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   LG Arnsberg, 18.05.2005 - 3 S 22/05   

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LG Arnsberg, 18.05.2005 - 3 S 22/05 (https://dejure.org/2005,27565)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 18.05.2005 - 3 S 22/05 (https://dejure.org/2005,27565)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 3 S 22/05 (https://dejure.org/2005,27565)
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  • LG Konstanz, 28.07.2004 - 11 S 31/04

    E-Commerce: Widerruf einer unwahren Tatsachenbehauptung im Bewertungssystem einer

    Auszug aus LG Arnsberg, 18.05.2005 - 3 S 22/05
    Ist der Wahrheitsgehalt der Tatsache im Zeitpunkt der Äußerung ungewiss, trifft den Äußernden eine erweiterte Darlegungslast, aufgrund welcher Erkenntnisse und Grundlagen er seine Äußerung getätigt hat (Palandt/Thomas, 62. Aufl., § 823 Rn. 189 a; LG Konstanz, NJW-RR 2004, 1635, 1636); kommt er dieser nicht nach, ist seine Tatsachenbehauptung als unwahr zu behandeln (Palandt/Thomas, 62. Aufl., § 823 Rn. 101, 198 a).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Arnsberg, 18.05.2005 - 3 S 22/05
    Nach der über § 823 Abs. 2 BGB ins Zivilrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB müsste grundsätzlich der Beklagte die Wahrheit seiner Tatsachenbehauptung beweisen (vgl. dazu: BGH, NJW 1996, 1131, 1133).
  • AG Werl, 13.01.2005 - 4 C 733/04

    Unterlassung der Äußerung über eine im Internet verkaufte und gelieferte Ware als

    Auszug aus LG Arnsberg, 18.05.2005 - 3 S 22/05
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.01.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Werl - 4 C 733/04 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Arnsberg, 18.05.2005 - 3 S 22/05
    Nur ausnahmsweise sind Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG gerechtfertigt, wenn es sich um nicht erweislich wahre Tatsachen handelt und der Äußernde sich auf unwidersprochene Pressemitteilungen bezieht (BVerfGE 85, 1).
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