Rechtsprechung
LG Arnsberg, 18.05.2005 - 3 S 22/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Widerruf einer Äußerung im Bewertungsforum des Internetauktionshauses eBay; Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Werl, 13.01.2005 - 4 C 733/04
- LG Arnsberg, 18.05.2005 - 3 S 22/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Konstanz, 28.07.2004 - 11 S 31/04
E-Commerce: Widerruf einer unwahren Tatsachenbehauptung im Bewertungssystem einer …
Auszug aus LG Arnsberg, 18.05.2005 - 3 S 22/05
Ist der Wahrheitsgehalt der Tatsache im Zeitpunkt der Äußerung ungewiss, trifft den Äußernden eine erweiterte Darlegungslast, aufgrund welcher Erkenntnisse und Grundlagen er seine Äußerung getätigt hat (…Palandt/Thomas, 62. Aufl., § 823 Rn. 189 a; LG Konstanz, NJW-RR 2004, 1635, 1636); kommt er dieser nicht nach, ist seine Tatsachenbehauptung als unwahr zu behandeln (…Palandt/Thomas, 62. Aufl., § 823 Rn. 101, 198 a). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Arnsberg, 18.05.2005 - 3 S 22/05
Nach der über § 823 Abs. 2 BGB ins Zivilrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB müsste grundsätzlich der Beklagte die Wahrheit seiner Tatsachenbehauptung beweisen (vgl. dazu: BGH, NJW 1996, 1131, 1133). - AG Werl, 13.01.2005 - 4 C 733/04
Unterlassung der Äußerung über eine im Internet verkaufte und gelieferte Ware als …
Auszug aus LG Arnsberg, 18.05.2005 - 3 S 22/05
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.01.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Werl - 4 C 733/04 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:. - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Arnsberg, 18.05.2005 - 3 S 22/05
Nur ausnahmsweise sind Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG gerechtfertigt, wenn es sich um nicht erweislich wahre Tatsachen handelt und der Äußernde sich auf unwidersprochene Pressemitteilungen bezieht (BVerfGE 85, 1).