Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 3 S 2407/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Konkurrentenstreit über Zulassung zum Linienverkehr; Finanzierungsvereinbarung; vorläufiger Rechtsschutz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswahlkriterien bei der Vergabe einer Personenbeförderungslinie an ein privates Verkehrsunternehmen; Anforderungen an das Auswahlermessen der Genehmigungsbehörde bezüglich der Verkehrsbedienungen anbietenden Bewerber; Finanzierbarkeit eines Projekts als ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PBefG § 13; VwGO § 123
Einstweilige Anordnung, Gewerblicher Straßenverkehr ( GüKG , PBefG ): Anordnungsgrund, Bewerberauswahl, Finanzierungsvereinbarung, Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, ÖPNV, Sicherungsanordnung, Verkehrsbedienung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 3 S 2407/05
Papierfundstellen
- ESVGH 56, 157
- VBlBW 2006, 240
- DÖV 2006, 484
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03
Versagung einer Genehmigung zum Linienverkehr - Zuverlässigkeit des Unternehmers; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 3 S 2407/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen nach Ablauf einer Linienverkehrsgenehmigung bei einem Antrag auf Erteilung einer neuen Genehmigung für dieselbe Linie sämtliche Zulassungsvoraussetzungen neu geprüft werden und steht jedem Mitbewerber, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung hat, ein Klagerecht gegen die einem anderen Unternehmer erteilte Genehmigung zu, wenn hierdurch die Wahrnehmung seines Anspruchs praktisch verhindert wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, DVBl. 2004, 83).Dabei ist in erster Linie darauf abzustellen, wer die bessere Verkehrsbedienung anbietet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.2003 - a.a.O. -).
- BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99
Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 3 S 2407/05
Der Effektivität dieser Rechtsschutzmöglichkeit steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PBefG die zu erwartenden Defizite aus dem zur Genehmigung gestellten Linienverkehr - die sich bei der Beigeladenen möglicherweise bei Unwirksamkeit der Finanzierungsvereinbarung ergeben könnten - nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.2000 - 3 C 6/99 -, DVBl. 2000, 1614). - VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05
Linienverkehr; Zulassung; Konkurrentenstreit; Finanzierungsvereinbarung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 3 S 2407/05
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. Oktober 2005 - 1 K 1394/05 - wird zurückgewiesen.
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06
Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Auch der auf eine Gleichbehandlung der Wettbewerber ausgerichtete Genehmigungswettbewerb kann eine Prüfung der Finanzierung erforderlich machen, in dem die Ernsthaftigkeit und Realisierbarkeit der von den Bewerbern angebotenen Verkehrsbedienung geprüft wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2006 - 3 S 2407/05 -, VBlBW 2006, 240). - VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05
Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen
Erfüllen mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG und liegt kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vor, kann jedoch nur einer der Bewerber zum Zug kommen, hat die Genehmigungsbehörde nach Ermessen auszuwählen und zu entscheiden, wem sie die Genehmigung erteilt, wobei vorrangig die öffentlichen Verkehrsinteressen einschließlich der Frage der Kostengünstigkeit zu berücksichtigen und die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber nach § 13 Abs. 3 PBefG "angemessen" zu berücksichtigen sind (…BVerwG, Urt. v. 17.01.1969, - VII C 74.67 - BVerwGE 31, 184; Beschl. v. 18.06.1998, 1998 - 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 S. 3;… Beschl. v. 06.04.2000, a. a. O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995, 3 S 886/94 - TranspR 1997, und Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.02.2006 - 3 S 2407/05, VBlBW 2006, 240;… VG Freiburg, Urt. v. 18.12.2002 - 1 K 2400/99). - VG Karlsruhe, 28.04.2009 - 5 K 424/07
Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bei mehreren Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG und liegt kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vor, kann jedoch nur einer der Bewerber zum Zug kommen, hat die Genehmigungsbehörde nach Ermessen auszuwählen und zu entscheiden, wem sie die Genehmigung erteilt, wobei die öffentlichen Verkehrsinteressen einschließlich der Frage der Kostengünstigkeit vorrangig und die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber nach § 13 Abs. 3 PBefG "angemessen" zu berücksichtigen sind (…BVerwG, Urt. v. 17.01.1969 - VII C 74.67 - BVerwGE 31, 184; Beschl. v. 18.06.1998 - 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 S. 3;… Beschl. v. 06.04.2000 a. a. O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995 - 3 S 886/94 - TranspR 1997; Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 - Beschl. v. 01.02.2006 - 3 S 2407/05, VBlBW 2006, 240;… VG Freiburg, Urt. v. 18.12.2002 - 1 K 2400/99).
- VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.690
Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab
Derjenige Bewerber, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung geltend macht und dem durch die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an einen Dritten die Wahrnehmung dieses Anspruchs praktisch verhindert wird, unterfällt ebenso dem Schutzbereich der Norm, weshalb auch in diesem Fall § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG drittschützende Wirkung zukommt (BVerwG vom 6.4.2000, NVwZ 2001, 322 [BVerwG 06.04.2000 - 3 C 6/99] ; VGH BW vom 1.2.2006, VBlBW 2006, 240). - VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.689
Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab
Derjenige Bewerber, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung geltend macht und dem durch die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an einen Dritten die Wahrnehmung dieses Anspruchs praktisch verhindert wird, unterfällt ebenso dem Schutzbereich der Norm, weshalb auch in diesem Fall § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG drittschützende Wirkung zukommt (BVerwG vom 6.4.2000, NVwZ 2001, 322 [BVerwG 06.04.2000 - 3 C 6/99] ; VGH BW vom 1.2.2006, VBlBW 2006, 240). - VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.688
Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab
Derjenige Bewerber, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung geltend macht und dem durch die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an einen Dritten die Wahrnehmung dieses Anspruchs praktisch verhindert wird, unterfällt ebenso dem Schutzbereich der Norm, weshalb auch in diesem Fall § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG drittschützende Wirkung zukommt (BVerwG vom 6.4.2000, NVwZ 2001, 322; VGH BW vom 1.2.2006, VBlBW 2006, 240). - VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 K 07.1357
Linienverkehrsgenehmigung; Konkurrentenantrag; vorhandener Unternehmer; …
Derjenige Bewerber, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung geltend macht und dem durch die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an einen Dritten die Wahrnehmung dieses Anspruchs praktisch verhindert wird, unterfällt ebenso dem Schutzbereich der Norm, weshalb auch in diesem Fall § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG drittschützende Wirkung zukommt (BVerwG vom 6.4.2000, NVwZ 2001, 322; VGH BW vom 1.2.2006, VBlBW 2006, 240). - VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 K 07.1358
Linienverkehrsgenehmigung; Konkurrentenantrag; vorhandener Unternehmer; …
Derjenige Bewerber, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung geltend macht und dem durch die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an einen Dritten die Wahrnehmung dieses Anspruchs praktisch verhindert wird, unterfällt ebenso dem Schutzbereich der Norm, weshalb auch in diesem Fall § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG drittschützende Wirkung zukommt (BVerwG vom 6.4.2000, NVwZ 2001, 322; VGH BW vom 1.2.2006, VBlBW 2006, 240).