S 905/97 - Beschluss vom 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, BWGZ 1995, 217; Schenk, Die Rechtsprechung zur Ausfertigung von Bebauungsplänen, VBlBW 1999, 161, 162 - m.w.N.).

    Ausreichend ist vielmehr, dass der Satzungsbeschluss durch Unterzeichnung des ihn enthaltenden Gemeinderatsprotokolls ordnungsgemäß ausgefertigt ist und in dem Beschluss in einer Weise auf sonstige Bestandteile der Satzung Bezug genommen wird, die Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausschließen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.1995, a.a.O. und vom 26.06.1995 - 8 S 853/95 - sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.09.1996 - 3 S 213/94 - und Beschluss vom 16.05.1997 - 5 S 905/97 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 3 S 2290/07

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Unterzeichnung eines Ratsprotokolls

    Vielmehr reicht es nach inzwischen übereinstimmender Rechtsprechung aller Bausenate des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg aus, dass der Satzungsbeschluss in der Weise ausgefertigt wird, dass das ihn enthaltende Gemeinderatsprotokoll ordnungsgemäß ausgefertigt ist und dass in dem in Bezug genommenen Satzungsbeschluss, gewissermaßen als "gedankliche Schnur", auf die sonstigen Bestandteile in einer Weise Bezug genommen wird, die Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausschließt (vgl. etwa Beschluss vom 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, ESVGH 45, 316; NK-Urteil vom 24.09.1996 - 3 S 213/94 - sowie zuletzt Urteil vom 19.09.2006 - 8 S 1989/05 -, VBlBW 2007, 303).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - 5 S 989/96

    Unzulässigkeit eines Taubenhauses im reinen Wohngebiet

    Weder trägt der dem Senat vorliegende Lageplan zum Bebauungsplan einen Ausfertigungsvermerk des Bürgermeisters bzw. des damaligen Amtsverwesers der Beklagten, noch liegt eine nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs für eine rechtswirksame Ausfertigung genügende Unterzeichnung des den Satzungsbeschluß enthaltenden Gemeinderatsprotokolls vom 27.11.1972 durch den Bürgermeister vor (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 20.01.1995 - 8 S 1806/94 - u. NK-Urt. v. 24.09.1996 - 3 S 213/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 3 S 183/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung einer Lagerhalle

    Vielmehr reicht es nach einhelliger Rechtsprechung aller Bausenate des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg aus, dass das den Satzungsbeschluss enthaltende Gemeinderatsprotokoll ordnungsgemäß ausgefertigt ist und dass in diesem Beschluss, gewissermaßen als "gedankliche Schnur", auf die sonstigen Bestandteile in einer Weise Bezug genommen wird, die Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausschließt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.2.2009 - 3 S 2290/07 - VBlBW 2009, 466; Urt. v. 24.1.2013 - 5 S 913/11 - juris; Beschl. v. 20.1.1995 - 8 S 1806/94 - ESVGH 45, 316; NK-Urteil vom 24.9.1996 - 3 S 213/94 - juris sowie Urt. v. 19.9.2006 - 8 S 1989/05 - VBlBW 2007, 303).
  • VG Freiburg, 15.10.2020 - 4 K 1251/20

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Dabei genügt es zur ordnungsgemäßen Ausfertigung eines Bebauungsplans, dass der Satzungstext oder das den Satzungsbeschluss enthaltende Gemeinderatsprotokoll vom (Ober-)Bürgermeister eigenhändig unterschrieben und nicht auch die Planbestandteile selbst ausgefertigt wurden (VGH Bad-Württ., Beschl. v. 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, juris; Urt. v. 24.09.1996 - 3 S 213/94 -, juris Rn. 15 ff.; Urt. v. 19.09.2006 - 8 S 1989/05 -, juris Rn. 33; Urt. v. 09.02.2009 - 3 S 2290/07 -, juris Rn. 25).

    Letzteres ist wegen des Gebots der Rechtssicherheit und Normklarheit vor allem deshalb erforderlich, weil insbesondere Lagepläne im Laufe eines Bebauungsplanverfahrens geändert werden und nicht jede Änderung in den endgültigen Satzungsbeschluss einfließen muss (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.09.1996 - 3 S 213/94 -, juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1997 - 5 S 1564/95

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens;

    Darüber hinaus hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (vgl. NK-Beschl. v. 20.01.1995 - 8 S 1806/94; NK-Urt. v. 24.09.1996 - 3 S 213/94) entschieden, daß auch die Unterzeichnung des den Satzungsbeschluß enthaltenden Gemeinderatsprotokolls durch den Bürgermeister für eine ordnungsgemäße Ausfertigung des Bebauungsplans genügt, sofern in dem Beschluß auf die Bestandteile der Satzung in einer Weise Bezug genommen ist, die Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausschließt.
  • VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01

    Nachbarschutz durch hintere Baugrenzen.

    Für eine ordnungsgemäße Ausfertigung des Bebauungsplans genügt aber auch die Unterzeichnung des den Satzungsbeschluss enthaltenen Gemeinderatsprotokolls, sofern in dem Beschluss die Bestandteile der Satzung in einer Weise bezeichnet sind, dass Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausgeschlossen sind (VGH Bad.-Württ., NK-Beschluss vom 20.01.1995 - 8 S 1806/94 - NK-Urteil vom 09.09.1996 - 3 S 213/94 - Urteil vom 24.09.1999 - 5 S 823/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1998 - 8 S 882/98

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Festsetzung einer Baugebietsart, die es

    Der Beschluß selbst ist durch den Beglaubigungsvermerk des Bürgermeisters vom 6.2.1968 auf dem von der Beigeladenen vorgelegten Auszug aus der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 3.2.1968 ausreichend ausgefertigt (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 24.9.1996 - 3 S 213/94; Beschluß v. 16.5.1997 - 5 S 905/97; Normenkontrollbeschluß des Senats vom 20.1.1995, a.a.O.; so auch schon: VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 1.9.1987 - 10 S 1596/87 -, BWGZ 1988, 86).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96

    Seniorenpflegeheim im Gewerbegebiet

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (NK-Beschl. v. 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, BWGZ 1995, 217; NK-Urt. v. 24.09.1996 - 3 S 213/94) genügt die Unterzeichnung des den Satzungsbeschluß enthaltenden Gemeinderatsprotokolls durch den Bürgermeister für die ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans, sofern in dem Beschluß die Bestandteile des Plans in einer Weise bezeichnet sind, daß Zweifel an der Identität des Plans nicht bestehen.
  • VG Gera, 18.05.1998 - 4 E 785/98

    Erteilung einer Baugenehmigung ohne sanierungsrechtliche Genehmigung; Abwehrrecht

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  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1999 - 5 S 823/97

    Zulässigkeit einer bedingten unselbständigen Anschlußberufung; Ausfertigung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1997 - 5 S 985/97

    Keine Auswirkungen eines Abänderungsantrages nach VwGO § 80 Abs 7 S 2 auf einen

  • VG Stuttgart, 05.12.2003 - 3 K 1418/03

    Rechtzeitige Geltendmachung von Einwendungen gegen den Bebauungsplan

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