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   OVG Berlin, 12.05.2003 - 3 S 22.02   

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https://dejure.org/2003,67414
OVG Berlin, 12.05.2003 - 3 S 22.02 (https://dejure.org/2003,67414)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.05.2003 - 3 S 22.02 (https://dejure.org/2003,67414)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. Mai 2003 - 3 S 22.02 (https://dejure.org/2003,67414)
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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 MB 38/22

    Auslegung eines Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei einer

    Das Gericht hat nicht an die Stelle dessen, was der Antragsteller erklärtermaßen will, das gesetzt, was er - nach Meinung des Gerichts - "wollen sollte" (so OVG Berlin, Beschl. v. 12.05.2003 - 3 S 22.02 -, juris Rn. 5, 6).

    Für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird allerdings angenommen, dass das Gericht den Antrag lediglich auslegen, aber nicht umdeuten dürfe, weil die Anträge unterschiedlichen Zwecken dienten und Aussetzungs- und Anordnungsverfahren sich in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen so erheblich voneinander unterscheiden würden, dass es dem anwaltlich vertretenen Antragsteller überlassen bleiben müsse, für welche Verfahrensart er sich entscheide (OVG Münster, Beschl. v. 19.02.2004 - 18 B 522/03 -, juris Rn. 8 ff.; OVG Berlin, Beschl. v. 12.05.2003 - 3 S 22.02 -, juris Rn. 7; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2017, § 20 Rn. 270 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2007 - 5 N 52.05

    Auslegung eines Klagebegehrensim verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Abgrenzung

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat den von der Klägerin zitierten Beschluss vom 12. Mai 2003 (- OVG 3 S 22.02 -, Juris Rn. 5) auf die Grenzen der Auslegung gestützt und tragend darauf abgestellt, dass § 88 VwGO den Richter nicht legitimiere, bei der Auslegung an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen wolle, das zu setzen, was sie - nach Meinung des Richters - zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte.

    Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin (- OVG 3 S 22.02 -, Juris) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg (- 2 A 417.01 -, Juris) betrafen schon keine Fälle anwaltlich nicht vertretener Antragsteller bzw. Kläger, so dass entsprechende Ausführungen zu daraus folgenden Besonderheiten nicht tragend waren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2009 - 8 B 933/09

    Erteilung im Wege der einstweiligen Anordnung einer Ausnahmegenehmigung zum

    Antrags: BVerfG, Beschluss vom 16.3.1999 - 2 BvR 2131/95 -, DVBl. 1999, 1204 = juris Rn. 26; BayVGH, Beschluss vom 15.11.2002 - 10 CE 02.1467 -, juris Rn. 7; OVG Berlin, Beschluss vom 12.5.2003 - 3 S 22.02 -, juris Rn. 7; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 88 Rn. 3; Ortloff/Riese, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 88 Rn. 16.
  • OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10

    Auslösung der Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Den von einem - wie hier - anwaltlich vertretenen Antragsteller gestellten Antrag darf das Gericht zwar auslegen, aber im Allgemeinen nicht umdeuten (herrschende Meinung, vgl. OVG NRW vom 19.02.2004 - 18 B 522/03 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 12.05.2003 - 3 S 22.02 -, juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., S. 107 Rn. 271; aA Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 21 und § 123 Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - 12 S 106.13

    Abschiebungsschutz; Eilantrag; Antragsbegehren; Auslegung; Umdeutung; anwaltliche

    Ein Fall, in dem der Wesensgehalt einer nach § 88 VwGO zulässigen Auslegung überschritten wird, wenn das Gericht an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das setzt, was sie - nach Meinung des Gerichts - "wollen sollte" (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2003 - OVG 3 S 22.02 - juris Rn. 5 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 29. August 1989 - 8 B 9/89 - juris Rn. 2), liegt nicht vor.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2020 - 3 MR 73/20

    Umdeutung eines Antrags auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Norm in

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eine erfolgsorientierte Auslegung des anwaltlich formulierten Antrags den Weg für das Obsiegen zu ebnen (OVG Berlin, Beschl. v. 12.05.2003 - 3 S 22.02 -, juris Rn. 6).
  • VG Potsdam, 23.06.2021 - 3 L 179/21
    Die Kammer ist weder gehalten, den durch einen Rechtsanwalt nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellten Antrag als einen solchen gemäß § 123 VwGO auszulegen noch in einen solchen umzudeuten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Mai 2003 - OVG 3 S 22/02 -, n.V.).
  • OVG Berlin, 26.11.2003 - 6 S 343.03

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Antragsänderung im Beschwerdeverfahren;

    Eine Umdeutung des anwaltlich gestellten Antrages kommt nicht in Betracht (Beschluss des Senats vom 18. Juni 2003 - OVG 6 S 161.03-; OVG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2003 - OVG 3 S 22.02 -, AuAS 2003, 138).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2004 - 3 M 268/04

    Nachbarschützende Wirkung der brandschutzrechtlichen Vorschriften der

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  • VG Regensburg, 03.04.2018 - RO 5 K 17.1805

    Mangels berechtigten Interesses unzulässige Fortsetungsfeststellungsklage

    § 88 VwGO legitimiert den Richter jedoch nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und dabei an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie - nach Meinung des Richters - zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 1989 - 8 B 9/89 und OVG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2003 - 3 S 22.02).
  • VG Würzburg, 02.01.2018 - W 7 S 17.33934

    Erfolgloses Eilbegehren georgischer Staatsangehöriger gegen negative

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - 12 S 106.13

    Abschiebungsschutz; Eilantrag; Antragsbegehren; Auslegung; Umdeutung; anwaltliche

  • OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 1 ME 279/10

    Vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerdeverfahren, Umdeutung, Aufenthaltserlaubnis,

  • VG München, 21.06.2010 - M 25 S 10.1544

    Unstatthafter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; illegale

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