Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 3 S 243/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 3 Abs 4 BauNVO, § 4 Abs 4 BauNVO, § 9 Abs 1 Nr 6 BauGB
Die nachbarschützende Wirkung einer Zwei-Wohnungs-Klausel ist im Zusammenhang mit der Auslegung des jeweiligen Bebauungsplans zu klären - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Zwei-Wohnungs-Klausel; Zielrichtung; Nachbarschutz
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 03.01.1995 - 2 K 4871/84
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 3 S 243/95
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 3 S 1752/10
Bei eigenem Verstoß kein Anrecht auf Nachbarschutz
Der Verwaltungsgerichtshof hat dort - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Auslegung der früheren "Zwei-Wohnungs-Klausel" in § 3 Abs. 4 BauNVO 1962/1977 - entschieden, dass derartige Regelungen zur Wohnungszahlbegrenzung trotz ihrer Nähe zur Art der baulichen Nutzung nicht schlechthin nachbarschützend sind, sondern nur dann, wenn sich aus ihrem Inhalt, aus den konkreten örtlichen Verhältnissen oder aus dem erkennbar gewordenen Willen des Satzungsgebers ergibt, dass ein besonderer Gebietscharakter mit begrenzter Siedlungsdichte zugunsten eines gehobenen Wohnens beabsichtigt ist, wobei weder eine Regelvermutung für oder gegen eine nachbarschützende Zielrichtung anzunehmen ist (vgl. auch Beschluss vom 22.02.1995 - 3 S 243/95 -, VGH BW - Ls 1995, Beilage 6, B 7). - VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - 3 S 3321/94
Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegenüber einem …
Dabei lassen sich - bei aller Vorsicht - gewisse Gruppen von Festsetzungen bilden, die nach ihrer Rechtsnatur und ihrem objektiven Sinngehalt im Regelfall mit nachbarschützender Wirkung angereichert sind oder andererseits regelmäßig keinen Nachbarschutz entfalten (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 11.1.1995 - 3 S 3096/94 -: Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, Beschluß vom 22.2.1995 - 3 S 243/95 -: Beschränkungen der Wohnungszahl, Urteil vom 15.5.1991 - 3 S 250/91 -: Festsetzungen zur Gebäudehöhe). - VG Saarlouis, 21.09.2007 - 5 L 1146/07
Zur nachbarschützenden Wirkung der Festsetzung "zur Bebauung vorwiegend …
Auch wenn man davon ausgeht, dass nur durch Auslegung des jeweiligen Bebauungsplans ermittelbar ist, ob eine auf § 4 Abs. 4 BauNVO 1962/68/77 oder (später) auf § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB beruhende konkrete Begrenzung der Wohnungszahl Nachbarschutz vermittelt und dass insbesondere das Bundesrecht die Gemeinden nicht im Sinne einer "Interpretationsvorgabe" (Vermutung) nur zu einer (zumindest) "im Regelfall" nachbarschützenden Ausgestaltung der Festsetzung ermächtigt, (vgl. insbesondere BVerwG, Beschluss vom 9.3.1993 - 4 B 38.93 -, BRS 55 Nr. 170, aus der Rechtsprechung anderer Obergerichte entsprechend etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.2.2001 - 1 MA 1381/01 -, BRS 64 Nr. 177, unter ausdrücklicher Ablehnung der abweichenden Meinung von Mampel, NJW 1999, 975, 977 und in Abgrenzung zur Rechtsprechung des BVerwG zum so genannten Baugebietsgewährleistungsanspruch, VGH Mannheim, Beschlüsse vom 22.2.1995 - 3 S 243/95 -, VGHBW-Ls 1995, Beilage 6, B 7 (nach juris), unter ausdrücklicher Ablehnung des Bestehens einer Regelvermutung für oder gegen eine nachbarschützende Wirkung, vom 9.8.1996 - 8 S 2012/96 -, NVwZ-RR 1997, 598 (nach juris), OVG Weimar, Beschluss vom 26.7.1996 - 1 EO 662/95 -, BRS 58 Nr. 162) ergeben sich vorliegend gewichtige Anhaltspunkte für eine drittschützende Festsetzung.
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