Rechtsprechung
LG Limburg, 19.06.2020 - 3 S 22/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- verkehrsanwaelte.de
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Verkehrssicherheit wiederherstellende Teilreparatur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Limburg, 21.01.2020 - 4 C 610/19
- LG Limburg, 19.06.2020 - 3 S 22/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus LG Limburg, 19.06.2020 - 3 S 22/20
Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (BGHZ 154, 395 [400] = NJW 2003, 2085 und 162, 161 [167] = NJW 2005, 1108). - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus LG Limburg, 19.06.2020 - 3 S 22/20
Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (BGHZ 154, 395 [400] = NJW 2003, 2085 und 162, 161 [167] = NJW 2005, 1108). - BGH, 08.12.2009 - VI ZR 119/09
Ersatz von Reparaturaufwand 30 % über dem Wiederbeschaffungswert
Auszug aus LG Limburg, 19.06.2020 - 3 S 22/20
Reparaturkosten für eine Teilreparatur, die über dem Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs liegen und den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, können in diesen Fällen ebenfalls nur dann zuerkannt werden, wenn diese Reparaturkosten konkret angefallen sind oder wenn der Geschädigte nachweisbar wertmäßig in einem Umfang repariert hat, der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt; anderenfalls ist die Höhe des Ersatzanspruchs auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (BGHZ 162, 170 = NJW 2005, 1110; BGH - 8.12.2009 - VI ZR 119/09 - NZV 2010, 195, beck-online). - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus LG Limburg, 19.06.2020 - 3 S 22/20
Reparaturkosten für eine Teilreparatur, die über dem Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs liegen und den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, können in diesen Fällen ebenfalls nur dann zuerkannt werden, wenn diese Reparaturkosten konkret angefallen sind oder wenn der Geschädigte nachweisbar wertmäßig in einem Umfang repariert hat, der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt; anderenfalls ist die Höhe des Ersatzanspruchs auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (BGHZ 162, 170 = NJW 2005, 1110; BGH - 8.12.2009 - VI ZR 119/09 - NZV 2010, 195, beck-online).